Ich begrüße Sie ganz herzlich!
Getreu meinem Motto: „Beraten, gestalten, vertreten" können Sie sich vertrauensvoll in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an meine Kanzlei wenden!
Rechtsanwältin Alexandra Steigmeier
Fachanwältin für Fami...
Ich begrüße Sie ganz herzlich!
Getreu meinem Motto: „Beraten, gestalten, vertreten" können Sie sich vertrauensvoll in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten an meine Kanzlei wenden!
Rechtsanwältin Alexandra Steigmeier
Fachanwältin für Familienrecht
Nach Studium, Referendariat und erfolgreichen Staatsexamina wurde ich im Jahre 2005 als Anwältin zugelassen. Bevor ich meine eigene Kanzlei gründete, war ich mehrere Jahre in einer namhaften Kanzlei als Leitung im Fachbereich Erbrecht und Familienrecht tätig.
Zusätzlich erwarb ich aufgrund erweiterter theoretischer und praktischer Kenntnisse im Jahre 2011 den Fachanwaltstitel im Familienrecht. Eine Konzentration auf die Bereiche Familien- und Erbrecht gewährleisten ein hohes Maß an Kompetenz und Fachkenntnis und ermöglichen es mir, für Sie individuell zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten. Regelmäßige Fort- und Weiterbildung sind für mich selbstverständlich und garantieren eine Rechtsberatung und Vertretung nach aktueller Rechts- und Gesetzeslage.
Familienrecht
Bei der Eheschließung denkt in der Regel keiner der Partner an ein Auseinanderleben und die möglichen Folgen. Dennoch kann es passieren, dass Sie sich als Eheleute nicht mehr verstehen und manchmal ist dann eine Scheidung der letzte Ausweg. Neben der emotionalen Bewältigung muss bei der Auflösung der Ehe an viele Folgeprobleme gedacht werden. Eine Scheidung, Trennung oder auch Unterhaltsfragen bringen häufig enorme Veränderungen in die Lebenssituation einer Familie. In einem solchen Fall ist dann eine frühzeitige Beratung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei wichtig, weil nicht nur die persönliche Zukunft, sondern oft auch das Wohl der Kinder betroffen ist.
Aus langjähriger Erfahrung als Beraterin empfehle ich, bereits im Vorfeld von Auseinandersetzungen klare Regelungen für den Ernstfall zu treffen. So können Ihnen z. B. durch einen Ehevertrag oder auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung spätere Streitigkeiten häufig erspart bleiben.
Sie denken über eine Scheidung nach und wollen gut informiert und beraten die nächsten Schritte gehen? Oder sind Sie bereits geschieden und es gibt Schwierigkeiten hinsichtlich des Ehegatten- oder Kindesunterhalts? Möglicherweise bezweifeln Sie Ihre Vaterschaft und wünschen eine Feststellung, ob Sie tatsächlich der leibliche Vater sind? Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten eines Feststellungsverfahrens.
Wussten Sie, dass Sie als Großeltern ein regelmäßiges Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind haben? Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen in einem vertrauensvollen Umfeld die Möglichkeit einer sicheren und schnellen Abwicklung Ihrer familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei ist mein Fokus stets darauf gerichtet, wenn möglich, außergerichtliche Einigungen und einvernehmliche Lösungen zu erzielen, die dem Wohle aller dienen.
Ich werde mich in Ihre familiäre Lebenslage einfühlen und Ihnen mit Rat und Tat auch dann kompetent zur Seite stehen, wenn es um eine Adoption oder Pflegschaft geht. Ihr Anliegen werde ich ernst nehmen und Sie werden sich in meiner Kanzlei auch dann bestens aufgehoben fühlen, wenn Sie Fragen zu einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung haben.
Erbrecht
Haben Sie vor, im Falle Ihres Ablebens Ihr Vermögen nur bestimmten Personen zukommen zu lassen, oder befürchten Sie Streitigkeiten unter den Angehörigen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Ihr Vermögen erben werden? Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten durch ein Testament die gesetzliche Erbfolge auszuschließen und nur die von Ihnen gewünschten Personen als Erben einzusetzen. Umfassend und souverän informiere ich Sie über die möglichen Verfügungen, die Sie in einem Testament treffen können. Insbesondere kommen hier u. a. eine Erbeinsetzung, Enterbung oder auch eine Auflagen- oder Teilungsanordnung in Betracht. Auch zu einer möglichen Pflichtteilsentziehung und -beschränkung gebe ich Ihnen genaue Auskunft.
Nehmen Sie auch dann zu mir Kontakt auf, wenn Sie Fragen zu einem Erbvertrag, einem Vermächtnis oder einem Pflichtteilsanspruch haben.