Anwalt für Testamentserstellung in Wiesloch

Rechtsanwalt für Testamentserstellung in Wiesloch – Rechtliche Beratung Gefunden 35

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Testamentserstellung in Wiesloch: Ein umfassender Leitfaden zur Nachlassregelung

Die Testamentserstellung ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen und Ihre Wünsche nach Ihrem Tod in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und nach Ihrem Willen verwaltet werden. In Wiesloch, wie auch in anderen Teilen Deutschlands, gibt es spezifische gesetzliche Bestimmungen und Empfehlungen, die bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden sollten. Ein rechtssicheres Testament gibt den Erben Klarheit und hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Artikel erläutern wir die wesentlichen Aspekte der Testamentserstellung und warum es wichtig ist, einen Anwalt für Erbrecht in Wiesloch zu konsultieren.

Warum ein Testament wichtig ist

Ein Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. In Deutschland ist es nach wie vor gesetzlich zulässig, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre Erben nach Ihren eigenen Vorstellungen handeln. Wenn Sie kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die nicht immer im Einklang mit Ihren Wünschen steht.

Die Erstellung eines Testaments bietet zahlreiche Vorteile:

  1. Verteilung des Vermögens: Sie können genau bestimmen, wer welche Teile Ihres Vermögens erhält, sei es Geld, Immobilien oder andere Besitztümer.
  2. Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Ein klar formuliertes Testament hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, da es Ihre Wünsche eindeutig dokumentiert.
  3. Berücksichtigung von Sonderwünschen: Sie können spezifische Anweisungen hinterlassen, z. B. die Bestimmung von Vormündern für minderjährige Kinder oder die Einrichtung von Stiftungen.

Die verschiedenen Arten von Testamenten in Deutschland

In Deutschland gibt es mehrere Arten von Testamenten, die je nach Bedarf und persönlichen Umständen gewählt werden können. Die wichtigsten Formen sind:

  1. Eigenhändiges Testament (handschriftliches Testament): Dieses Testament wird vollständig von der testierenden Person handschriftlich verfasst und unterschrieben. Es ist einfach und kostengünstig, erfordert jedoch die genaue Einhaltung der formellen Anforderungen, damit es rechtsgültig ist.
  2. Notarielles Testament: Bei dieser Form wird das Testament von einem Notar erstellt und beurkundet. Der Vorteil eines notariellen Testaments liegt darin, dass es formell überprüft und oft weniger anfällig für spätere Anfechtungen ist. Es eignet sich insbesondere für komplexere Nachlassregelungen.
  3. Gemeinschaftliches Testament: Dies ist ein Testament, das von zwei Personen, oft Ehepartnern, gemeinsam verfasst wird. Es regelt die Erbfolge beider Personen und kann spezielle Bestimmungen enthalten, z. B. zur Versorgung des überlebenden Ehepartners.
  4. Testament durch Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen den Parteien geschlossen wird und nicht einseitig geändert werden kann. Er eignet sich insbesondere für die Regelung von Familienunternehmen oder großen Vermögen.

Wichtige Bestandteile eines Testaments

Ein Testament sollte alle notwendigen Informationen enthalten, um eine eindeutige Nachlassregelung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  1. Angabe des Testators: Der Name, das Geburtsdatum und die Unterschrift des Testators (der Person, die das Testament erstellt) müssen im Testament enthalten sein, um dessen Gültigkeit zu bestätigen.
  2. Bestimmung der Erben: Das Testament sollte klar angeben, wer die Erben des Vermögens sein sollen. Es können Einzelpersonen, mehrere Erben oder auch Organisationen wie Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen benannt werden.
  3. Vermögensverteilung: Die genaue Aufteilung des Vermögens sollte spezifiziert werden. Dazu gehören Geld, Immobilien, Kunstwerke, Wertgegenstände oder andere wertvolle Besitztümer.
  4. Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen: In Deutschland haben bestimmte Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner, Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, auch wenn sie nicht im Testament bedacht wurden. Diese Pflichtteilsansprüche sollten im Testament berücksichtigt werden, um späteren Konflikten vorzubeugen.
  5. Vermächtnisse: Ein Vermächtnis ist eine Zuwendung von Vermögenswerten an eine bestimmte Person, ohne dass diese Person als Erbe auftritt. Vermächtnisse können sowohl Geld als auch Sachwerte umfassen.
  6. Vormundschaft: Wenn der Testator minderjährige Kinder hat, sollte auch die Bestimmung eines Vormunds im Testament festgelegt werden. Dies stellt sicher, dass die Kinder nach dem Tod des Testators in einer fürsorglichen Umgebung aufwachsen.
  7. Testamentsvollstrecker: Ein Testamentsvollstrecker wird benannt, um den Nachlass zu verwalten und sicherzustellen, dass die Anweisungen im Testament befolgt werden. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, das Erbe zu verteilen und etwaige Schulden zu begleichen.

