Anwalt für Wehrrecht in Berlin

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Wehrrecht in Berlin: Ein umfassender Leitfaden

Das Wehrrecht ist ein besonders spezialisierter Bereich des deutschen Rechts, der alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mi...

Wehrrecht in Berlin: Ein umfassender Leitfaden

Das Wehrrecht ist ein besonders spezialisierter Bereich des deutschen Rechts, der alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Militär, der Bundeswehr und den dort beschäftigten Personen regelt. In Berlin wie auch im gesamten Bundesgebiet unterliegt das Wehrrecht den Gesetzen und Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes, des Soldatenrechts und weiterer spezieller Regelungen, die das Verhältnis von Staat und Soldaten regeln. Diese Rechtsnormen betreffen nicht nur die Rechte und Pflichten der Soldaten, sondern auch alle Aspekte des Militärdienstes, von der Dienstverweigerung bis zur militärischen Strafverfolgung.

In diesem Artikel erläutern wir die wichtigsten Aspekte des Wehrrechts in Berlin und erklären, in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen Anwalt für Wehrrecht zu konsultieren. Dabei gehen wir auf Themen wie Soldatenrechte, Disziplinarrecht im Militär, Berufssoldatenrecht, sowie auf die rechtlichen Fragen rund um die Wehrpflicht und den Auslandseinsatz ein.

Was ist Wehrrecht?

Das Wehrrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen und Vorschriften, die das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Soldaten betreffen. In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Arten von Soldaten: Berufssoldaten und Wehrpflichtige. Das Wehrrecht regelt sowohl die Rechte als auch die Pflichten der Soldaten, die im Militärdienst stehen, und umfasst unter anderem das Dienstrecht, das Disziplinarrecht und das Versorgungsrecht.

Das Wehrrecht bezieht sich auch auf Fragen der militärischen Strafverfolgung und die Schutzrechte von Soldaten bei Militärgerichtsverfahren. Zudem werden auch Regelungen zu Auslandseinsätzen, Waffengebrauch und der Verweigerung des Militärdienstes behandelt.

Die wichtigsten Aspekte des Wehrrechts in Berlin

1. Soldatenrechte

Die Rechte der Soldaten sind im Rahmen des Wehrrechts besonders wichtig. Diese beinhalten unter anderem die Dienstpflichten, die Rechte auf körperliche Unversehrtheit, sowie das Recht auf eine faire Behandlung im militärischen Alltag. Soldaten genießen in Deutschland bestimmte grundrechtliche Rechte, wie sie auch für Zivilpersonen gelten, jedoch gibt es Einschränkungen aufgrund der besonderen Anforderungen des Militärdienstes.

Ein Anwalt für Wehrrecht kann dabei helfen, die Rechte eines Soldaten zu schützen, insbesondere wenn es zu rechtswidrigen Maßnahmen wie ungerechtfertigten Bestrafungen, unzulässigen Disziplinarmaßnahmen oder Diskriminierungen im Militärdienst kommt.

2. Wehrpflicht und Dienstverweigerung

Die Wehrpflicht ist in Deutschland grundsätzlich abgeschafft worden, aber es gibt immer noch wichtige Aspekte, die das Wehrrecht betreffen. Wehrpflichtige können zum Beispiel verpflichtet werden, einen Dienst im Ausland zu leisten, oder sie müssen sich im Falle von militärischen Notlagen bereithalten. Darüber hinaus gibt es klare Regelungen, die die Wehrdienstverweigerung betreffen. In bestimmten Fällen können Wehrpflichtige den Militärdienst verweigern, etwa aus Gewissensgründen.

Ein Anwalt für Wehrrecht in Berlin kann hier Unterstützung bieten, wenn es um die Wehrdienstverweigerung geht, und helfen, wenn der Wehrdienst aus persönlichen oder religiösen Gründen abgelehnt werden muss.

