Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Ulm

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Unternehmensgründung und Liquidation in Ulm: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Untern...

Unternehmensgründung und Liquidation in Ulm: Ein umfassender Leitfaden

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei der wichtigsten rechtlichen Aspekte für Unternehmer, die ein Unternehmen aufbauen oder schließen möchten. Während die Gründung eine Vielzahl von rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen mit sich bringt, erfordert die Liquidation die korrekte Abwicklung und Schließung eines Unternehmens. In diesem Artikel bieten wir einen detaillierten Überblick über beide Prozesse, mit besonderem Augenmerk auf die rechtlichen Anforderungen und Unterstützung, die Sie in Ulm benötigen könnten.

Unternehmensgründung in Ulm

Die Gründung eines Unternehmens in Ulm ist der erste Schritt, um eine eigene Geschäftsidee erfolgreich auf den Markt zu bringen. Dabei müssen eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Aspekten beachtet werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen auf einer soliden rechtlichen Basis steht.

1. Die Wahl der Unternehmensform

Die Wahl der richtigen Unternehmensform ist entscheidend für die Struktur und die Haftung des Unternehmens. Es gibt mehrere Optionen zur Unternehmensgründung, die in Deutschland und auch in Ulm relevant sind:

  • Einzelunternehmen: Als Einzelunternehmer führen Sie das Unternehmen alleine und haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Diese Form ist besonders für kleinere Unternehmen oder Freiberufler geeignet.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR ist eine einfache Form der Partnerschaft, bei der zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gründen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG ist eine Handelsgesellschaft, in der die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften. Sie eignet sich für Unternehmen, die Handelsgeschäfte tätigen wollen.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Bei der KG gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre (voll haftend) und Kommanditisten (nur mit ihrer Einlage haftend). Diese Gesellschaftsform wird häufig für Investitionsvorhaben gewählt.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine der beliebtesten Unternehmensformen, da sie den Vorteil bietet, dass die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Eine GmbH benötigt ein Mindestkapital von 25.000 Euro.
  • Aktiengesellschaft (AG): Die AG ist für größere Unternehmen geeignet, die an der Börse notieren möchten. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt, und die AG benötigt ein Mindestkapital von 50.000 Euro.
2. Die Anmeldung des Unternehmens

Um Ihr Unternehmen offiziell zu gründen, müssen Sie es beim Handelsregister anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, in Ulm in der Regel beim Handelsregister des zuständigen Bezirksgerichts. Bei der Anmeldung müssen Sie grundlegende Informationen zu Ihrem Unternehmen angeben, wie etwa den Unternehmensnamen, die Rechtsform, den Geschäftszweck und die Adresse des Unternehmens.

3. Steuerliche Registrierung

Jedes Unternehmen muss sich beim Finanzamt anmelden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese Anmeldung erfolgt, um das Unternehmen für steuerliche Zwecke zu registrieren und die entsprechenden Steuern (z. B. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) abzuführen. In Ulm erfolgt dies in der Regel beim zuständigen Finanzamt.

4. Genehmigungen und Lizenzen

Abhängig von der Art des Unternehmens müssen möglicherweise spezifische Genehmigungen und Lizenzen beantragt werden. Beispielsweise benötigen Gaststätten, Apotheken und andere spezialisierte Geschäftszweige oft eine spezielle Genehmigung. Ein Anwalt für Unternehmensgründung in Ulm kann Ihnen helfen, die notwendigen Genehmigungen zu identifizieren und den Antrag ordnungsgemäß einzureichen.

5. Gesellschaftsvertrag und rechtliche Dokumente

Für viele Unternehmensformen, wie die GmbH oder die AG, ist es erforderlich, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Unternehmensführung und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht in Ulm kann Ihnen helfen, einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag zu entwerfen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Liquidation eines Unternehmens in Ulm

Die Liquidation eines Unternehmens ist der Prozess, bei dem ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit beendet und seine Vermögenswerte abwickelt. Es gibt verschiedene Gründe für eine Unternehmensliquidation, darunter finanzielle Schwierigkeiten, die Entscheidung der Eigentümer oder eine Umstrukturierung des Unternehmens.

