Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Gebieten Steuerstrafrecht und Arbeitsrecht liegen? Lassen Sie sich Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri vorstellen. Sie berät Sie sachkundig, kompetent und engagiert auch in vielen weiter...
Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsanwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkte auf den Gebieten Steuerstrafrecht und Arbeitsrecht liegen? Lassen Sie sich Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri vorstellen. Sie berät Sie sachkundig, kompetent und engagiert auch in vielen weiteren Rechtsgebieten.
Auf Ihren Besuch freut sich:
Rechtsanwältin Francesca Ruggieri
Steuerstrafrecht
Ein besonderer Schwerpunkt in der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri stellt das Steuerstrafrecht dar. Steuerfahndung? Strafandrohung? Eine strafbefreiende Strafanzeige in der Vorfeldermittlung-Phase ist noch möglich. Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri gewährleistet Ihnen einen kompletten Überblick und informiert Sie über die Aufklärungspflicht gegenüber den Behörden. Sie sorgt für die Vollständigkeit der Selbstanzeige und bereitet, wenn vorhanden, die Unterlagen des Auslandskontos vor. Rechtsanwältin Ruggieri klärt Sie umgehend auf, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige in Ihrem persönlichen Fall möglich ist, sie ist nämlich nur dann wirksam, wenn die Finanzbehörden Ihre Straftat noch nicht entdeckt haben. Warten Sie nicht ab und sorgen Sie dafür, dass Ihre Finanzen gerettet werden. Frau Rechtsanwältin Ruggieri unterstützt Sie gerne dabei. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass davon abzuraten ist, Musterschreiben zu verwenden und ohne sachkundige Beratung eines Rechtsanwalts abzugeben. Falls die Strafandrohung nicht mehr zu vermeiden ist, informiert Sie Frau Ruggieri zu der Durchsuchung und vertritt Ihre Rechte und Interessen im Ermittlungsverfahren.
Arbeitsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt in der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Ruggieri bildet das Gebiet des Arbeitsrechts. Insbesondere setzt sie sich im Rahmen des Arbeitsrechts mit den Fragen, die die Arbeitsverhältnisse bestimmen, auseinander. Im Nachweisgesetz sind die Bestimmungen für einen Arbeitsvertrag aufgelistet. Allerdings ist es in Wirklichkeit so, dass die Arbeitsverträge ohne diese zu berücksichtigen, zusammengestellt werden. Das Problem ist, dass auch ohne Einhaltung des Nachweisgesetzes die Arbeitsverträge geltend sind. Die gute Nachricht ist, dass Verletzung des NachwG zu Schadenersatzansprüchen führen kann. Lassen Sie Ihr Vertrag rechtzeitig überprüfen und sich informieren, welche Rechte und Ansprüche Sie haben. Frau Rechtsanwältin Ruggieri steht Ihnen in dieser Frage mit Rat und Tat zur Seite.
Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Ruggieri ist auch im Feld des Verkehrsrechts tätig. Sie unterstützt Sie von der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall über die Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche auf Schadenersatz bis hin zur Vertretung bei Straßenverkehrsstraftaten. Sie berät und vertritt Sie außerdem im Falle des Führerscheinentzugs und beim Fahrverbot und hilft Ihnen bei der Wiedererlangung Ihres Führerscheins (auch wenn Ihnen eine MPU bevorsteht). Auch bei versicherungsrechtlichen Problemen ist Ihnen Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri gerne behilflich.
Erbrecht
Im Bereich des Erbrechts hilft sie Ihnen gerne bei der Erstellung eines Testaments, Erbvertrags oder auch „Berliners Testaments". Außerdem berät und vertritt Sie Ihre Interessen wenn Sie Ansprüche aus dem Erbe oder auf den Pflichtteil geltend machen möchten. Bestehen Streitigkeiten in Ihrer Erbengemeinschaft? Wissen Sie nicht ob Erbschaftsteuer fällig wird? Wollen Sie eine Stiftung gründen? Über alle diesen Fragen klärt Sie Frau Rechtsanwältin Ruggieri in einem vertrauensvollen persönlichen Gespräch auf.
Steuerrecht
Der Kernbereich innerhalb des Steuerrechts in der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri liegt auf dem Gebiet der Steuerrechtsstreitigkeiten. Es ist oftmals so, dass sie wegen eines Steuer-, Betriebsprüfungs-, Haftprüfungs- oder Haftungs- bescheides entstehen, in denen Bezug auf die Feststellungen genommen wird, die auf falschen Annahmen oder aber auch auf unterschiedlichen Rechtsfassungen beruhen. Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, Einspruch oder Klage vor dem Finanz- amt einzulegen. Frau Rechtsanwältin Ruggieri klärt Sie gerne zu diesen beiden und anderen Rechtsbehelfsmöglichkeiten auf.
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