3. Disziplinarrecht im Militär

Das Disziplinarrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Wehrrechts, da es die Verhaltensvorgaben und Pflichten der Soldaten im Dienst regelt. Verstöße gegen die Dienstvorschriften können mit Disziplinarmaßnahmen geahndet werden, die von einfachen Ermahnungen bis hin zu strengen Strafmaßnahmen reichen.

Ein Anwalt für Wehrrecht in Berlin kann Soldaten unterstützen, wenn diese mit Disziplinarmaßnahmen konfrontiert sind, und sicherstellen, dass die Rechte der Soldaten im Disziplinarverfahren gewahrt bleiben. Wenn ein Soldat in einem Disziplinarverfahren belangt wird, kann ein Anwalt für Wehrrecht helfen, rechtzeitig Widerspruch einzulegen oder eine rechtsstaatliche Verteidigung aufzubauen.

4. Berufssoldatenrecht

Berufssoldaten sind Soldaten, die freiwillig in den Militärdienst eintreten und eine feste militärische Karriere anstreben. Für Berufssoldaten gelten besondere Rechte und Pflichten, die im Berufssoldatenrecht geregelt sind. Dazu gehören Laufbahnregelungen, Besoldung, Versorgungsansprüche und Ausbildungsmöglichkeiten.

In Berlin kann ein Anwalt für Wehrrecht in Fällen helfen, in denen ein Berufssoldat eine rechtliche Beratung benötigt, sei es bei der Vertragsgestaltung, der Karriereplanung oder bei rechtlichen Problemen im militärischen Alltag.

5. Rechtliche Vertretung in Militärgerichtsverfahren

Soldaten, die gegen militärische Vorschriften verstoßen haben oder in Militärgerichtsverfahren verwickelt sind, benötigen oft juristische Unterstützung. Militärgerichtsverfahren behandeln nicht nur Disziplinarvergehen, sondern auch schwerwiegende Vorwürfe wie Verletzungen des Dienstrechts, Kriegsverbrechen oder Verstöße gegen die militärischen Pflichten.

Ein Anwalt für Wehrrecht kann hier die Rechte des Soldaten wahren, sich für eine faire Verhandlung einsetzen und im Fall von militärischen Strafverfahren eine rechtliche Verteidigung aufbauen.

6. Dienstverweigerung im Wehrrecht

In bestimmten Fällen kann ein Soldat den Dienst aufgrund von Gewissensgründen oder religiösen Überzeugungen verweigern. Dies fällt unter das Recht auf Dienstverweigerung, das in Deutschland durch das Wehrrecht geschützt wird. Ein Anwalt für Wehrrecht kann bei der rechtlichen Durchsetzung des Dienstverweigerungsrechts helfen und den Soldaten über seine Rechte und Pflichten aufklären.

Wann sollte man einen Anwalt für Wehrrecht in Berlin hinzuziehen?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es ratsam ist, einen Anwalt für Wehrrecht in Berlin zu konsultieren:

  • Bei Disziplinarmaßnahmen: Wenn ein Soldat mit Disziplinarmaßnahmen oder Vorwürfen konfrontiert wird, die seinen Ruf und seine militärische Karriere gefährden könnten.
  • Bei Fragen zur Wehrpflicht oder Dienstverweigerung: Wenn ein Wehrpflichtiger seinen Dienst aus Gewissensgründen verweigern möchte oder rechtliche Unterstützung bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen benötigt.
  • Bei militärischen Strafverfahren: Wenn ein Soldat in ein militärisches Strafverfahren verwickelt ist oder vor einem Militärgericht verhandelt wird.
  • Bei rechtlichen Problemen in der Karriere eines Berufssoldaten: Wenn ein Berufssoldat seine Rechte bezüglich Laufbahn, Besoldung oder Versorgungsansprüchen geltend machen möchte.
  • Bei der Unterstützung von Auslandseinsätzen: Wenn ein Soldat rechtliche Beratung zu seiner Teilnahme an internationalen Einsätzen benötigt oder Fragen zur rechtlichen Absicherung im Ausland hat.

