Sie brauchen kompetente rechtliche Beratung im Arbeitsrecht?
Egal, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht an u...
Sie brauchen kompetente rechtliche Beratung im Arbeitsrecht?
Egal, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht benötigen, Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht an unseren Kanzleistandorten in München und Unterhaching für Sie da.
Herr Pawlik kann Sie aufgrund seiner langjährigen Praxis als Fachanwalt für Arbeitsrecht und seiner regelmäßigen Fortbildungen zu hochaktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen kompetent und zuverlässig unterstützen.
ANWALT IM ARBEITSRECHT FÜR ARBEITNEHMER
Als Arbeitnehmer sind Sie in besonderem Maße auf die rechtliche Unterstützung eines Anwalts angewiesen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses vor der Tür steht.
Unabhängig davon, ob Sie eine betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, müssen Sie als Arbeitnehmer schnell handeln und innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, um sich gegen die Kündigung zu wehren. Andernfalls wird die Kündigung bestandskräftig – egal wie „falsch“ sie auch sein mag.
Herr Pawlik kann Sie aufgrund seiner großen Erfahrung und seines umfangreichen Fachwissens als Arbeitnehmeranwalt im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht vertreten und Ihre Arbeitnehmerrechte für Sie engagiert wahrnehmen.
Darüber hinaus kann Herr Pawlik auch weitere wichtige Aspekte für Sie als Arbeitnehmeranwalt verhandeln wie z. B. eine Abfindung, eine Freistellung, eine Verlängerung der Kündigungsfrist, ein gutes Arbeitszeugnis oder gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung – je nachdem, welches Ziel Sie verfolgen.
Auch ohne dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht, kommt es während des laufenden Arbeitsverhältnisses immer wieder zu Fragen, bei denen Herr Pawlik Sie fachkundig unterstützen kann, wie z. B. bei der Geltendmachung von Urlaubsansprüchen, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit usw.
ANWALT IM ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER
Auch als Arbeitgeber sind Sie auf die fachkundige rechtliche Unterstützung eines Anwalts angewiesen.
Diese beginnt bereits damit, dass Sie als Arbeitgeber durch rechtssicher formulierte Arbeitsverträge viele Konflikte vermeiden können oder – falls es doch zu einem Konflikt kommt – sich auf ein Dokument verlassen können, das die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.
Aufgrund seiner langjährigen Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Herr Pawlik für Sie als Arbeitgeber entsprechende Arbeitsverträge gestalten und Sie aktiv bei der weiteren Durchführung des Arbeitsverhältnisses begleiten, z. B. wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Kündigung erklären müssen oder mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag verhandeln wollen.
ANWALT IM ERBRECHT
Daneben berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Matthias Pawlik Sie in allen Bereichen des Erbrechts und der Vorsorge.
IM ERBFALL
Oftmals kommt es im Zuge der Erbschaft zu Erbstreitigkeiten, die die Erben nur mithilfe eines kompetenten Anwalts auf ihrer Seite lösen können. Hier kann Ihnen Herr Pawlik nicht nur bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft helfen oder versiert Pflichtteilsansprüche prüfen, sondern Sie auch in allen Erbrechtsstreitigkeiten engagiert und erfahren vor Gericht vertreten.
Selbst wenn keine rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist, benötigen die Angehörigen nach einem Erbfall in der Regel fundierten rechtlichen Beistand. Hat der Verstorbene z. B. ein Testament hinterlassen, wird dieses nach dem Erbfall über das zuständige Nachlassgericht eröffnet (Testamentseröffnung). Wurde kein Testament hinterlassen, ermittelt in Bayern das zuständige Nachlassgericht die Erben, damit die gesetzliche Erbfolge Anwendung finden kann. Falls der Verstorbene Schulden hinterlassen hat, müssen sich die Erben innerhalb kurzer Frist entscheiden, ob sie das Erbe vielleicht sogar ausschlagen wollen (Erbausschlagung) oder zumindest welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung des Nachlasses für die Erben bestehen. Bei Annahme des Erbes muss oftmals ein Erbschein beantragt werden, um sich gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als Erbe des Verstorbenen ausweisen zu können. Bei all diesen rechtlich bedeutsamen Erklärungen und Handlungen gegenüber dem Nachlassgericht kann Herr Pawlik Sie mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung kompetent beraten und unterstützen.
VORAB ZUR VORSORGE
Sinnvoll ist es, sich bereits zu Lebzeiten um seine Nachlassplanung zu kümmern, und auch über eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für den Fall vorzusorgen, dass man aufgrund von Krankheit, Demenz o.ä. handlungsunfähig wird und dennoch bis zum Tode nach seinem (vorher bestimmten) Willen und seinen Wünschen weiterleben möchte.
Herr Pawlik berät und unterstützt Sie als erfahrener Anwalt fachkundig bei der Gestaltung Ihrer ganz individuellen Nachfolgeregelungen, die genau Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen – sei es durch lebzeitige Übertragung von Vermögen oder durch Testament oder Erbvertrag. Ebenso unterstützt Herr Pawlik Sie umfassend bei den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Kontaktieren Sie uns einfach für einen persönlichen Termin: 089 / 999 29 720. Wir können Sie sowohl in unseren Kanzleiräumen in München als auch in Unterhaching empfangen.