Ihr gutes Recht ist es wert, von einer Rechtsanwältin im Raum Taunusstein vertreten zu werden, die über langjährige Erfahrung verfügt, ihre umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hä...
Ihr gutes Recht ist es wert, von einer Rechtsanwältin im Raum Taunusstein vertreten zu werden, die über langjährige Erfahrung verfügt, ihre umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Gerne berate ich Sie auch in englischer Sprache in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Die Türen meines Büros stehen Ihnen offen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mit viel Kompetenz berate ich Mandanten in allen Belangen, die das Mietrecht betreffen. Folglich sind sowohl Mieter als auch Vermieter in meinen Büroräumen herzlich willkommen. Ich gestalte Mietverträge und unterstütze Sie beim Entwurf und bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Haben Sie außerdem Fragen bezüglich Mietmängeln und damit verbundenen Mietminderungen oder hinsichtlich Mieterhöhungen, können Sie stets auf meine fachkundigen und kompetenten Antworten zählen. Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, ziele ich auf schnelle und zufriedenstellende Lösungen ab.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Für Sie übernehme ich die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags.
Erbrecht
Das Erbrecht für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Für ein Beratungsgespräch mit Ihnen nehme ich mir gerne Zeit und informiere Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten eines Testaments oder Erbvertrags, die gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteil, der im Übrigen auch bei einer Enterbung nicht wegfällt, sowie erbschaftssteuerliche Aspekte. Erben hingegen bin ich bei der Abwicklung des Erbfalls behilflich, sobald dieser Eintritt, versöhne ggf. eine zerstrittene Erbengemeinschaft oder mache Pflichtteilsansprüche geltend. Ob Erblasser, Erbnehmer, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter: Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Sozialrecht
Bei allen Anliegen, die das Sozialrecht betreffen, agiere ich als Ihre ideale Ansprechpartnerin. Wurden Ihnen Sozialleistungen, wie Hartz IV, Arbeitslosengeld oder das Kindergeld gestrichen? Haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Ansprüche und Interessen gegenüber den Sozialbehörden oder der Sozialversicherung erfolgreich durchzusetzen? Ich unterstütze Sie engagiert und zielorientiert dabei, gegen ungerechtfertigte Bescheide Widerspruch einzulegen und stehe Ihnen zur Seite, wenn es um das Vorgehen gegen Leistungskürzungen geht. Ein weiteres Anliegen meiner anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts besteht u. a. darin, mit den zuständigen Leistungsträgern in Kontakt zu treten und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich Ihre sozialrechtlichen Interessen zu vertreten.
Kanzlei Ruske
Frau Maike Ruske studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie an der Brunel University London.
Neben der freien Mitarbeit in zwei Rechtsanwaltskanzleien in Wiesbaden und Limburg an der Lahn war sie außerdem als Dozentin für Immobilienrecht an der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) tätig.
Frau Maike Ruske wurde 2006 als Rechtsanwältin zugelassen und gründete im selben Jahr in Taunusstein ihre eigene Kanzlei. Seit 2011 ist sie Fachanwältin für Sozialrecht.
Ständige Weiterbildung ist für Frau Rechtsanwältin Ruske eine Selbstverständlichkeit, was der Besitz der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins belegt. Nur so kann sie ihren Mandanten eine gleichbleibend umfassende und qualifizierte Beratung auf Basis der aktuellen Rechtslage bieten.
Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten Termin vereinbaren!
info@kanzlei-ruske.de