Fazit

Das Wehrrecht in Berlin umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen den Soldaten und dem Staat regeln. Es ist ein Bereich des Rechts, der sowohl die Rechte der Soldaten schützt als auch sicherstellt, dass die Pflichten im militärischen Dienst ordnungsgemäß eingehalten werden. Wenn Sie in Berlin in den Bereichen Wehrpflicht, Dienstverweigerung, Disziplinarverfahren oder Militärgerichtsverfahren rechtliche Unterstützung benötigen, ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Wehrrecht zu Rate zu ziehen.

Ein Anwalt für Wehrrecht kann dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen, die Rechte der Soldaten zu schützen und im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Problemen mit den Behörden die bestmögliche Lösung zu finden.

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht (seit 2001 bzw. seit 2008) und leben und arbeiten mit Herz und Verstand. Als Strafverteidiger sind wir sowohl als Wahl- wie als Pflichtverteidiger bundesweit tätig. Wir kennen und lieben unseren Beruf, weil wir hier helfen können und Erfolge erzielen. Unsere Erf...

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht (seit 2001 bzw. seit 2008) und leben und arbeiten mit Herz und Verstand. Als Strafverteidiger sind wir sowohl als Wahl- wie als Pflichtverteidiger bundesweit tätig. Wir kennen und lieben unseren Beruf, weil wir hier helfen können und Erfolge erzielen. Unsere Erfolge sind Ihre Erfolge!

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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Berlin besonderen Wert. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne in deutscher und englischer Sprac...

Lichtenberg-Kanzlei

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Berlin besonderen Wert. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne in deutscher und englischer Sprache. Ich freue mich Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.


Arbeitsrecht

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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Als staatlich autorisierter “Fachanwalt für Verkehrsrecht” betreue ich seit mehr als 26 Jahren Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldsachen und Verkehrsstraftaten. Rufen Sie mich an, auch am Wochenende, oder nehmen Sie meinen kostenfreien Internet Service in Anspruch. Ich prüfe Ihren Fall sofort und bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten. Dadurch entstehen Ihnen keine Kosten.

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Ich lege bei Bußgeldverfahren wie „Geschwindigkeitsübertretung“ und „Rotlichtverstoß“ und auch bei Verkehrsstraftaten wie „Fahrerflucht“, „Fahren ohne Führerschein“ und „Alkohol- und Drogenfahrten“ sofort Einspruch für Sie ein und vertrete Sie kompetent gegenüber den Behörden. Gleichzeitig beantrage ich unverzüglich Akteneinsicht, um Ihren Fall genau zu prüfen. Das kann sich lohnen, da Bußgeldbescheide und strafrechtliche Vorwürfe oft falsch, fehlerhaft und somit anfechtbar sind.

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Unsere Vision

Wir halten es für wichtig zu erkennen, dass hinter vielen juristischen Auseinandersetzungen eigentlich ungelöste zwischenmenschliche Konflikte stehen. Zudem sind wir überzeugt, dass die klare rechtliche Analyse stets aus einer wirtschaftlichen Perspektive erfolgen sollte, um ...

Unsere Vision

Wir halten es für wichtig zu erkennen, dass hinter vielen juristischen Auseinandersetzungen eigentlich ungelöste zwischenmenschliche Konflikte stehen. Zudem sind wir überzeugt, dass die klare rechtliche Analyse stets aus einer wirtschaftlichen Perspektive erfolgen sollte, um praktikable und befriedigende Lösungen zu erzielen.

Wir glauben weiter, dass Lösungen sich häufig dann bieten, wenn wir bereit sind, alte Denkmuster zu verlassen und unkonventionelle Wege zu beschreiten. Dies öffnet den Raum für kreative Lösungen auf der Grundlage eines tiefgehenden juristischen Verständnisses.


