Dorn & Freudenberg - Ihr erfahrener Partner für Medizinwirtschaftsrecht
Verträge für Ärzte - wir bieten eine umfassende und hoch spezialisierte Beratung bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen für Ärzte und medizinische Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie vor Ort und bundesweit - zum Festpreis.
Unser interdisziplinäres Anwaltsteam besteht aus dem renommierten und preisgekrönten Medizinrechtler Dr. Alexander Dorn und dem international erfahrenen Anwalt für Unternehmensrecht Dr. Rainer Freudenberg, LL.M.
Dank unserer fundierten Expertise im Medizinrecht sowie im Unternehmensrecht/Gesellschaftsrecht können wir Sie kompetent und effizient bei Praxisgründung, Praxisverkauf und allen anderen Fragen der Vertragsgestaltung für Ärzte beraten.
Wir begleiten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Umwandlung einer Einzelpraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Zulassung
Arbeitsverträge
Anstellungsvertrag für Geschäftsführer
Rechtsformen für ein MVZ:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
5. Arbeitsverträge
Arbeitsverträge für medizinische Fachangestellte (MFA), angestellte Ärzte, Arzthelferinnen, Sprechstundenhilfen
Anstellungsverträge für ärztliche Leiter und Geschäftsführer von MVZ's
Chefarztvertrag
Genehmigungsverfahren für Anstellung von Ärzten
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen:
1. Unverbindliche Erstberatung
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Erstberatung, in der wir Ihre Situation analysieren und Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Optionen geben. Wir nutzen optimierte Arbeitsprozesse und reagieren schnell auf Anfragen. Auf Wunsch kann das Mandat vollständig per Telefon, Email und Videokonferenzen abgewickelt werden.
2. Kostenkontrolle durch transparent kalkulierten Festpreis
Wir legen Wert auf Transparenz und Fairness. Deshalb bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen zu transparent kalkulierten Festpreisen an, die Ihnen eine effektive Kostenkontrolle ermöglichen.
3. Qualifizierter individueller Vertragsentwurf
Wir erstellen für Sie einen qualifizierten individuellen Entwurf, der als Grundlage für unser zweites Beratungsgespräch dient. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen genau verstehen und berücksichtigen können. Hierbei binden wir aktiv Ihren Steuerberater ein, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte Ihrer Praxisführung optimal berücksichtigt werden.
4. Abschlussgespräch und Ausfertigung des Vertrags
Wir besprechen den Vertragsentwurf mit Ihnen und klären Ihre Fragen und setzen Ihre Änderungswünsche um. Im Anschluss schicken wir Ihnen die endgültigen Vertragsdokumente.
5. Nach Absprache Unterstützung im Zulassungsverfahren
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch im Zulassungsverfahren und begleiten Sie durch alle notwendigen Schritte.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir freuen uns auf Sie!