1. Arten der Liquidation

Es gibt zwei Hauptarten der Liquidation:

  • Freiwillige Liquidation: Diese Art der Liquidation erfolgt in der Regel, wenn die Gesellschafter oder Eigentümer des Unternehmens die Entscheidung treffen, das Unternehmen zu schließen. Dies kann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Geschäftsaufgabe oder Umstrukturierungen geschehen. Die freiwillige Liquidation erfordert die Zustimmung der Gesellschafter und eine ordnungsgemäße Abwicklung der laufenden Geschäfte.
  • Zwangsliquidation: Eine Zwangsliquidation erfolgt, wenn das Unternehmen durch ein Gericht aufgelöst wird, häufig aufgrund von Insolvenz oder wenn das Unternehmen seine Schulden nicht begleichen kann. Ein Insolvenzverfahren wird in der Regel eingeleitet, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird und keine Aussicht auf eine Sanierung besteht.
2. Der Ablauf der Liquidation

Die Liquidation erfolgt in mehreren Schritten, die sorgfältig durchgeführt werden müssen:

  • Beschluss zur Liquidation: Der erste Schritt in der freiwilligen Liquidation ist der Beschluss der Gesellschafter oder der Eigentümer, das Unternehmen zu liquidieren. In der Regel wird dies in einer Gesellschafterversammlung beschlossen.
  • Abwicklung der laufenden Geschäfte: Während der Liquidation müssen alle laufenden Geschäfte abgewickelt werden. Verträge müssen erfüllt oder beendet, offene Forderungen eingezogen und Verbindlichkeiten beglichen werden.
  • Verkauf von Vermögenswerten: Das Unternehmen muss seine Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Warenbestände) verkaufen, um seine Schulden zu begleichen. Der Erlös wird zur Deckung der Verbindlichkeiten verwendet.
  • Schlussbilanz und Steuererklärung: Eine Schlussbilanz muss erstellt werden, um zu überprüfen, ob alle Vermögenswerte verkauft und alle Verbindlichkeiten beglichen wurden. Das Unternehmen muss auch eine letzte Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
  • Löschung des Unternehmens aus dem Handelsregister: Nachdem alle Geschäftsvorfälle abgeschlossen sind, wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht und offiziell als nicht mehr existent betrachtet.
3. Rechtliche Unterstützung bei der Liquidation

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der mit vielen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen verbunden ist. Ein Anwalt für Unternehmensrecht in Ulm kann Ihnen helfen, die Liquidation korrekt durchzuführen und alle erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um Probleme und Strafen zu vermeiden.

Fazit

Die Unternehmensgründung und Liquidation sind zwei sehr unterschiedliche, aber ebenso wichtige rechtliche Prozesse für Unternehmer. Die Gründung eines Unternehmens erfordert eine gründliche Planung, rechtliche Kenntnisse und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften, während die Liquidation eines Unternehmens eine ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäfte und die Lösung aller offenen rechtlichen und finanziellen Fragen erfordert. In beiden Fällen kann ein Anwalt für Unternehmensgründung und Liquidation in Ulm entscheidend dazu beitragen, dass der Prozess reibungslos verläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung zu suchen, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen ordnungsgemäß gegründet und abgewickelt wird, ohne dass Sie rechtliche Probleme oder unnötige finanzielle Verluste riskieren.

Über mich Rechtsanwälte Spiegel&Schmid

Philosophie

Mandantenorientiert, individuell und auf pragmatische Lösungen fokussiert – so beschreiben wir unsere Arbeitsphilosophie. Wo das Rechtsproblem außergerichtlich gelöst werden kann, arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen, um d...

Über mich Rechtsanwälte Spiegel&Schmid

Philosophie

Mandantenorientiert, individuell und auf pragmatische Lösungen fokussiert – so beschreiben wir unsere Arbeitsphilosophie. Wo das Rechtsproblem außergerichtlich gelöst werden kann, arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen, um dies zu erreichen. Wenn dies scheitert, muss der Fall auf der Grundlage einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung schnell und mit Nachdruck vor Gericht verhandelt werden. Dazu sind kontinuierliche Weiterbildung und Kenntnis des aktuellen Standes der Rechtsprechung unabdingbare Voraussetzungen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen die Chancen und Risiken Ihrer Rechtsangelegenheiten – selbstverständlich beraten wir Sie auch über die entstehenden Kosten und prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese übernimmt.

Ihre Anwaltskanzlei Spiegel & Schmid in Ulm.

Rechtsanwaltskanzlei am Münsterplatz.

schlichtungsstelle@brak.de

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in unserer Kanzlei in Ulm besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertra...

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in unserer Kanzlei in Ulm besonderen Wert. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv.

Arbeitsrecht

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gehören zu meinen Mandanten, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis geht. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und vertrete Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage.

Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Das Auto, das Sie gekauft oder geleast haben, weist Mängel auf? Ich übernehme für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr und mache Ihre entstandenen Ansprüche aus einem Autokauf oder Fahrzeugleasing geltend. Ich bin zudem ADAC Vertragsanwalt.

