Rechtsanwältin Mirjam Bollmann
Seit Anfang 2007 ist Rechtsanwältin Bollmann als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Chevalier tätig. Dort betreut sie in erster Linie Mandanten bei medizinrechtlichen, versicherungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenhe...
Rechtsanwältin Mirjam Bollmann
Seit Anfang 2007 ist Rechtsanwältin Bollmann als angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Chevalier tätig. Dort betreut sie in erster Linie Mandanten bei medizinrechtlichen, versicherungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Medizinrecht
Mandanten, die von einem Behandlungsfehler, Kunstfehler oder Aufklärungsfehler betroffen sind, können sich jederzeit an Rechtsanwältin Bollmann wenden. In solchen Fällen klärt sie die Betroffenen über ihre Rechte auf und macht gegebenenfalls ihre Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend. Nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte und Krankenhäuser sind in der Kanzlei Dr. Chevalier herzlich willkommen. Vor allem begleitet sie Mandanten in Fragen zur Zulassung, Praxisgründung, Praxisübernahme u.v.a.m.
Versicherungsrecht
Ein grundlegender Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwältin Bollmann ist die Betreuung versicherungsrechtlicher Mandate. Sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen können auf ihr profundes Fachwissen in allen versicherungsrechtlichen Themen vertrauen. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich werden Ansprüche aus Versicherungsverträgen umgesetzt bzw. unberechtigte abgewehrt. Frau Rechtsanwältin Bollmann absolviert zurzeit an der Hagen Law School den berufsbegleitenden Fortbildungslehrgang zur Fachanwältin für Versicherungsrecht.
Verwaltungsrecht
In sämtlichen Verwaltungsangelegenheiten, vom Bauordnungs- und Bauplanungsrecht bis hin zum Hochschulrecht, ist Rechtsanwältin Bollmann eine vertrauensvolle Ansprechpartnerin. Sie prüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, legt gegebenenfalls Widerspruch gegen Bescheide ein und vertritt des Weiteren Mandanten im Klageverfahren vor den zuständigen Verwaltungsgerichten.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins.
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