Anwalt für Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch

Rechtsanwalt für Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch – Beratung und Unterstützung Gefunden 35

Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch

Das Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen umfasst die rechtlichen Grundlagen, die das Handeln von Vereinen, Stiftungen,...

Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch

Das Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen umfasst die rechtlichen Grundlagen, die das Handeln von Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts regeln. Es spielt eine zentrale Rolle in der Strukturierung und Regulierung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland, einschließlich in Wiesloch. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte des Rechts öffentlicher Vereinigungen und zeigt auf, wann und warum die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts sinnvoll ist.

Was sind öffentliche Vereinigungen?

Öffentliche Vereinigungen sind Organisationen, die sich freiwillig zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Dazu gehören:

  • Vereine: Gemeinnützige, wirtschaftliche oder kulturelle Zusammenschlüsse.
  • Stiftungen: Organisationen zur Förderung bestimmter gemeinnütziger oder privater Ziele.
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts: Institutionen mit besonderem Status, z. B. Kammern oder öffentliche Einrichtungen.

Wann sollte man einen Anwalt für Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch konsultieren?

Die rechtlichen Herausforderungen und Anforderungen für öffentliche Vereinigungen sind vielfältig. Ein Anwalt kann in folgenden Situationen hilfreich sein:

  • Gründung: Unterstützung bei der Erstellung von Satzungen und der Registrierung.
  • Satzungsänderungen: Beratung bei Anpassungen, um rechtlichen Anforderungen zu genügen.
  • Steuerrechtliche Fragen: Beratung zu Gemeinnützigkeit und steuerlichen Vorteilen.
  • Haftungsfragen: Schutz von Vorständen und Mitgliedern vor rechtlichen Konsequenzen.
  • Rechtsstreitigkeiten: Vertretung bei Konflikten mit Mitgliedern oder externen Parteien.

Gründung und Registrierung öffentlicher Vereinigungen

Die Gründung einer öffentlichen Vereinigung erfordert sorgfältige rechtliche Planung:

  • Satzungserstellung: Die Satzung ist das Fundament jeder öffentlichen Vereinigung. Sie regelt den Zweck, die Struktur und die internen Abläufe.
  • Eintragung ins Vereinsregister: Für rechtsfähige Vereine ist die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht erforderlich.
  • Steuerliche Anerkennung: Gemeinnützige Organisationen können steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ein Anwalt in Wiesloch unterstützt bei der Erstellung und Überprüfung dieser Dokumente und sorgt dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Rechte und Pflichten von Mitgliedern

Die Mitglieder einer öffentlichen Vereinigung haben bestimmte Rechte und Pflichten, die durch die Satzung und das Vereinsrecht geregelt werden:

  • Mitgliederrechte: Teilnahme an Versammlungen, Mitbestimmung bei Entscheidungen und Einsicht in die Vereinsunterlagen.
  • Mitgliederpflichten: Beitragszahlungen, Einhaltung der Satzung und Unterstützung des Vereinszwecks.

Ein Anwalt hilft bei der Klärung von Konflikten zwischen Mitgliedern und dem Verein.

Haftung im Vereins- und Stiftungsrecht

Haftungsfragen sind ein kritischer Aspekt für Vorstandsmitglieder und Organisatoren öffentlicher Vereinigungen:

  • Haftung des Vorstands: Der Vorstand haftet für Entscheidungen, die gegen die Satzung oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
  • Haftung des Vereins: Der Verein kann für Schäden haften, die durch seine Mitglieder oder Aktivitäten entstehen.

Ein spezialisierter Anwalt bietet Beratung, um Haftungsrisiken zu minimieren und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Gemeinnützigkeit und steuerliche Vorteile

Gemeinnützige Vereinigungen genießen in Deutschland steuerliche Vorteile. Um diese Vorteile zu nutzen, müssen sie:

  • Einen gemeinnützigen Zweck verfolgen: Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur oder sozialem Engagement.
  • Mittelzweckbindung einhalten: Einnahmen dürfen nur für den Vereinszweck verwendet werden.
  • Transparenz wahren: Jährliche Berichte über die Mittelverwendung erstellen.

Ein Anwalt in Wiesloch unterstützt bei der Beantragung und Einhaltung der Gemeinnützigkeitsanforderungen.