Unsere Kompetenz

Wir verfügen über eine breite juristische Basis im gesamten Zivilrecht und über exzellente Kenntnisse im Wirtschaftsrecht, insbesondere in allen für die Beratung von Unternehmen und am Wirtschaftsleben Teilnehmenden wichtigen Bereichen.

Dies ist zum einen das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht. Über die Jahre und aufgrund früherer beruflicher oder privater Stationen hat sich ein Schwerpunkt in der Beratung von Medienunternehmen einerseits und auf dem Immobiliensektor andererseits etabliert.

Wir stellen an uns höchste juristische Ansprüche, verfügen über langjährige Erfahrung als Anwälte und belegen unsere Kompetenz auf den genannten Gebieten durch Fachanwaltschaften.


Kaufmännische Betrachtungsweise

Wir ergänzen die juristische Beurteilung durch eine kaufmännische Betrachtungsweise.

Denn wir kennen die Fragestellungen unserer Mandanten nicht nur aus der anwaltlichen Beratungspraxis, sondern beispielsweise auch aus eigener Erfahrung als Unternehmer, Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglied, Prokurist oder Verbandsrichter.

Dieses Wissen und Verständnis bringen wir in die Mandatsbearbeitung ein, was wirtschaftliche und pragmatische Lösungen erleichtert.


Weitreichende Erfahrungen

Dr. Dr. Robert D. von Morgen beispielsweise ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit langjähriger Gesellschafter und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens aus dem Gesundheitssektor sowie geschäftsführender Gesellschafter eines Immobilienunternehmens. Carl-Christian von Morgen ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit seit 2005 Prokurist eines mittelständischen Modeunternehmens und war viele Jahre lang als Aufsichtsrat tätig. Niels Eberle bringt seine durch Tätigkeit in einer Unternehmensberatung erworbenen Perspektiven und steuerrechtliche Erfahrung ein. Carolina von Morgen war viele Jahre als Geschäftsführerin und Prokuristin in der Buchverlagsbranche tätig und ist geschäftsführende Gesellschafterin eines Familienunternehmens in der Immobilienbranche.


Die Gründungspartner

 Alle vier Gründungspartner haben neben der anwaltlichen Qualifikation noch eine weitere starke Kompetenz, die sie “über den juristischen Tellerrand” schauen lässt.

Dr. Dr. Robert D. von Morgen ist neben Dr. jur. auch Dr. phil. (Anglistik), Carl-Christian von Morgen ist Anwalt und Magister Artium der Philosophie, Niels Eberle ist erfolgreicher Musiker, Carolina von Morgen ist Anwältin und zugleich Magistra Artium in Spanisch.

Schließlich verfügen wir über eine ausgeprägte fremdsprachliche Kompetenz, die es uns gestattet, in englischer, französischer und spanischer Sprache zu beraten.

berlin@vonmorgenundpartner.de
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Ich bin Rechtsanwältin mit Kanzleisitz in Berlin Moabit und spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Mandaten (u. a. auch Vollzugsrecht, Vollzugslockerungen, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht). 

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Ich bin Rechtsanwältin mit Kanzleisitz in Berlin Moabit und spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Mandaten (u. a. auch Vollzugsrecht, Vollzugslockerungen, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht). 

Insbesondere ist mir auch die Vertretung von Opfern ein persönliches Anliegen. Hier besteht meiner Meinung nach ein erhöhter Bedarf Geschädigte und Opfer umfassend über Ihre Möglichkeiten zu informieren und eine entsprechende lückenlose Betreuung während eines Verfahrens zu gewährleisten.

Ich verteidige bundesweit in ausgewählten Verfahren in Strafsachen. Darüber hinaus bin ich für meine Mandanten in Berlin auch in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten tätig.