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht, das grundsätzlich die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt, bildet einen bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich befasse mich dabei insbesondere mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Unfallversicherungen, Berunfsunfähigkeitsversicherungen, privaten Krankenversicherungen, Kaskoversicherungen, Haftpflichtversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. In diesem Zusammenhang spielen häufig auch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eine Rolle.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.

spiegel@moessner.de

Strafrecht | Wirtschaftsstrafrecht | Steuerstrafrecht | Medizinstrafrecht


Ich bin von meinem Kanzleisitz in Ulm aus bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Steuerstrafrecht und...

Strafrecht | Wirtschaftsstrafrecht | Steuerstrafrecht | Medizinstrafrecht


Ich bin von meinem Kanzleisitz in Ulm aus bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts tätig, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Steuerstrafrecht und dem Medizinstrafrecht liegt. Daneben vertrete und berate ich in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts.


Strafrecht

Ich verteidige Mandanten im gesamten Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren sowie im Rechtsmittelverfahren (Berufung oder Revision) bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Dabei habe ich stets das bestmögliche Ergebnis meiner Mandanten vor Augen. In aller Regel gilt es, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und nach Möglichkeit eine frühzeitige und geräuschlose Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne öffentliche Aufmerksamkeit zu erzielen. Das bedeutet aber nicht, Kompromissvorschläge der Strafverfolgungsbehörden um jeden Preis anzunehmen. Reicht die Beweislage nicht aus oder sind die Vorwürfe in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar, ist die – gegebenenfalls konfliktreiche – Auseinandersetzung mit den Strafverfolgungsbehörden zwingend geboten.

Haben Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten oder wurden Ihre Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses durchsucht, sollten Sie in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, sich nicht zur Sache äußern und einen im Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

Ich beantrage für Sie umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, mit der wir das bestmögliche Ergebnis erzielen.

 

Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts verteidige ich insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, Selbständige und Angestellte in sämtlichen Verfahrensabschnitten nicht nur als Beschuldigte, sondern auch als Zeugenbeistand, etwa im Rahmen interner Untersuchungen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist eine anspruchsvolle Spezialmaterie. Umfasst sind insbesondere die folgenden Bereiche:

 - Arbeitsstrafrecht (§ 266a StGB, Strafvorschriften u.a. aus dem AEntG, AÜG, ArbZG, AufenthG, SchwarzArbG)                                                

- Außenwirtschaftsstrafrecht (§§ 17,18 AWG)                   

- Bank- und Kapitalmarktstrafrecht (§ 119 WpHG, § 331 HGB, § 54a KWG, § 266 StGB)

- Datenschutzstrafrecht und IT-Strafrecht (§§ 201 ff. StGB, Art. 83 DSGVO)

- Einziehung und Vermögensabschöpfung (§§ 73 ff. StGB, §§ 111b ff. StPO)                       

- Insolvenzstrafrecht (§§ 283 ff. StGB, § 15a InsO)

- Korruptionsstrafrecht (§§ 299 ff. StGB, §§ 331 ff. StGB)

- Ordnungswidrigkeitenrecht (§§ 30, 130 OWiG)

- Steuerstrafrecht (§ 370 AO)                                                             

- Umweltstrafrecht (§§ 324, 324a, 325, 325a, 326, 327 StGB)                    

  

Arzt- und Medizinstrafrecht

Ein besonderer Fokus meiner Tätigkeit liegt auf dem Arzt- und Medizinstrafrecht. Strafverfahren mit medizinischem Hintergrund betreffen zum einen mutmaßliche ärztliche Behandlungsfehler, die nicht selten zum Vorwurf der vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Körperverletzung oder Tötung führen. Darüber hinaus bestehen Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit Maßnahmen der ärztlichen Sterbehilfe, des Schwangerschaftsabbruchs oder der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Ein weiterer Teilbereich sind Verfahren im Bereich des Medizin-Wirtschaftsstrafrechts: Angehörige der Heilberufe sehen sich mit Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs (§ 263 StGB), der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen nach § 299a und § 299b StGB oder der (Vertragsarzt-)Untreue konfrontiert.

Die Durchführung eines Strafverfahrens hat zudem regelmäßig berufsrechtliche Konsequenzen (Widerruf der Approbation) und führt meist zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen – wichtige Umstände, die ich bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe stets im Blick habe.

 

Medizinrecht

Daneben vertrete und berate ich in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts. Das Medizinrecht ist ein juristisch sehr komplexes und anspruchsvolles Beratungsfeld. Es berührt unterschiedlichste Rechtsgebiete im Bereich des Zivilrechts, des Strafrechts und des Verwaltungsrechts. Umso wichtiger ist es, sich bei drohenden Konflikten schnellstmöglich an einen spezialisierten und erfahrenen Rechtsberater zu wenden.

