Anwalt für Wettbewerbsrecht in Berlin

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Wettbewerbsrecht in Berlin: Ein umfassender Leitfaden

Das Wettbewerbsrecht spielt eine entscheidende Rolle in der freien Marktwirtschaft, da es darauf abzielt, den fairen W...

Wettbewerbsrecht in Berlin: Ein umfassender Leitfaden

Das Wettbewerbsrecht spielt eine entscheidende Rolle in der freien Marktwirtschaft, da es darauf abzielt, den fairen Wettbewerb zu sichern, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Verbraucherschutz zu gewährleisten. In Berlin ist das Wettbewerbsrecht von großer Bedeutung, um den Markt zugänglich und gerecht für Unternehmen und Verbraucher zu gestalten. Es verhindert, dass Unternehmen ihre Marktmacht ausnutzen und stellt sicher, dass alle Akteure im Markt unter gleichen Bedingungen agieren können.

In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über das Wettbewerbsrecht in Berlin, einschließlich der wichtigsten rechtlichen Vorschriften, der häufigsten Herausforderungen für Unternehmen und der Notwendigkeit, einen Anwalt für Wettbewerbsrecht hinzuzuziehen.

Was umfasst das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht in Berlin umfasst alle rechtlichen Regelungen, die dazu dienen, den Wettbewerb zu fördern, die Marktteilnehmer zu schützen und Marktverzerrungen zu verhindern. Es wird hauptsächlich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt, das die Grundlage für den fairen Wettbewerb auf dem Markt schafft.

Die wesentlichen Aspekte des Wettbewerbsrechts umfassen:

  • Unlauterer Wettbewerb: Maßnahmen, die den Wettbewerb unfair beeinflussen oder die Marktteilnehmer täuschen, sind verboten. Hierzu zählen irreführende Werbung, aggressive Verkaufsmethoden und das Kopieren von Marken oder Geschäftsgeheimnissen.
  • Kartellrecht: Kartelle, die den Wettbewerb durch Preisabsprachen oder Marktaufteilungen behindern, sind verboten. Unternehmen dürfen keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen treffen, die den Markt verzerren.
  • Fusionskontrolle: Übernahmen und Fusionen von Unternehmen werden unter bestimmten Umständen einer kartellrechtlichen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unzulässig einschränken.
  • Markenrecht: Das Markenrecht schützt Unternehmen vor der unbefugten Nutzung ihrer Marken durch Mitbewerber und verhindert, dass Verbraucher durch ähnlich klingende Marken in die Irre geführt werden.

Die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Wettbewerbsrecht

In Berlin wird das Wettbewerbsrecht durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Die bedeutendsten rechtlichen Instrumente umfassen:

1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Das UWG bildet die Grundlage des Wettbewerbsrechts in Berlin und verbietet unlautere Geschäftspraktiken. Das Gesetz schützt Verbraucher vor Täuschung und unfairen Praktiken und sorgt dafür, dass Unternehmen nicht durch irreführende Werbung oder aggressive Verkaufsstrategien den Markt manipulieren. Einige der zentralen Bestimmungen des UWG umfassen:

  • Irreführende Werbung: Unternehmen dürfen keine falschen oder unklaren Informationen verbreiten, die die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen könnten.
  • Aggressive Werbung: Praktiken, bei denen Verbraucher unter Druck gesetzt oder in unzumutbarer Weise beeinflusst werden, sind verboten.
  • Vergleichende Werbung: Werbung, die Produkte oder Dienstleistungen mit denen von Mitbewerbern vergleicht, darf keine unzulässigen Behauptungen aufstellen oder Wettbewerber diffamieren.
2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das GWB regelt kartellrechtliche Fragen und enthält Vorschriften, die darauf abzielen, den Wettbewerb in Berlin zu fördern und zu schützen. Es umfasst unter anderem:

  • Verbot von Kartellen: Preisabsprachen, Marktaufteilungen und andere wettbewerbswidrige Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind verboten.
  • Fusionskontrolle: Große Fusionen und Übernahmen von Unternehmen werden überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unzulässig einschränken.
3. Europäisches Wettbewerbsrecht

Als Mitglied der Europäischen Union unterliegt Berlin auch den europäischen Wettbewerbsregeln. Diese beinhalten unter anderem die Verordnung über die Kontrolle von Konzentrationen, die die Fusionskontrolle in der EU regelt, und die Verordnung über die Anwendung der Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die das Verbot von wettbewerbswidrigen Praktiken regelt.