Konfliktlösung und Mediation

Konflikte sind auch im Bereich öffentlicher Vereinigungen keine Seltenheit. Typische Streitfälle umfassen:

  • Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern
  • Unstimmigkeiten im Vorstand
  • Konflikte mit externen Partnern oder Behörden

Ein erfahrener Anwalt kann durch Mediation oder gerichtliche Vertretung helfen, solche Konflikte beizulegen.

Auflösung und Liquidation

Die Auflösung einer öffentlichen Vereinigung erfordert rechtliche Sorgfalt:

  • Beschluss durch die Mitgliederversammlung: Ein Mehrheitsbeschluss ist notwendig.
  • Liquidation: Abwicklung der Vermögenswerte gemäß Satzung und gesetzlichen Vorgaben.
  • Verwendung des Restvermögens: Gemeinnützige Vereine müssen sicherstellen, dass verbleibende Mittel einem gemeinnützigen Zweck zufließen.

Ein Anwalt in Wiesloch begleitet den gesamten Prozess und sorgt für rechtliche Konformität.

Fazit

Das Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen ist ein vielseitiges und komplexes Rechtsgebiet, das umfassende Expertise erfordert. Ob bei der Gründung, Verwaltung, Konfliktlösung oder Auflösung – ein spezialisierter Anwalt für Recht im Bereich der öffentlichen Vereinigungen in Wiesloch bietet unverzichtbare Unterstützung. Durch professionelle Beratung können Vereine, Stiftungen und andere Organisationen ihre Ziele erfolgreich verfolgen und gleichzeitig rechtliche Risiken minimieren.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sind in der Wolfgang C. Brandenburg Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei herzlich willkommen. 

Auf zahlreichen Rechtsgebieten bietet Rechtsanwalt Brandenburg Mandanten umfassende Rechtsberatung und durchsetzungsstarke Interesse...

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer sind in der Wolfgang C. Brandenburg Rechtsanwalts- und Mediationskanzlei herzlich willkommen. 

Auf zahlreichen Rechtsgebieten bietet Rechtsanwalt Brandenburg Mandanten umfassende Rechtsberatung und durchsetzungsstarke Interessenvertretung sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor allen Gerichten. 

Wolfgang C. Brandenburg 

Rechtsanwalt 

Mediator / Wirtschaftsmediator 

Schlichter 

Schiedsgutachter

Nach dem Abschluss der Lehre zum Bankkaufmann studierte Rechtsanwalt Brandenburg Rechtswissenschaften in Hamburg und Freiburg/Breisgau. Im Bezirk des Kammergerichts Berlin absolvierte er anschließend das Rechtsreferendariat und wurde im Jahr 1991 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Bevor er im Jahr 1993 die eigene Kanzlei gründete, sammelte er zunächst Erfahrung im Bereich der Immobilien bei der Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) sowie als Justitiar der Grundstücksgesellschaft Grunewald in Berlin. Darüber hinaus steht er Mandanten seit 2007 als Mediator und seit 2008 auch als Schlichter und Wirtschaftsmediator mit Rat und Tat zur Seite. 

Erbrecht:

Vererben, Erben, Testament oder Pflichtteil. Vor dem Hintergrund jahrelanger Erfahrung bei der Beratung von Personen, die vererben wollen, die geerbt haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, bietet Rechtsanwalt Brandenburg Beratung zum Vererben, zum Errichten eines Testamentes und begleitet und berät seine Mandanten bei Erbfällen und Erbstreitigkeiten.

Privates Baurecht und Werkvertragsrecht:

Vom Grundstückskauf bis hin zum Wunschhaus In allen Bereichen des Baurechts und Werkvertragsrechts bietet Rechtsanwalt Brandenburg sowohl Auftraggebern als auch Auftragnehmern fachkompetente und lösungsorientierte Rechtsberatung. Er unterstützt Mandanten bei der Gestaltung bzw. Überprüfung von Architektenverträgen und Werkverträgen sowohl zum Bau als auch zur Modernisierung oder Instandhaltung von Immobilien. Des Weiteren übernimmt er die effektive Durchsetzung von Erfüllungsansprüchen und Sicherungsansprüchen (Bürgschaft, Sicherungshypothek) und macht bei Baumängeln Mängelbeseitigungs- bzw. Schadensersatzansprüche der Nachunternehmer, Generalunternehmer, Wohnungseigentümer oder Bauherren außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend. 