Sofern Ihnen also eine Strafe, ein Bußgeld oder ein Fahrverbot droht, kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über dieses Profil, nutzen Sie dafür einfach die angegebenen Kontaktdaten.

kanzlei@rechtsanwaeltin-kloke.de
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Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache 

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  • Tierrecht | spezialisiert auf Hunderecht
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Rechtsangelegenheiten sind Vertrauenssache 

Rechtsanwalt Georg Calsow

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Die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Tieren, speziell mit Hunden, lassen sich in zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Tätigkeitsfelder einteilen:

Zivilrecht

Werden Sie für die finanziellen Folgen eines Hundebisses in Anspruch genommen, empfehlen wir die geltend gemachten Ansprüche an Ihren Haftpflichtversicherer weiterzuleiten, der die Forderungen rechtlich beurteilt und sich mit dem Anspruchsteller in Verbindung setzt. Zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind Hundehalter nach den landesrechtlichen Hundegesetzen seit dem 1.Januar 2010 verpflichtet.

Verwaltungsrecht

Wird  ein  Hund aufffällig d.h. beißt oder verletzt er einen Menschen oder ein anderes Tier  und wird der  Vorfall dem Veterinäramt gemeldet, kann es  zu Maßnahmen nach den  landesrechtlich geregelten Hundegesetzen kommen. Dabei ist grundsätzlich je- der Fall gesondert zu prüfen - pauschale Lösungen verbieten sich. Die Gesetze sehen unterschiedliche Instrumentarien vor, die im Einzelfall bis zur Sicherstellung und Tö- tung des Hundes führen können.

Strafrecht

Strafrechtlich relevantes Verhalten kann im Zusammenhang mit Hunden immer dann vorliegen, wenn eine andere Person z.B. durch den mitgeführten Hund verletzt, sei es gebissen und/oder umgerannt wird. Auf eine entsprechende Anzeige hin, wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Ziel meiner Tätigkeit ist, es bereits im Ermittlungs- verfahren auf eine Einstellung hinzuwirken und so eine Anklage und eine gerichtliche Hauptver- handlung zu vermeiden.

Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Rechtsansprüche sicher durchgesetzt werden. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, schildere ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

ra.calsow@gmx.de
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Berndorff Rechtsanwälte / Ihre Kanzlei im Herzen Berlins


Kompetenz im Medienrecht, Urheberrecht und Entertainment Law seit 1996

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Berndorff Rechtsanwälte / Ihre Kanzlei im Herzen Berlins


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Vielseitig heißt nicht beliebig

Musik, Film, Kunst, Literatur, Bühne, Werbung, Mode und Design sind heute kreativ und wirtschaftlich so eng miteinander verbunden, dass sie sich nicht mehr getrennten rechtlichen Teilbereichen zuordnen lassen. Eine effektive anwaltliche Dienst­leistung setzt daher die Kenntnis des gesamten kreativen Spektrums voraus, wenn sie sich nicht in Inkompetenz und Ober­flächlichkeit verlieren will. Deshalb sind wir ständig allen Medien­bereichen tätig. Zum Vorteil unserer Mandanten beraten wir gleichermaßen Medien­unternehmen und Kreative und kennen deshalb stets beide Seiten der Medaille.

Die digitale Ära legt neue Maßstäbe

Die digitale Revolution hat Veränderungen in der Medien­landschaft bewirkt, die eine grundsätzliche Neu­orientierung anwaltlicher Dienst­leistung im Bereich Medien­recht erfordern. Kreativität, Technik und Vermarktung sind im Internet­zeitalter enger auf einander bezogen denn je. Unsere Kanzlei begleitete diese Entwicklung von Anfang an und verfügt über eine breite Fach­kenntnis in den Bereichen neuer Technologien und Vertriebs­wege und den damit verbundenen juristischen Problemen.