Wann sollte man einen Anwalt für Wettbewerbsrecht in Berlin hinzuziehen?

Es gibt viele Situationen, in denen Unternehmen in Berlin rechtlichen Rat in Wettbewerbsfragen benötigen. Hier sind einige der häufigsten Fälle, in denen die Unterstützung eines Anwalts für Wettbewerbsrecht unerlässlich ist:

  • Bei der Erstellung von Verträgen: Verträge, die mit anderen Unternehmen oder Lieferanten abgeschlossen werden, müssen wettbewerbsrechtlich unbedenklich sein. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht stellt sicher, dass keine wettbewerbswidrigen Klauseln enthalten sind, wie z.B. Preisabsprachen oder Marktaufteilungen.
  • Im Falle von Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs: Wenn ein Unternehmen eine Abmahnung erhält, weil es gegen das UWG oder andere wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, sollte sofort ein Anwalt hinzugezogen werden, um die rechtlichen Konsequenzen zu klären und eine mögliche Unterlassungserklärung zu verfassen.
  • Im Falle von Kartellverdacht: Wenn ein Unternehmen verdächtigt wird, an wettbewerbswidrigen Praktiken wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen teilzunehmen, kann ein Anwalt für Wettbewerbsrecht helfen, den Fall zu prüfen und zu klären, ob ein Verstoß vorliegt.
  • Bei Fusionen und Übernahmen: Wenn ein Unternehmen plant, ein anderes zu übernehmen oder mit einem anderen zu fusionieren, muss dies unter Umständen kartellrechtlich geprüft werden. Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann die rechtlichen Anforderungen für solche Transaktionen klären und sicherstellen, dass sie den Wettbewerb nicht unzulässig einschränken.
  • Bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten: Wenn ein Unternehmen in einen Streit über wettbewerbswidriges Verhalten verwickelt ist, sei es mit einem Konkurrenten oder einem Lieferanten, kann ein Anwalt für Wettbewerbsrecht helfen, die rechtlichen Fragen zu klären und die Interessen des Unternehmens zu wahren.

Fazit

Das Wettbewerbsrecht in Berlin spielt eine zentrale Rolle dabei, sicherzustellen, dass der Markt fair und transparent bleibt. Unternehmen müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, um wettbewerbswidriges Verhalten zu vermeiden und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Das UWG, das GWB und das europäische Wettbewerbsrecht bieten die rechtliche Grundlage, um den fairen Wettbewerb zu fördern und Missbrauch zu verhindern.

Ein Anwalt für Wettbewerbsrecht kann Unternehmen dabei helfen, sicherzustellen, dass sie im Einklang mit diesen Vorschriften agieren, sei es bei der Vertragsgestaltung, im Falle von Abmahnungen, bei der Fusionskontrolle oder bei der Klärung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten. Rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die rechtlichen Risiken zu minimieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem Markt zu sichern.

Als Fachanwältin für Sozialrecht sowie Mediatorin konzentriert sich Rechtsanwältin Garske ganz auf diese beiden Bereiche und steht Ihnen zudem in zivilrechtlichen Belangen als qualifizierte Ansprechpartnerin bei der Lösung Ihrer juristischen Probleme zur Seite. Zögern Sie nicht und kontaktieren Si...

Als Fachanwältin für Sozialrecht sowie Mediatorin konzentriert sich Rechtsanwältin Garske ganz auf diese beiden Bereiche und steht Ihnen zudem in zivilrechtlichen Belangen als qualifizierte Ansprechpartnerin bei der Lösung Ihrer juristischen Probleme zur Seite. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie bei Bedarf ihre Kanzlei in Berlin-Tempelhof!

Rechtsanwältin & Mediatorin Daniela Garske

Fachanwältin für Sozialrecht

Frau Garske ist Jahrgang 1972 und gebürtige Berlinerin. Nach dem Abitur studierte sie zwischen 1993 und 1998 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und legte 2002 die 2. juristische Staatsprüfung ab. Daneben sammelte sie berufliche Erfahrung im Prozessbüro des heutigen Unternehmens Vattenfall sowie in der Rechtsabteilung der heutigen Gas de France.

