berät Mandanten in ganz Deutschland. Neben der Hauptniederlassung in Wiesbaden bestehen weitere Büros in Frankfurt a.M. und in Gutach-Bleibach (Elztal Schwarzwald in der Nähe von Freiburg, Emmendingen, Waldkirch und Furtwangen). Von Wiesbaden und Frankfurt aus werden vornehmlich Mandanten aus dem ganze Rhein-Main-Gebiet und dem Rheingau (Bad-Schwalbach, Darmstadt, Eltville, Groß-Gerau, Hanau, Hofheim, Hattersheim, Langen, Mainz, Offenbach, Rüdesheim, Rüsselsheim, Taunusstein, etc.) bis nach Koblenz, Limburg und Montabaur betreut.
Der Schwerpunkt der Beratung liegt in der handels- und gesellschaftsrechtlichen Beratung von Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Gesellschafterversammlungen, Haftung von Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat, gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, Anfechtung von Beschlüssen, Unternehmensgründung, Unternehmenskauf und der Unternehmensumwandlung.
Aufgrund der langjährigen Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt in der Rechtsabteilung eines Genossenschaftsverbandes bestehen besondere Kenntnisse im Bereich des Genossenschaftsrechts (Genossenschaftsgesetz) und der Umwandlung von Genossenschaften.
Ohne Kenntnisse im Steuerrecht ist eine fundierte Beratung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts häufig nicht möglich.
In dem Zusammenhang stellen sich auch immer wieder Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Gelegentlich sind auch erbrechtliche Auseinandersetzungen unausweichlich. Unser Ziel ist es jedoch, diese möglichst im Vorfeld durch rechtzeitige Beratung und Testamentsgestaltung zu vermeiden.
Ein zentrales Rechtsgebiet im Geschäftsleben ist das Dienstvertragsrecht (z.B. Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträge, Organhaftung) und das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht begegnet einem als Individualarbeitsrecht im Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer, aber auch als Kollektivarbeitsrecht im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsratswahlen, Betriebsvereinbarungen, Interessensausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, Anhörungs- und Zustimmungspflichten des Betriebsrats etc.
Im Einkauf und Vertrieb stehen Fragen des Vertragsrechts, Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Gewährleistung im Vordergrund. Je nach Unternehmen spielt im Vertrieb auch das Handelsvertreterrecht eine wichtige Rolle.
Nachstehend wird ein kleiner Überblick über die bearbeiteten Rechtsgebiete gegeben:
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen
RA Dirk Linnemann ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
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