Engagiert, zielgerichtet und durchsetzungsstark widmet sich Rechtsanwalt Forster den rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, nach einem Verkehrsunfall oder bei strafrechtlichen Vorwürfen vertrauensvoll an ihn! Rechtsanwalt Hans F...
Engagiert, zielgerichtet und durchsetzungsstark widmet sich Rechtsanwalt Forster den rechtlichen Angelegenheiten seiner Mandanten. Wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, nach einem Verkehrsunfall oder bei strafrechtlichen Vorwürfen vertrauensvoll an ihn! Rechtsanwalt Hans Forster, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Forster wurde im Jahr 1998 zur Anwaltschaft zugelassen und eröffnete, nach einer Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt, seine eigene Kanzlei in Vilsbiburg. Im Jahr 2004 wurde ihm der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen, nachdem er die dafür erforderlichen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen hatte. Darüber hinaus nimmt er regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um sein Fachwissen stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu halten.
► Was kann ich gegen eine Kündigung unternehmen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus?
◄ Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Forster Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, z. B. im Rahmen der Gestaltung und Prüfung eines Arbeitsvertrages. Sollte es während der Tätigkeit zu Problemen rund um Urlaub, Gehalt, Überstunden etc. kommen, können Sie sich auch diesbezüglich an ihn wenden – Ihre Rechte setzt er konsequent durch. Aber auch, wenn eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber erfolgt ist und Sie sich als Arbeitnehmer dagegen wehren möchten, ist er Ihr richtiger Ansprechpartner.
► Mein gekauftes Produkt ist mangelhaft – was kann ich tun?
◄ Auch im Vertragsrecht können Sie auf Rechtsanwalt Forster zählen. Die Prüfung und Gestaltung von Verträgen gehört ebenso zu seinem Repertoire, wie die Durchsetzung berechtigter und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (Nachbesserung, Schadensersatz, Rücktritt). Dabei setzt er Ihre Rechte sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich für Sie durch.
► Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen rechtlichen Rat?
◄ Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensregulierung oder der Korrespondenz mit der Versicherung? Rechtsanwalt Forster übernimmt die Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen wie Reparatur, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, die bei Sachschäden entstehen können. Aber auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen können Sie sich auf ihn verlassen. Ebenfalls vertritt er Sie in einem Strafverfahren (z. B. bei Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahrlässige Körperverletzung etc.).
► Ihnen wird eine Straftat im Verkehrsrecht oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen?
◄Weiterhin berät er Sie auch, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit wie eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird. Er prüft den erhaltenen Bußgeldbescheid und legt ggf. Einspruch ein.
► Ihr Mieter zahlt seine Miete nicht? Sie haben Schimmel in der Wohnung?
◄ Rechtsfragen rund um den Mietvertrag sowie sonstige Punkte, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen, werden im Mietrecht geregelt. Rechtsanwalt Forster übernimmt die rechtssichere Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen, informiert eingehend bei Mieterhöhungen, Mietminderungen und unterstützt bei der Beitreibung von Mietforderungen. Er übernimmt die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen sowie die Beratung bei Beendigung von Mietverhältnissen.
► Sie möchten Forderungen eintreiben lassen?
◄ Wenn Zahlungsfristen überschritten werden, kann dies zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen. Als Anwalt übernimmt Herr Forster fachkundig den Forderungseinzug, das Inkasso oder berät zum Zwangsvollstreckungsrecht. Er übernimmt die Geltendmachung von Verzugsschäden wie Zinsen, das vorgerichtliche Mahnschreiben sowie die Vertretung im Mahnverfahren und die Beratung bei erlassenem Vollstreckungsbescheid. Weiterhin klärt er auch Fragen zur Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldner und Zahlungsüberwachung sowie zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieherauftrag, Konto- und Gehaltspfändung etc.).
Kontakthinweis & Anfahrtsinformationen Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei. Sollten Sie mit dem Pkw zu Ihrem Termin anreisen, finden Sie Parkplätze in unmittelbarer Nähe.
Weitere Informationen zu Rechtsanwalt Forster finden Sie unter:www.forster-vib.de
info@forster-vib.de