Frau Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur ist schon seit 1. April 1991 mit ihrer Kanzlei in Wismar ansässig und zählt sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen zu ihren Mandanten. Sie nimmt sich ausreichend Zeit für Ihr rechtliches Problem und entwickelt in Absprache mit I...
Frau Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur ist schon seit 1. April 1991 mit ihrer Kanzlei in Wismar ansässig und zählt sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen zu ihren Mandanten. Sie nimmt sich ausreichend Zeit für Ihr rechtliches Problem und entwickelt in Absprache mit Ihnen die optimale Lösung. Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur strebt den Aufbau eines engen Vertrauensverhältnisses zu Ihnen als Mandant an und legt viel Wert auf die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen.
Familienrecht – qualifizierte Hilfe bei familiären Konflikten
Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur berät Sie fundiert zur Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Eheverträgen und rund um eine Ehescheidung oder Trennung. Auch bei damit häufig einhergehenden Konflikten um Themen wie elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzung können Sie sich auf ihre versierte Hilfe verlassen. Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur beschäftigt sich des Weiteren mit der Durchführung des Zugewinnausgleichs und Versorgungsausgleichs oder der Aufhebung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften sowie Vaterschaftsfragen bzw. Vaterschaftsklagen.
Unterhaltsrecht – rund um Unterhaltsfragen
Im angrenzenden Bereich des Unterhaltsrechts unterstützt Sie Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur gerne bei der Unterhaltsberechnung und informiert Sie z. B. darüber, ob das Kindergeld bei der Berechnung berücksichtigt werden muss, und sorgt für die Durchsetzung Ihrer bestehenden Unterhaltsansprüche. Sie steht Ihnen als sachkundige Ansprechpartnerin zur Seite, egal ob es sich beispielsweise um den Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt.
Erbrecht – wenn es um den Nachlass oder eine Erbschaft geht
Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur ist Ihnen gerne bei der Nachlassregelung behilflich, egal ob Sie ein Testament aufsetzen, einen Erbvertrag gestalten oder ein Vermächtnis anordnen möchten. Sie informiert Sie über die gesetzliche Erbfolge, setzt Ihre bestehenden Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche durch oder hilft Ihnen weiter, wenn Sie ein Erbe ausschlagen wollen.
Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen
Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur kümmert sich für Sie um die Schadensregulierung nach Unfällen im Straßenverkehr, egal ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht. Sie übernimmt gerne die notwendige Kommunikation mit Ihrem Unfallgegner sowie den beteiligten Versicherungen und setzt engagiert Ihre entstandenen Ansprüche durch. Dabei kann es sich z. B. um Schadenersatz, Schmerzensgeld oder den Ersatz eines Haushaltsführungsschadens handeln.
Mietrecht – wenn es rund ums Mietverhältnis zum Streit kommt
In mietrechtlichen Belangen bietet Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur gleichermaßen Mietern und Vermietern kompetente Unterstützung. Sie prüft Ihre Heizkostenabrechnung oder klärt alle anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Nebenkosten und hilft Ihnen ebenso, wenn Sie nicht wissen, wie Sie Mietnomaden loswerden können. Aber auch bei einem Mietrückstand oder der Kündigung eines Mietverhältnisses können Sie auf Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur zählen.
Zudem ist Rechtsanwältin Freifrau von Ledebur auch bei allen zivilrechtlichen Belangen, der Gestaltung von Verträgen, dem Kaufrecht und dem Schadensersatzrecht beratend tätig.
rae.ledebur.baar@t-online.de