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Alexander Stegmann

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  • Anwalt
  • Domstraße 3 97070 Würzburg

Informationen über den Spezialisten

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen mit dem gesamten Team der Kanzlei Steinbock & Partner bundesweit beratend zur Seite.

Als wichtigsten Punkt meiner Tätigkeit sehe ich an, Ihnen ausgehend von Ihrer persönlichen Situation den auf Basis der jeweiligen Sach- und Rechtslage geeigneten juristischen Weg verständlich aufzuzeigen. Dazu gehört eine sorgfältige Analyse der damit einhergehenden Chancen und Risiken. Ich werde Ihnen nichts empfehlen, was ich, privat betroffen, nicht selbst genauso machen würde.

Nachfolgend möchte ich Ihnen mein persönliches Leistungsangebot und die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kurz vorstellen:

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gerne beantworte ich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ihre diesbezüglichen Fragen. 

In diesem Zusammenhang kann ich Sie bereits bei der rechtlichen Planung eines Bauprojekts unterstützen und z.B. Bauverträge, Architektenverträge oder Werkverträge erstellen bzw. prüfen.

Des Weiteren kann ich Sie baubegleitend dabei unterstützen, teure Folgeprobleme zu vermeiden oder bereits bestehende Probleme (insb. Baumängel) schnell und unkompliziert zu lösen. Darüber hinaus kann ich Sie – gerne gemeinsam mit geeigneten Sachverständigen – bei Bauabnahmen begleiten.

Wenn dies notwendig sein sollte, unterstütze ich Sie selbstverständlich auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Werklohnklagen und der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen).

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Für Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen setze ich mich als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein.

Zu meinem Leistungsangebot im Mietrecht zählen insbesondere die Erarbeitung von Verträgen (z.B. Wohnraum-, Gewerberaummietverträge), die Ausarbeitung oder Abwehr von Kündigungen (z.B. wg. Mietrückständen oder Eigenbedarf), Mieterhöhungen oder Mietminderungen (z.B. wegen Mietmängeln) sowie die Begleitung von Wohnungsübergaben einschließlich der Klärung von Kautionsfragen.

Im Wohnungseigentumsrecht gehört insbesondere die Beratung von Hausverwaltungen und die Prüfung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen zu meinem Leistungsangebot.

Erforderlichenfalls unterstütze ich Sie auch hier bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen (z.B. bei Räumungsklagen und der Anfechtung von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen).

Grundstücks- und Immobilienrecht/Maklerrecht

Im Grundstücks- und Immobilienrecht kann ich Sie beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken/Immobilien unterstützen (z.B. Prüfung oder Gestaltung von Kaufverträgen) und Sie im Zuge dessen auch zu dinglichen Belastungen (z.B. Bestellung Grundschuld, Nießbrauchsrecht) und Kaufnebenkosten (z.B. Grunderwerbssteuer) beraten. In diesem Zusammenhang auftauchende steuerrechtliche Fragestellungen können wir über unsere kanzleiinterne Steuerabteilung klären.

Sollte ein Grundstück/eine Immobilie unter Mängeln leiden, stehe ich Ihnen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten (z.B. Kaufpreisminderung) zur Seite.

Zugleich treten bei Grundstücks-/Immobiliengeschäften nicht selten Differenzen zwischen Käufern und Maklern, etwa über das Zustandekommen eines Maklervertrags und die Höhe der Maklerprovision, auf. Auch insoweit kann ich die betroffenen Parteien gerne beraten.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im gewerblichen Rechtsschutz betreue ich Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Im Markenrecht zählt z.B. die Unterstützung bei Markenanmeldungen zu meinem Leistungsangebot. Diese Unterstützung beginnt bei der Recherche nach Markenkollisionen, die Ihrer geplanten Marke bevorrechtigt entgegenstehen könnten, bis hin zur Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Dadurch lassen sich spätere Folgeprobleme, die in einer kostenträchtigen Umfirmierung einschließlich Änderung Ihrer gesamten Corporate Identity enden können, vermeiden.

Zum Tätigkeitsbereich im Gewerblichen Rechtsschutz gehört ferner die Geltendmachung Ihrer und die Abwehr gegnerischer Ansprüche in Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und  (Unterlassungs-) Klagen.

Datenschutzrecht

Als Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV kann ich Sie schließlich auch in allen Fragen des Datenschutzrechts beraten.

Der Datenschutz ist in Anbetracht der stetig fortschreitenden technischen Möglichkeiten eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. In diesem Zusammenhang wurden gerade Unternehmen durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor große Herausforderungen gestellt, die sie häufig nicht selbst bewerkstelligen können. Eine strukturierte Anleitung durch die vielfältigen rechtlichen Vorgaben ist deshalb äußerst wichtig. Gerne betreue ich auch Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter, um Ihnen die Erfüllung dieser Vorgaben zu erleichtern.

Sollten Sie als Privatperson vor der Frage stehen, ob ein Unternehmen Ihre Daten rechtskonform verarbeitet hat, berate ich Sie gerne zu Ihren Betroffenenrechten und setze diese, falls notwendig, gerichtlich für Sie durch.

Kontaktaufnahme

Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Gerne können Sie einen Termin auch über https://www.steinbock-partner.de/kontakt/ vereinbaren oder unseren Callback-Service unter https://www.steinbock-partner.de/callback-formular/ nutzen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.



info@steinbock-partner.de

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