Grundstücksrecht und Immobilienrecht:

Professionelle juristische Unterstützung beim Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Immobilien In allen Rechtsfragen rund um die Immobilie, vom Kauf eines Grundstücks über dessen Bebauung bis hin zur Vermietung einer Immobilie, können sich Rechtsratsuchende auf die etablierte Fachkompetenz von Rechtsanwalt Brandenburg verlassen. Vor allem ist er Mandanten bei der Erstellung bzw. Prüfung von Bauträgerverträgen, Kaufverträgen, Pachtverträgen, Mietverträgen oder Maklerverträgen behilflich. Zu seinen Kernkompetenzen zählen ebenfalls die Bearbeitung von Grundbuch- und Katastersachen, die Auswertung von Verkehrswertgutachten sowie die zielgerichtete Interessenvertretung bei Kündigungen und Mängeln am Mietobjekt. 

Allgemeines Vertragsrecht:

Optimale Vertragsgestaltung und effektive Interessenvertretung bei Pflichtverletzungen. Egal ob es sich um einen Kaufvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag oder einen anderen Vertrag handelt, können Rechtsratsuchende jederzeit den professionellen Rechtsrat von Rechtsanwalt Brandenburg in Anspruch nehmen. Er berät Mandanten bei der Gestaltung maßgeschneiderter Verträge, übernimmt die sorgfältige Prüfung einzelner Vertragsklauseln und macht bei der Verletzung von Vertragspflichten die Ansprüche seiner Mandantschaft sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend. 

Insolvenzrecht:

Von der Sanierungsberatung bis zum Insolvenzverfahren (nicht Privatinsolvenzen) Ein weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Brandenburg umfasst die Betreuung insolvenzrechtlicher Mandate. Unter anderem erstellt er für Unternehmen, welche in der Krise stecken, optimale Sanierungskonzepte und betreut sie bei deren Umsetzung. Darüber hinaus begleitet er Mandanten beim außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie bei der Beantragung des Insolvenzverfahrens. Auch bei Belangen im Insolvenzstrafrecht bietet er Mandanten individuelle Rechtsbetreuung und zielgerichtete Interessenvertretung. 

Kontakt:

Einen Beratungstermin mit Rechtsanwalt Brandenburg können Sie unter der im Profil hinterlegten Rufnummer vereinbaren. Alternativ können Sie auch die Funktion „Nachricht senden" auf dem Profil nutzen. Anfahrt: In der Alten Bruchsaler Straße 58 in Wiesloch finden Sie die Kanzleiniederlassung. Mit dem Auto ankommend erreichen Sie die Kanzlei am besten über die Autobahn A6 Ausfahrt „Wiesloch/Rauenberg" oder über die Bundesstraßen B3 oder B39. Öffentliche Parkmöglichkeiten sind entlang der Gartenstraße vorhanden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Kanzleihomepage:www.brandenburg-anwalt.eu

kanzleibrandenburg@t-online.de

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Wiesloch zur Verfügung! Unsere Kanzlei steht für langjährige Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen. Überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Auf folgenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite...

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Wiesloch zur Verfügung! Unsere Kanzlei steht für langjährige Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen. Überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Auf folgenden Rechtsgebieten stehe ich Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite:

  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht

Arbeitsrecht

Meine arbeitsrechtliche Tätigkeit reicht von A wie Arbeitsvertrag über K wie Kündigung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Z wie Zeugnis. Zu meinen Mandanten zählen dabei gleichermaßen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Profitieren auch Sie von meinem Sachverstand und meiner Leidenschaft, egal ob es beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen in Verbindung mit einer Abmahnung oder die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags geht! Darüber hinaus können Sie sich auch bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Belangen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.

Zivilrecht

Unter das Zivilrecht fallen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen regeln. Ich übernehme u. a. die Anfertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berate bezüglich Kündigung, Schenkung, Rücktritt oder Vertragsstrafe.