Seit dem Jahr 2002 ist Frau Garske zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat sich entschieden hauptberuflich als selbständige Rechtsanwältin zu arbeiten. Darüber hinausabsolvierte sie 2006 eine Zusatzausbildung als Mediatorin an der Fernuniversität Hagen.

Sozialrecht

Als Fachanwältin für Sozialrecht hilft Ihnen Frau Garske bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Bewilligung von ALG II, auch Hartz IV genannt, oder unterstützt Sie bei der bei der Durchsetzung eines Umzugsgesuchs und damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Auch bei Problemen beim Erhalt eines Darlehens im Falle einer drohenden Gassperrung oder Stromsperrung können sich Hartz-IV-Empfänger vertrauensvoll an sie wenden. Wenn Sie als unter 25-jähriger Unterstützung bei der Bewilligung von ergänzendem ALG bei Schüler-BAföG benötigen, sind Sie genauso bei ihr richtig.

Zudem setzt sich Rechtsanwältin Garske u. a. mit Ablehnungen, was die Anerkennung von behinderten Eigenschaften durch das Versorgungsamt anbelangt, auseinander, oder ist Ihnen bei Konflikten im Zusammenhang mit dem Übergang zur Altersrente oder dem Erhalt einer Waisenrente behilflich. Darüber hinaus wahrt sie ebenfalls Ihre Rechte bei Rückforderungsansprüchen des in Ihrem Fall zuständigen Hauptzollamts.

Mediation

Durch ihre Zusatzausbildung als Mediatorin kann Ihnen Rechtsanwältin Garske bei einer angeordneten gerichtlichen Mediation engagierte Vertretung bieten oder ein Mediationsverfahren, also ein freiwilliges strukturiertes Verfahren zur Beilegung eines Konflikts, mit Ihnen gemeinsam durchführen. Ziel eines solcher Mediation ist es, eine Lösung finden, die möglichst den Bedürfnissen aller beteiligten Parteien gerecht wird.

Zivilrecht

Im Bereich des Zivilrechts beschäftigt sich Rechtsanwältin Garske u. a. mit der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem widmet sie sich der Geltendmachung von vertraglichen Sekundäransprüchen, wie z. B. Minderung, Schadensersatz, Nacherfüllung oder Rücktritt. Darüber kümmert sich Rechtsanwältin Garske, falls erforderlich, um die Wahrung Ihrer Rechte in einem möglichen Zivilprozess.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

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In meiner Kanzlei in Berlin stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin und dem Erwerb des Fachanwaltstitels setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft ein und lege großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Die Türen meines Büros stehen Ihnen offen!

Familienrecht

Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen besonders belastend. Damit Sie den Kopf freibekommen können und sich nicht auch noch um die rechtlichen Einzelheiten sorgen müssen, benötigen Sie eine vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerin. Gerne bin ich für Sie da und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Egal, ob es um Trennung und Scheidung, um Kinder und Sorgerecht oder um Hausrat und Unterhalt geht – ich helfe Ihnen, Ihre familienrechtlichen Sorgen zu lösen!

Erbrecht

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Möchten Sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellen, stehe ich Ihnen mit meinen Kenntnissen im Betreuungsrecht zur Verfügung. Dabei kläre ich Sie über alle Aspekte auf und berate Sie umfassend. Damit Sie die richtige Vorsorge für den Ernstfall treffen oder Sie über Ihre Rechten und Pflichten aus einem Heimvertrag aufkläre, sollten Sie nicht zögern, eine Anwältin im Betreuungsrecht aufzusuchen.

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RESMEDIA

Anwälte für IT-IP-Medien
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RESMEDIA

Anwälte für IT-IP-Medien
Erfahrung – Spezialisierung – Kommunikation

Diese Prinzipien prägen die Tätigkeit von Rechtsanwältin Katrin Freihof, die sich mit Begeisterung und persönlichem Engagement Ihren Rechtsanliegen annimmt. Sie bezieht verschiedenste Perspektiven in die Erarbeitung einer praxisnahen, unkomplizierten und wirtschaftlichen Lösung mit ein, wobei Ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse stets im Mittelpunkt stehen – damit Sie selbst zum Erfolg finden und Ihr Unternehmen oder Ihre Kreativität von umfassendem Mehrwert profitieren kann.

