Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Als Teil eines Beratungsgesp...
Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.
Erbrecht
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Für Ihr Anliegen im Handels- und Gesellschaftsrecht bin ich der ideale Ansprechpartner. Ich begleite Ihr Unternehmen bereits von der Gründung an in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen – etwa bei der Wahl der optimalen Rechtsform oder bei der Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen. Wenden Sie sich ebenfalls bei Anliegen im laufenden Geschäftsbetrieb an mich, etwa, wenn Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern bestehen, wenn eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen ist oder wenn M&A-Transaktionen anstehen.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wenn Sie den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks planen, berate ich Sie im Vorfeld ausführlich zu den wichtigsten rechtlichen Schritten. Darunter zählen ebenso die rechtssichere Ausgestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Pachtverträgen. Außerdem zeige ich Ihnen mögliche Vertragsklauseln auf. Sind an der erworbenen Immobilie im Nachhinein Mängel aufgetaucht, unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung bzw. Schadensersatz. Auch wenn es um die Eintragung von Hypotheken oder die Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen geht, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Des Weiteren verfüge ich über weitreichende Kenntnisse beispielsweise bezüglich der Themen Nießbrauch und Wegerecht.
Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche sicher durchgesetzt werden.
stelter@stelter-anwaelte.de