Sozialrecht

Bei allen Anliegen, die das Sozialrecht betreffen, agiere ich als Ihr idealer Ansprechpartner. Wurden Ihnen Sozialleistungen, wie Hartz IV, Arbeitslosengeld oder das Kindergeld gestrichen? Haben Sie Schwierigkeiten, Ihre Ansprüche und Interessen gegenüber den Sozialbehörden oder der Sozialversicherung erfolgreich durchzusetzen? Ich unterstütze Sie engagiert und zielorientiert dabei, gegen ungerechtfertigte Bescheide Widerspruch einzulegen und stehe Ihnen zur Seite, wenn es um das Vorgehen gegen Leistungskürzungen geht. Ein weiteres Anliegen meiner anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Sozialrechts besteht u. a. darin, mit den zuständigen Leistungsträgern in Kontakt zu treten und sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich Ihre sozialrechtlichen Interessen zu vertreten.

Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.

mail@kanzlei-breiter.de

Herzlich Willkommen auf dem Profil
der Kanzlei Loger-Flöthmann & Schwarz,
Ihre Rechtsanwälte in Wiesloch

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in den Rechtsgebieten des Familienrechts, Erbrechts und Immobilienrechts.

Um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können, halten ...

Herzlich Willkommen auf dem Profil
der Kanzlei Loger-Flöthmann & Schwarz,
Ihre Rechtsanwälte in Wiesloch

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in den Rechtsgebieten des Familienrechts, Erbrechts und Immobilienrechts.

Um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können, halten wir Spezialisierung und kontinuierliche Weiterbildung für unerlässlich. Durch individuelle Betreuung und persönliches Engagement wollen wir für unsere Mandanten optimale Ergebnisse erzielen.

Sie haben in uns sowohl hinsichtlich der Herbeiführung einer außergerichtlichen Lösung als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens einen verlässlichen und kompetenten Partner.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Durchführung einer Mediation mit dem Ziel einer verbindlichen Vereinbarung für die Zukunft ohne Inanspruchnahme der Gerichte.


Online-Scheidung

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer sogenannten „Online-Scheidung“. Diesen Service können Sie nutzen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben und Ihr Ehegatte ebenfalls geschieden werden möchte. weitere Informationen

schwarz@rechtsanwalt-wiesloch.de

Heidemarie Loger-Flöthmann

        Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin   ...

Heidemarie Loger-Flöthmann

        Rechtsanwältin und zertifizierte Mediatorin   

               

Wir freuen uns, Sie auf unserem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie in den Rechtsgebieten des Familienrechts, Erbrechts und Immobilienrechts

Um Sie bestmöglich beraten und vertreten zu können, halten wir Spezialisierung und kontinuierliche Weiterbildung für unerlässlich. Durch individuelle Betreuung und persönliches Engagement wollen wir für unsere Mandanten optimale Ergebnisse erzielen.        

Sie haben in uns sowohl hinsichtlich der Herbeiführung einer außergerichtlichen Lösung als auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens einen verlässlichen und kompetenten Partner.  

In der von Emotionen und Unsicherheiten geprägten Trennungs- und Scheidungssituation möchten wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite stehen. Es besteht häufig Klärungsbedarf hinsichtlich des Kindes- und Ehegattenunterhalts, des Sorge- und Umgangsrechts sowie der Vermögensauseinandersetzung. Der Hausrat sollte einvernehmlich aufgeteilt und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung geklärt werden. Es zeigt sich immer wieder, dass viele Streitigkeiten im Wege einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung umgangen und beseitigt werden können. Die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten zeigen wir Ihnen gerne auf.  

Auch vor oder während der Ehe gilt es sich mit der Möglichkeit eines Ehevertrags auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie insofern gern.  

Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Durchführung einer Mediation mit dem Ziel einer verbindlichen Vereinbarung für die Zukunft ohne Inanspruchnahme der Gerichte. In einer Konfliktsituation begleiten wir Sie im Rahmen eines dynamischen, strukturierten und interaktiven Prozesses kompetent auf dem Weg zur selbstständigen Erarbeitung der optimalen Lösung. Im Mittelpunkt stehen Sie als Konfliktparteien. Wir helfen Ihnen als unabhängiger Dritter im Rahmen von Mediationsgesprächen selbst die für Sie passende Lösung zu finden. Ziel der Mediation ist das Erreichen einer verbindlichen Vereinbarung für die Zukunft.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer sogenannten „Online-Scheidung“. Diesen Service können Sie nutzen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben und Ihr Ehegatte ebenfalls geschieden werden möchte.