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Zeitlos und nicht aus dem Alltag wegzudenken sind die täglichen kleinen und großen Sorgen unserer Mandanten, ob es sich dabei um freischaffende Künstler oder unabhängige Medien­unternehmer handelt. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst. Die Beratung im Gesellschafts-, Marken- und Geschmacks­muster­recht gehört deshalb ebenso zu unseren Kern­kompetenzen wie die Gestaltung von Verträgen, urheber­rechtliche Beratungen oder die Durchsetzung von Forderungen.

Fight for your right?


Wir sind zwar nicht streit­lustig, aber streitbar. Die Kanzlei verteidigt die Rechte ihrer Mandanten konsequent, geht gegen Rechts­verletzungen vor und setzt Ansprüche vor Gericht durch. Hier haben wir über die Jahre eine leiden­schaftliche Kompetenz als Prozess­kanzlei erworben. Wir verstehen uns jedoch — in Abgrenzung zu manch anderer Urheber­rechts­kanzlei — ausdrücklich nicht als Abmahn­kanzlei und beteiligen uns nicht an diesem Geschäftsmodell.

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Unsere zwei Rechtsanwälte zeichnen sich durch Kompetenz und Engagement aus. Wir stehen Ihnen bei all Ihren rechtlichen Anliegen beratend zur Seite – in Berlin und Umgebung. Wir beraten Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfen Ihre Ansprüche detailliert und zeigen Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können. Wir freuen uns Sie als Gast in unserer Kanzlei willkommen zu heißen.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an uns. Wir nehmen uns Zeit für Sie, prüfen die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und bieten Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

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Sie sind auf der Suche nach einem verlässlichen Partner, der Ihre Interessen vertritt? Dann sind Sie bei uns in den richtigen Händen. Wir setzen uns zu 100 % für unsere Mandanten ein, denn wir betrachten jeden Gewinn, den wir für unsere Mandanten erringen, als unseren persönlichen Erfolg. Ob Sie sich juristischen Rat einholen möchten oder in einem bestimmten Fall juristischen Beistand benötigen: Wir verfechten Ihr Recht!

Individuelle Rechtsberatung statt Patentrezept: In einem Erstgespräch besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das passende Vorgehen.

Zu häufigen Rechtsproblemen aus unseren genannten Rechtsgebieten erhalten Sie in unseren zahlreichen Rechtstipps wichtige Hilfestellungen. Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere positiven Bewertungen. Die Rezensionen sprechen für sich.

Bei Bedarf kontaktieren Sie uns direkt über die Kontaktdaten im Profil. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Gern können Sie uns auch auf Englisch, Russisch oder Ukrainisch kontaktieren.

Erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit:

Erbrecht

Wenn es um Geld geht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dem kann man entgegenwirken, indem man sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber macht, wem das Vermögen später einmal zufallen soll – und wem nicht. Mithilfe eines Rechtsanwalts, gegebenenfalls auch eines Notars, können die eigenen Wünsche in einem rechtssicheren Testament schriftlich niedergelegt werden. Lassen Sie sich von uns außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Erbannahme oder -ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von uns errechnen oder schlichten, wenn Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft herrscht.

Familienrecht

Als erfahrene Scheidungsanwälte unterstützen wir Sie in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Stimme Gehör findet, wenn es darum geht, die Scheidungsfolgen zu regeln und machen Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht geltend. Selbstverständlich können Sie sich auch bereits vor der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt an uns wenden und sich bei der Gestaltung eines individuellen Ehevertrags unterstützen lassen, um Ihr gutes Recht für den Ernstfall gesichert zu wissen.

Strafrecht

Unser Leistungsspektrum im Strafrecht erstreckt sich von der Begleitung unserer Mandanten im Ermittlungsverfahren über die Vertretung im Hauptverfahren bis hin zur Berufung oder Revision. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens mithilfe einer erfolgversprechenden Verteidigungsstrategie engagiert vertreten und das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall erzielen.

sergej.rogal@rogal-law.de
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