Rechtsanwältin Katrin Freihof
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (IP-Recht)

Im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaften in Berlin wurde Frau Freihof 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2016 ist sie Partnerin bei RESMEDIA und hier vor allem für den Bereich Marken-, Design-, Medien-, und Urheberrecht zuständig. Sie führt seit 2009 den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und ist als Dozentin im Bereich Medienrecht tätig.



IP-Schutz ► Engagierte Rechtsberatung im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht

Auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes befasst sich Frau Rechtsanwältin Freihof mit Ihren sämtlichen Rechtsfragen im Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht. Besonders im Mittelpunkt steht dabei das Thema des Markenschutzes, des Designschutzes sowie des Urheberschutzes. Als Unternehmer oder Kreativer können Sie sich auf engagierte anwaltliche Unterstützung verlassen, wenn Sie Hilfe bei der Anmeldung Ihrer Designs oder Marken benötigen, wenn Ihr Anliegen sich um die Erstellung von Lizenzverträgen oder Werbekonzepten dreht oder wenn Sie nach Vertretung infolge einer Verletzung Ihrer Schutzrechte suchen. Gerne steht sie Ihnen außerdem bei der Abwehr von Abmahnungen wegen angeblichen Designrechtsverstößen oder Urheberrechts- bzw. Markenrechts- sowie Wettbewerbsrechtsverletzungen bei.

Werberecht ► Umfassende Begleitung Ihrer Marketingkampagnen und

Frau Rechtsanwältin Freihof ist der ideale Ansprechpartner für Anliegen rund um Marketing-Maßnahmen im Internet oder Printbereich. Egal ob es um E-Mail-Marketing, Social Media-Marketing, Suchmaschinen-Marketing etc. geht – sie erläutert Ihnen die rechtlichen Besonderheiten und Hürden, teilweise auch sehr branchenspezifisch, die es zu beachten gilt. Gerne übernimmt sie außerdem die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz.

Medienrecht ► Presseartikel, Bildnisse, Bewertungen

Frau Rechtsanwältin Freihof ist ebenso spezialisiert auf den Bereich Medienrecht. Sie hat bereits viele Rechtsstreite vor den Pressekammern der Gerichte geführt. Die Beratung und Vertretung im medienrechtlichen Bereich ist sehr komplex, hier vertritt sie Unternehmen zB im Bereich von unberechtigten Bewertungen oder auch Private bei Veröffentlichung von Bildern, unberechtigten Behauptungen und Schmähkritik. Gerne übernimmt sie auch hier die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz.

Lizenzrecht ► Individuelle Verträge national sowie international

Ob bei Abgrenzungsvereinbarungen in Bezug auf Marken oder Lizenzvereinbarung hinsichtlich aller Schutzrechte (Urheberrecht, Designrecht, Markenrecht), auch hier verfügt Frau Rechtsanwältin Freihof über einen großen Erfahrungsschatz und ist bei Erstellung oder Prüfung der Verträge ein verlässlicher Partner.



RESMEDIA
Besuchen Sie gerne auch das Profil des Kanzleikollegen Herrn Rechtsanwalt Matthias Rosa am Standort Mainz bei anwalt.de!

Kontakt:
Damit Sie keine längeren Wartezeiten in der Kanzlei in Kauf nehmen müssen, empfiehlt sich die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter den auf dem Profil angegebenen Kontaktdaten. Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Freihof auch über das „Nachricht senden"-Formular kontaktieren.

Öffentliche Verkehrsmittel / Parkplätze:
Die Kanzlei Märkisches Ufer 28 in Berlin liegt zentral in der Innenstadt direkt an der Spree und ist innerhalb von ca. elf Gehminuten über den S-und U-Bahnhof „Jannowitzbrücke" zu erreichen. Der U-Bahnhof „Märkisches Museum“ der Linie U2 befindet sich nur wenige Meter von der Kanzlei entfernt. Wenn Sie mit dem Pkw unterwegs sind, finden Sie Parkmöglichkeiten in den umliegenden Seitenstraßen, jedoch mit Parkraumbewirtschaftung.

Weitere Informationen finden Sie unter:
res-media.net

freihof@res-media.net
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