Frau Loger-Flöthmann war vor ihrem Studium der Rechtswissenschaften langjährig als Rechtsanwalts- und Notarangestellte tätig. Nach ihren Staatsexamen erhielt sie am 09.03.2004 ihre Zulassung und wurde als Rechtsanwältin vereidigt.
Frau Loger-Flöthmann bearbeitet die Rechtsgebiete des Erbrechts, Familienrechts und Immobilienrechts.      
Sie schloss im Jahre 2005 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht bei der Deutschen Anwalt Akademie ab.      
Ihre im Jahre 2017 erfolgreich absolvierte Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin eröffnet die Möglichkeit einer fundierten und fachkundigen Mediation in sämtlichen Rechtsgebieten.      
Frau  Loger-Flöthmann ist Mitglied des deutschen  Anwaltvereins, des örtlichen Anwaltvereins Heidelberg und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im deutschen Anwaltverein.

  

Sie erreichen uns telefonisch am Besten von

montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie

dienstags, mittwochs und freitags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

unter der Telefonnummer: 0 62 22 / 38 98 42.

Sollte sich einmal nur unser  Anrufbeantworter melden, so hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.  

Unsere E-Mail-Adresse lautet: kanzlei@rechtsanwalt-wiesloch.de.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.rechtsanwalt-wiesloch.de

schwarz@rechtsanwalt-wiesloch.de

Dank unserer mehrjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Beratungsspektrums bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Grasemannn & Kollegen eine maßgeschneiderte Lösung.

Wir sparen ...

Dank unserer mehrjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Beratungsspektrums bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Grasemannn & Kollegen eine maßgeschneiderte Lösung.

Wir sparen Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns einfach an!

Sie können darauf vertrauen, dass wir uns für Sie und Ihr Problem zu hundert Prozent einsetzen werden. Wir geben Ihnen immer eine ehrliche Einschätzung, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und was das Beste für Sie und Ihre Situation ist. Zusammen mit Ihnen besprechen wir dann unser weiteres Vorgehen und halten Sie natürlich über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.

Seit 2012 helfen wir Mandanten dabei, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hilfreiche Ratschläge zu verbreiteten Rechtsproblemen finden Sie in unseren Rechtstipps.

Bei Bedarf kontaktieren Sie unsere Kanzlei direkt über die Kontaktdaten weiter unten. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Erfahren Sie, bei welchen Anliegen wir Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht konkret unterstützen können:

Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit reicht von A wie Arbeitsunfall über K wie Kündigungsschutzklage bis hin zu Z wie Zeitarbeit. Zu unseren  Mandanten gehören dabei gleichermaßen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Profitieren auch Sie von unserem Sachverstand und unserer Leidenschaft, egal ob es beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit einer Abmahnung oder die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags geht! Darüber hinaus können Sie sich auch bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Anliegen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung jederzeit bedenkenlos an uns wenden.

Familienrecht

Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen in der Regel besonders belastend. Damit Sie den Kopf freibekommen können und sich nicht auch noch um die rechtlichen Einzelheiten kümmern müssen, benötigen Sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner. Gerne sind wir für Sie da und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Egal, ob es um Trennung und Scheidung, um Kinder und Sorgerecht oder um Hausrat und Unterhalt geht – wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Seite!

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehmen wir nach einem Autounfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, einschließlich der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Auch in Bußgeldverfahren, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr stehen wir unseren Mandanten zur Seite.

info@ra-grasemann.de

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Wann sollte man einen Juristen kontaktieren? Menschen entscheiden sich, einen Juristen aufzusuchen, wenn sie mit schwierigen Problemen konfrontiert sind. Oft wenden sich Klienten in Wiesloch an professionelle juristische Hilfe, wenn der Fall bereits vor Gericht oder bei einer Behörde ist und nicht so verläuft, wie sie es sich wünschen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fall bereits verloren ist. Daher raten wir, nicht zu zögern und das Problem frühzeitig zu lösen.

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