Fehler bei der Testamentserstellung vermeiden

Es gibt einige häufige Fehler, die bei der Erstellung eines Testaments gemacht werden können und die später zu Problemen führen können:

  1. Unklare Formulierungen: Wenn das Testament ungenaue oder widersprüchliche Formulierungen enthält, können Erben Schwierigkeiten haben, die genauen Wünsche des Verstorbenen zu interpretieren.
  2. Fehlende Unterschrift oder Datum: Ein Testament muss von der testierenden Person unterschrieben und datiert werden, um rechtsgültig zu sein. Fehlt die Unterschrift oder das Datum, ist das Testament nichtig.
  3. Missachtung des Pflichtteilsrechts: Wie bereits erwähnt, haben bestimmte Verwandte einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn diese Ansprüche im Testament nicht berücksichtigt werden, kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.
  4. Unzureichende Dokumentation von Vermögenswerten: Wenn Vermögenswerte nicht ausreichend dokumentiert sind, können sie beim Nachlassverfahren verloren gehen. Es ist wichtig, alle wertvollen Gegenstände und Vermögenswerte genau zu beschreiben.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht in Wiesloch hinzuziehen?

Die Testamentserstellung mag einfach erscheinen, aber es gibt viele rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden müssen, insbesondere wenn der Nachlass komplex ist oder wenn die Familie viele potenzielle Erben hat. In den folgenden Fällen sollten Sie in Wiesloch einen Anwalt für Erbrecht hinzuziehen:

  1. Komplexe Vermögensverhältnisse: Wenn Sie Immobilien, Unternehmen oder umfangreiche finanzielle Vermögenswerte besitzen, ist es ratsam, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß geregelt wird.
  2. Spezifische Wünsche: Wenn Sie bestimmte Wünsche haben, wie z. B. die Einrichtung einer Stiftung oder die Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen, hilft ein Anwalt, diese Wünsche korrekt zu formulieren.
  3. Vermeidung von Erbstreitigkeiten: Ein Anwalt kann helfen, potenzielle Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, indem er ein Testament erstellt, das allen rechtlichen Anforderungen entspricht.
  4. Beratung zu steuerlichen Aspekten: Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie über steuerliche Auswirkungen des Testaments informieren und gegebenenfalls eine steueroptimierte Nachlassregelung erstellen.

Fazit

Die Testamentserstellung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird. Indem Sie einen Anwalt für Erbrecht in Wiesloch hinzuziehen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Testament rechtsgültig ist und potenzielle Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, das Beste aus Ihrer Nachlassregelung herauszuholen und sicherzustellen, dass Ihre Familie nach Ihrem Tod gut versorgt ist.

Dank unserer mehrjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Beratungsspektrums bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Grasemannn & Kollegen eine maßgeschneiderte Lösung.

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Dank unserer mehrjährigen Erfahrung und unseres umfassenden Beratungsspektrums bieten wir unseren Mandanten eine qualifizierte Betreuung in zahlreichen Rechtsfragen an. Auch in Ihrem konkreten Fall erarbeiten wir in der Kanzlei Grasemannn & Kollegen eine maßgeschneiderte Lösung.

Wir sparen Ihnen Zeit und Nerven. Zögern Sie nicht und rufen Sie uns einfach an!

Sie können darauf vertrauen, dass wir uns für Sie und Ihr Problem zu hundert Prozent einsetzen werden. Wir geben Ihnen immer eine ehrliche Einschätzung, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat und was das Beste für Sie und Ihre Situation ist. Zusammen mit Ihnen besprechen wir dann unser weiteres Vorgehen und halten Sie natürlich über die nächsten Schritte auf dem Laufenden.

