Kommen Sie besser gleich zu Herrn Rechtsanwalt Schauwienold, bevor es Ihr Gegner tut.
Rechtsanwalt Schauwienold ist Ihr kompetenter Partner in allen Erb-, Familien- und Notarhaftungssachen.
Mit über 40-jähriger Berufserfahrung und als mehr...
Kommen Sie besser gleich zu Herrn Rechtsanwalt Schauwienold, bevor es Ihr Gegner tut.
Rechtsanwalt Schauwienold ist Ihr kompetenter Partner in allen Erb-, Familien- und Notarhaftungssachen.
Mit über 40-jähriger Berufserfahrung und als mehrjähriger Dozent der DeutscheAnwaltAkademie in Berlin verfügt er gerade auf diesen Rechtsgebieten sowohl im Prozessrecht als auch im forensischen Bereich über große Erfahrungen und hohe Erfolgsquoten.
Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Schauwienold an den Universitäten Tübingen und Bonn. Seit dem Jahr 1970 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1980 als Notar bestellt.
Es erfolgten unter seinem Namen verschiedene Veröffentlichungen, wie z.B.: „Bei einer verfestigten Lebensgemeinschaft von 1 ¾ Jahr ist von einer Verwirkung des Ehegatten-Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen."
Im Prozessbereich erstritt er z.B. in letzter Instanz einen in Fachkreisen lebhaft diskutierten Beschluss des Bundesgerichtshofs, der die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehegatten zum Inhalt hatte.
Erbrecht:
Das Erbrecht gewinnt für alle Teile der Bevölkerung eine immer größer werdende Bedeutung. Diese liegt vor allem in der ganzheitlichen Beratung unter Berücksichtigung von steuerlichen Gesichtspunkten, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie zunehmend unter dem Aspekt des Sozialregresses. Das Erbrecht weist dementsprechend - wie kein anderes Rechtsgebiet - Schnittstellen zu übergreifenden Themenkreisen auf. In dieser vielfältigen Ausgangslage profitieren Sie von dem Fachwissen von Herrn Rechtsanwalt Schauwienold, das er sich durch seine langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt, Notar und vor allen Dingen auch als Dozent in diesem Bereich erworben hat.
Machen Sie sich darüber hinaus die Kenntnisse von Herrn Rechtsanwalt Schauwienold bezüglich der steueroptimierten Gestaltung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere bei vorhandenem Immobilienvermögen, zunütze. Er wird Sie umfassend und kompetent beraten.
Familienrecht:
Familienrechtliche Angelegenheiten erfordern angesichts der breit gefächerten Themen wie Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Eltern- bzw. Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzungen bei Familienheimen etc. nicht nur eine außerordentliche Fachkompetenz, sondern angesichts der mit der Trennung verbundenen Emotionen auch ein gewisses Maß an Fingerspitzengefühl.
Beides können Sie bei Herrn Rechtsanwalt Schauwienold aufgrund seiner langjährigen Erfahrung voraussetzen. Nach einer gründlichen Analyse Ihrer persönlichen Lebens- sowie wirtschaftlichen Situation berät er Sie gerne umfassend bei der Erstellung bzw. Prüfung von Ehe- oder Scheidungsfolgenverträgen. Durch geschickte Prozessführung, insbesondere durch Stellung von Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen, weiß er, die dem Berechtigten jeweils zustehenden Rechte kurzfristig zu sichern.
Außerdem ist Rechtsanwalt Schauwienold der geeignete Ansprechpartner bei allen Fragen bezüglich des Vermögensausgleichs sowie bei Fragen der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung.
Notarhaftung:
Herr Rechtsanwalt Schauwienold war über 32 Jahre als Notar tätig, davon fast 10 Jahre als Dozent bei der DeutscheNotarAkademie mit Sitz in Berlin. Er hat im Zusammenhang mit seiner Dozententätigkeit mehr als 1.500 angehende Notarinnen und Notare ausgebildet. Dementsprechend ist er in besonderer Weise dazu prädestiniert, Regressansprüche gegen Notarinnen bzw. Notare erfolgreich geltend zu machen. Dabei gilt es, insbesondere formelle oder materiell-rechtliche Fehler aufzudecken sowie darüber hinaus zu überprüfen, ob sich das Beurkundungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hielt. Da Notare regelmäßg im Bereich der fahrlässigen Amtspflichtverletzung nur subsidiär haften, ist des Weiteren zu prüfen, ob nicht gegebenenfalls primäre Anspruchsgrundlagen gegen Drittpersonen in Betracht kommen. Letztlich gilt es dann noch festzustellen, dass die schuldhafte Amtspflichtverletzung der Notarin/des Notars ursächlich zu einem Schadenseintritt geführt hat. Rechtsanwalt Schauwienold arbeitet in dem Bereich der Notarhaftung seit Jahren detailgenau.Auch hat Herr Rechtsanwalt Schauwienold bereits diverse Verfahren gegen den Notarversicherungsfonds der Notarkammern im Falle von vorsätzlichen Pflichtverletzungen von Notaren/Notarinnen anhängig gemacht und auf diese Weise Urkundsbeteiligte vor erheblichen Schäden bewahrt. Sie können sich selbstverständlich bei allen im Zusammenhang mit notariellen Urkunden auftretenden Sachverhalten und hierauf beruhenden etwaigen Schädigungen an Herrn Rechtsanwalt Schauwienold als kompetenten Ansprechpartner wenden.
Bürozeiten:
Das Kanzleisekretariat freut sich auf Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihr Fax. Einen Termin können Sie zu folgenden Zeiten telefonisch vereinbaren: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 – 13:00 und 15:00 – 17:30 Mittwoch 08:30 – 13:00 Öffentliche Verkehrsmittel und Parkplätze: Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Kanzleigebäude mit der Straßenbahnlinie 310 (Ausstieg: „Witten Rathaus"). Von der Haltestelle aus sind es ca. zwei Minuten zu Fuß bis zu den Kanzleiräumlichkeiten.
Besuchen Sie seine Internetpräsenz für weitere Informationen:www.schauwienold.de
info@schauwienold.de