Ich vertrete und berate neben dem Bereich des Medizinstrafrechts insbesondere in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Zahnarzthaftungsrecht, Healthcare-Compliance, Berufsrecht der Heilberufe, Vergütungsrecht der Heilberufe, Vertrags(zahn)arztrecht, Arzneimittelrecht, Apothekenrecht, Medizinprodukterecht.

Bei Interesse kontaktieren Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil. Kommen Sie für Ihre persönlichen Beratung in meine Kanzlei in Ulm.

t.wickel@eisenbeis-ra.de

Wir vertreten Sie in allen Belangen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Arbeits- und Gesellschaftsrecht, bei M&A Transaktionen und im Vertragsrecht.  

Arbeitsrecht

Urwantschky Jacobsen vertritt Arbeitgeber, Betriebsratsgremien, Führungskräfte und Arbeitnehmer z...

Wir vertreten Sie in allen Belangen des Wirtschaftsrechts, insbesondere im Arbeits- und Gesellschaftsrecht, bei M&A Transaktionen und im Vertragsrecht.  

Arbeitsrecht

Urwantschky Jacobsen vertritt Arbeitgeber, Betriebsratsgremien, Führungskräfte und Arbeitnehmer zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.  Wir begleiten und beraten Sie etwa bei anstehenden Um- und Restrukturierungsmaßnahmen oder bei Verhandlungen mit dem sozialen Gegenspieler etwa bei Fragen des Personalabbaus, Betriebsstilllegungen und -verlagerungen. Wir entwerfen für Sie jede Form von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Arbeitsverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Haustarifverträge etc.) und gestalten die für Ihr Unternehmen passenden arbeitsvertraglichen Regelungen. Bei der oft sensiblen und teils komplexen Beendigung von Arbeitsverhältnissen stehen wir sowohl Arbeitnehmern als auch Unternehmen mit unserem Know-how zur Verfügung. Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei Streitigkeiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses (insbesondere bei Kündigungen, Änderungskündigungen, Befristungen oder Auflösungsverträgen). 

Gesellschaftsrecht

Zu unseren Mandanten im gesellschaftsrechtlichen Bereich zählen Aktiengesellschaften ebenso wie mittelständische Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften. Urwantschky Jacobsen unterstützt Sie etwa bei der Entwicklung der passenden Gesellschaftsstruktur für Ihr Unternehmen, bei anstehenden gesellschaftsrechtlichen Neuordnungen oder bei der Vorbereitung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Transaktionen wie Share Deals, Asset Deals, Verschmelzungen, Spaltungen, sonstige Umwandlungen und Übernahmen von Unternehmen. Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen, bei Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten, beim Wechsel der Geschäftsführung und bei Fragen der Organhaftung. Wir begleiten Familienunternehmen bei den gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen der Unternehmensnachfolge, die sich im Rahmen von Vermögensstrukturierung und bei einem anstehenden Generationenwechsel ergeben.
Konflikte sind gleichsam unvermeidbarer Teil unternehmerischen Handelns. Wir vertreten Sie etwa bei Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene ebenso wie bei z.B. Anfechtungsklagen und Spruchverfahren.

sonstiges Wirtschaftsrecht

Urwantschky Jacobsen berät Sie umfassend zu Ihren nationalen und internationalen Projekten. Hierzu gehört insbesondere die Begleitung und Vertretung bei der Aushandlung wichtiger Verträge, die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in vertrags-, haftungs- und handelsrechtlichen Streitigkeiten vor nationalen Gerichten und in Schiedsverfahren, die präventive Risikominimierung und die Begleitung in Krisensituationen.
Ebenso stehen wir bei einem aufkommenden Verdacht auf Rechts- und Compliance-Verstößen an der Seite unserer Mandanten.

jacobsen@ujp.law

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Wann sollte man einen Juristen kontaktieren?

Wann sollte man einen Juristen kontaktieren? Menschen entscheiden sich, einen Juristen aufzusuchen, wenn sie mit schwierigen Problemen konfrontiert sind. Oft wenden sich Klienten in Ulm an professionelle juristische Hilfe, wenn der Fall bereits vor Gericht oder bei einer Behörde ist und nicht so verläuft, wie sie es sich wünschen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fall bereits verloren ist. Daher raten wir, nicht zu zögern und das Problem frühzeitig zu lösen.

Was ist in der Rechtsberatung enthalten?

Die Rechtsberatung umfasst die Analyse von Situationen und Empfehlungen des Juristen zu möglichen Handlungen. Es werden zwei Arten von Beratungen unterschieden – die gerichtliche Beratung und die schriftliche Beratung (rechtliches Gutachten). Welche Art der Hilfe angeboten wird, hängt von der Situation und den Wünschen des Kunden ab.

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