Seit 2012 helfen wir Mandanten dabei, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Hilfreiche Ratschläge zu verbreiteten Rechtsproblemen finden Sie in unseren Rechtstipps.

Bei Bedarf kontaktieren Sie unsere Kanzlei direkt über die Kontaktdaten weiter unten. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung unsere Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.

Erfahren Sie, bei welchen Anliegen wir Sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht konkret unterstützen können:

Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit reicht von A wie Arbeitsunfall über K wie Kündigungsschutzklage bis hin zu Z wie Zeitarbeit. Zu unseren  Mandanten gehören dabei gleichermaßen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Profitieren auch Sie von unserem Sachverstand und unserer Leidenschaft, egal ob es beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit einer Abmahnung oder die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags geht! Darüber hinaus können Sie sich auch bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Anliegen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung jederzeit bedenkenlos an uns wenden.

Familienrecht

Konflikte im familiären Bereich sind für die Betroffenen in der Regel besonders belastend. Damit Sie den Kopf freibekommen können und sich nicht auch noch um die rechtlichen Einzelheiten kümmern müssen, benötigen Sie einen vertrauensvollen Ansprechpartner. Gerne sind wir für Sie da und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Egal, ob es um Trennung und Scheidung, um Kinder und Sorgerecht oder um Hausrat und Unterhalt geht – wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Seite!

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht übernehmen wir nach einem Autounfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, einschließlich der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Auch in Bußgeldverfahren, bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverboten sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr stehen wir unseren Mandanten zur Seite.

info@ra-grasemann.de

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Problemen, wie z.B. Bußgeldbescheid, Führerscheinentzug, Fahrverbot, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheit oder Drogen am Steuer zur Seite. 

Meine weiteren Interessenschwerpunkte s...

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bei allen verkehrsrechtlichen Problemen, wie z.B. Bußgeldbescheid, Führerscheinentzug, Fahrverbot, Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Trunkenheit oder Drogen am Steuer zur Seite. 

Meine weiteren Interessenschwerpunkte sind das Arbeits- und das Strafrecht. 

Auch in diesen Rechtsgebieten verfüge ich über jahrelange Erfahrung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie etwa eine Kündigung oder Abmahnung erhalten haben oder SIe mit Ihrem Zeugnis unzufrieden sind. Ich werde für Sie eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Dies ist meist auch sinnvoll, um eine drohende Sperre von Arbeitslosengeld zu umgehen.

Durch die Bearbeitung des Verkehrs- und Strafrechts unterstütze ich Sie kompetent in allen Fragen des (Verkehrs)strafrechts. Sollten gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein, oder Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommen haben, machen Sie vor den Behörden keine Angaben und wenden Sie sich umgehend an mich. Ich werde die Ermittlungsakte beantragen und Ihnen nach Erhalt der Akte eine Einschätzung geben. 

Ziel wird es in jedem Fall sein, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt wird. Etwaige führerscheinrechtliche Problematiken habe ich als Fachanwältin für Verkehrsrecht hierbei selbstverständlich stets im Blick. Insbesondere die Frage, ob eine MPU von der Führerscheinstelle anberaumt wird oder nicht und wie Sie sich diesebezüglich weiter verhalten müssen ist in diesem Fall wichtig. Es ist wichtig, bei einem (drohenden) Entzug der Fahrerlaubnis schnell zu handeln und die Weichen auch hinsichtlich der Anberaumung einer MPU von Anfang an richtig zu stellen. 

Ich würde mich freuen, Sie diesbezüglich unterstützen zu können.

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Profil selbst.

info@ra-grasemann.de

Ich biete meinen Mandanten erfahrene und kompetente Rechtsberatung sowie engagierte Vertretung ihrer Interessen. Mein Anspruch ist stets, für meine Mandanten den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und das in mich gesetzte Vertrauen jederzeit zu rechtfertigen.

Zielstrebigkeit und Einsatz sind...

Ich biete meinen Mandanten erfahrene und kompetente Rechtsberatung sowie engagierte Vertretung ihrer Interessen. Mein Anspruch ist stets, für meine Mandanten den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und das in mich gesetzte Vertrauen jederzeit zu rechtfertigen.

Zielstrebigkeit und Einsatz sind für mich ebenso selbstverständlich wie kontinuierliche Fortbildung, um dauerhaft erfolgreich für meine Mandanten tätig zu sein und Rechtsberatung auf höchstem Niveau zu gewährleisten. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt ich im Jahr 2000 und kann entsprechend auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken.

Ich habe mich auf ausgewählte Bereiche des Zivilrechts spezialisiert, die ich Ihnen gerne im Folgenden kurz näherbringen möchte. Meine Schwerpunkte liegen überwiegend in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts, Immobilienrechts, Baurechts, Mietrechts, Allgemeinen Zivilrechts
sowie Wirtschaftsrechts.




Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Im Mietverhältnis kommt es zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter? Als Ihr erfahrener Ansprechpartner im Mietrecht trete ich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein, wenn Streitigkeiten über Kündigungen, Mietmängel, Kautionsrückzahlungen oder Mieterhöhungen im Raum stehen. Ihr gutes Recht vertrete ich zudem im Wohnungseigentumsrecht mit persönlichem Engagement – sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie vor Problemen rund um Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft und Teilungserklärung stehen!

Verkehrsrecht

Als erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht bin ich für Sie genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen wollen. Ich informiere Sie umfassen über Ihre berechtigten Ansprüche und setze diese außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich gegen die Gegenseite durch.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Sie benötigen anwaltliche Hilfe beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie bzw. Eines Grundstückes? Haben Sie Fragen rund um Grundbuch, Grundschuld, Erbbaurecht, Nießbrauch und Dienstbarkeiten? Oder möchten Sie Ihren Immobilienkaufvertrag auf etwaige Risiken und Problempunkte prüfen lassen? Als im Grundstücks- und Immobilienrecht erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen, rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und Ihre Transaktion sicher über die Bühne zu bringen.

Baurecht & Architektenrecht

Damit der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Alptraum wird, können Sie sich auf meine baubegleitende Rechtsberatung – angefangen von der Planung bis hin zur endgültigen Fertigstellung – stets verlassen. Gerne kümmere ich mich um die sorgfältige Prüfung von Architekten- und Bauverträgen. Sollten Planungsfehler oder Baumängel zur Debatte stehen, setze ich mich sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für die Geltendmachung von Forderungen sowie für die Abwehr von Mängelansprüchen für Sie ein.

Kaufrecht

Wenn Sie nach professioneller Unterstützung bei der Verhandlung, Gestaltung oder Prüfung Ihres Kaufvertrags suchen, sind Sie bei mir genau an der richtigen Adresse! Ich helfe Ihnen darüber hinaus, Ihre Rechte im Fall eines Mangels an der Kaufsache geltend zu machen. Gerne erläutere ich Ihnen Ihre Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung und zeige Ihnen, wie Sie etwa eine Nacherfüllung, einen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz durchsetzen. Zum Widerrufsrecht berate ich Sie ebenfalls umfassend.

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Aufgrund der Vielzahl an bearbeiteten Fällen mit Bezug auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht können Sie sich auf meinen kompetenten und effektiven Rechtsrat verlassen. Wurden Sie mangelhaft oder fehlerhaft von Ihrem Anlageberater informiert, dann unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Überdies gebe ich Ihnen wertvolle Informationen zum Widerruf von Bankdarlehen oder zur Kündigung von Bausparverträgen weiter. Haben Sie des Weiteren eine Vielzahl von Fragen hinsichtlich Kreditverträgen, Gemeinschaftskonten, Online-Banking, Fonds oder Aktien, liefere ich Ihnen auch hierzu aussagekräftige und zufriedenstellende Antworten.

Allgemeines Zivilrecht & Forderungsbeitreibung

In vielen Fällen lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Fragen nicht spezifisch einem Rechtsgebiet zuordnen oder Forderungen müssen von zahlungsunwilligen, säumigen Schuldnern beigetrieben werden. Mit meiner Erfahrung und meinen umfassenden Rechtskenntnissen im allgemeinen Zivilrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Außergerichtlich und gerichtlich leite ich zweckdienliche und interessengerechte Maßnahmen ein um Ihnen in jeder Lage bestmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen.




Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erörtere ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps.

info@ra-klingmann.de

Ich begrüße Sie ganz herzlich!

Getreu meinem Motto: „Beraten, gestalten, vertreten" können Sie sich vertrauensvoll in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an meine Kanzlei wenden!


Rechtsanwältin Alexandra Steigmeier

Fachanwältin für Fami...

Ich begrüße Sie ganz herzlich!

Getreu meinem Motto: „Beraten, gestalten, vertreten" können Sie sich vertrauensvoll in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an meine Kanzlei wenden!


Rechtsanwältin Alexandra Steigmeier

Fachanwältin für Familienrecht


Nach Studium, Referendariat und erfolgreichen Staatsexamina wurde ich im Jahre 2005 als Anwältin zugelassen. Bevor ich meine eigene Kanzlei gründete, war ich mehrere Jahre in einer namhaften Kanzlei als Leitung im Fachbereich Erbrecht und Familienrecht tätig.

Zusätzlich erwarb ich aufgrund erweiterter theoretischer und praktischer Kenntnisse im Jahre 2011 den Fachanwaltstitel im Familienrecht. Eine Konzentration auf die Bereiche Familien- und Erbrecht gewährleisten ein hohes Maß an Kompetenz und Fachkenntnis und ermöglichen es mir, für Sie individuell zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung sind für mich selbstverständlich und garantieren eine Rechtsberatung und Vertretung nach aktueller Rechts- und Gesetzeslage.


Familienrecht

Bei der Eheschließung denkt in der Regel keiner der Partner an ein Auseinanderleben und die möglichen Folgen. Dennoch kann es passieren, dass Sie sich als Eheleute nicht mehr verstehen und manchmal ist dann eine Scheidung der letzte Ausweg. Neben der emotionalen Bewältigung muss bei der Auflösung der Ehe an viele Folgeprobleme gedacht werden. Eine Scheidung, Trennung oder auch Unterhaltsfragen bringen häufig enorme Veränderungen in die Lebenssituation einer Familie. In einem solchen Fall ist dann eine frühzeitige Beratung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei wichtig, weil nicht nur die persönliche Zukunft, sondern oft auch das Wohl der Kinder betroffen ist.

Aus langjähriger Erfahrung als Beraterin empfehle ich, bereits im Vorfeld von Auseinandersetzungen klare Regelungen für den Ernstfall zu treffen. So können Ihnen z. B. durch einen Ehevertrag oder auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung spätere Streitigkeiten häufig erspart bleiben.

Sie denken über eine Scheidung nach und wollen gut informiert und beraten die nächsten Schritte gehen? Oder sind Sie bereits geschieden und es gibt Schwierigkeiten hinsichtlich des Ehegatten- oder Kindesunterhalts? Möglicherweise bezweifeln Sie Ihre Vaterschaft und wünschen eine Feststellung, ob Sie tatsächlich der leibliche Vater sind? Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten eines Feststellungsverfahrens.

Wussten Sie, dass Sie als Großeltern ein regelmäßiges Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind haben? Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer sicheren und schnellen Abwicklung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei ist mein Fokus stets darauf gerichtet, wenn möglich, außergerichtliche Einigungen und einvernehmliche Lösungen zu erzielen, die dem Wohle aller dienen.

Ich werde mich in Ihre familiäre Lebenslage einfühlen und Ihnen mit Rat und Tat auch dann kompetent zur Seite stehen, wenn es um eine Adoption oder Pflegschaft geht. Ihr Anliegen werde ich ernst nehmen und Sie werden sich in meiner Kanzlei auch dann bestens aufgehoben fühlen, wenn Sie Fragen zu einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung haben.


Erbrecht

Haben Sie vor, im Falle Ihres Ablebens Ihr Vermögen nur bestimmten Personen zukommen zu lassen, oder befürchten Sie Streitigkeiten unter den Angehörigen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Ihr Vermögen erben werden? Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge auszuschließen und nur die von Ihnen gewünschten Personen als Erben einzusetzen. Umfassend und souverän informiere ich Sie über die möglichen Verfügungen, die Sie in einem Testament treffen können. Insbesondere kommen hier u. a. eine Erbeinsetzung, Enterbung oder auch eine Auflagen- oder Teilungsanordnung in Betracht. Auch zu einer möglichen Pflichtteilsentziehung und -beschränkung gebe ich Ihnen genaue Auskunft.

Nehmen Sie auch dann zu mir Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu einem Erbvertrag, einem Vermächtnis oder einem Pflichtteilsanspruch haben.

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