Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Menschen die einen Gesundheitsschaden erlitten haben oder sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden dabei, hieraus resultierende finanzielle Ansprüche durchzusetzen. Ich betreue dabei eine Vielzahl von Fällen aus den Bereichen:
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Bei Personenschäden
Bei Arzthaftung
Nach Corona Infektion
Ansprüche aus der privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung
Unfallversicherung
Weiterhin trete ich für die Recht der Verbraucher ein und helfe bei
Ansprüchen aus dem Diesel Abgasskandal
Dem Widerruf von Darlehens- und Leasingverträgen
Langjährige Erfahrung und fachlicher Expertise zahlen sich für Sie als Mandanten aus!
Schmerzensgeld und Schadensrecht bei Personenschäden
Häufig kommt es vor, dass für den eingetretenen Gesundheitsschaden ein Dritter verantwortlich ist, welcher dann auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haftet. Die von uns diesbezüglich bearbeiteten Fallgestaltungen sind durchaus vielfältig:
Verkehrsunfälle, mit Schwerpunkt auch auf Motorradunfälle, Fahrräder und E-Bikes
Stürze, z.B. bei Glätte, auf Baustellen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Tierhalterhaftung, z.B. Hundebisse oder Unfälle an denen Pferde beteiligt sind
Ski-Unfälle im In- und Ausland
In all diesen Fällen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung in hunderten vergleichbaren Fällen zurückgreifen.
Arzthaftungsrecht
Eine weitere von uns betreute sehr komplexe Materie ist das Arzthaftungsrecht. Die in diesem Bereich auftretenden Schicksale sind häufig sehr tragisch. Teilweise geht es den Patienten nach der Operation wesentlich schlechter als vorher, ohne dass Sie über entsprechende Risiken ausreichend aufgeklärt wurden. Hier spielen vor allem Nervenverletzungen eine große Rolle. Teilweise werden sehr schwere Krankheitsbilder wie Schlaganfälle, Blinddarmentzündungen oder Tumore nicht schnell genug erkannt und daher nicht innerhalb der notwendigen Zeitfenster behandelt. Teilweise liegt aber auch ein handwerklicher Fehler vor für den der behandelnde Arzt haften muss.
In allen Fällen in denen durch durchgeführt oder unterlassene ärztliche Behandlung ein Schaden eingetreten ist, übernehmen ich als Fachanwalt für Medizinrecht für unsere Mandanten die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche.
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Corona Infektion
Ich habe mich als einer der ersten Anwälte deutschlandweit mit dem Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Coronainfektion beschäftigt. In der bundesweit erscheinenden Zeitschrift Die Polizei wurde bereits im Juli 2020 ein entsprechender Artikel von mir veröffentlicht. In der Folge haben wir als eine von wenigen Kanzleien Bundesweit bereits Schadensersatz und Schmerzensgeld durchgesetzt, wenn z.B. Mandanten im Altenheim, im Krankenhaus oder auf Reha mit Covid19 infiziert wurden. Leider kam es in vielen Fällen zu tragischen Verläufen, so dass wir für die Angehörigen ein Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB geltend gemacht haben.
Ansprüche aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir unterstützen unsere Mandanten hier auf mehreren Ebenen
Wurde noch kein Antrag auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, so helfen wir dem Mandanten präventiv diesen Antrag richtig zu stellen.
Wurde der Antrag bereits besteht gestellt aber die Versicherung verzögert die Entscheidung immer weiter, so können wir durch Schreiben auf unserem Anwaltsbriefkopf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit häufig wesentlich beschleunigen.
Weiterhin helfen wir den Mandanten sich gegen eine unberechtigte Ablehnung der Ansprüche aus Berufsunfähigkeit zu gewähren und zwar unabhängig davon, ob die Versicherung davon ausgeht, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob sie wegen einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung die Anfechtung oder den Rücktritt erklärt hat.
Da sich unsere Mandanten hier teilweise in schwierigen finanziellen Situationen befinden, bieten wir hier auch erfolgsbasierende Vergütungsmodelle an, soweit diese in der jeweiligen Fallgestaltung gesetzlich zulässig sind.
Ansprüche aus privater Unfallversicherung
Im Bereich der privaten Unfallversicherung gibt es häufiger Schwierigkeiten mit den Versicherungen, weil diese keine adäquaten Leistungen erbringen. Die Begründung ist hierbei vielfältig.
Wir haben Fälle, bei denen die Versicherungen
behaupten es läge gar kein Unfall vor,
die Ansprüche ablehnen, weil keine Invalidität eingetreten sein soll oder diese angeblich nicht rechtzeitig ärztlich festgestellt wurde,
angebliche Vorerkrankungen zu berücksichtigen seien und die Ansprüche erheblich reduzieren.
Ablehnen, weil ein Ausschlusstatbestand im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags einschlägig sein soll
Qualitativ hochwertige und fundierte Fachkenntnis können Sie auch im Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts von unserer Kanzlei erwarten.
Zum einen begleiten wir Sie im Bereich des Gesellschaftsrechts mit viel Sachverstand und Fachwissen bei der Gründungsphase Ihres Unternehmens, aber auch bei seiner Spaltung, Umwandlung oder Liquidation. Zum anderen biete ich Ihnen kompetente und zuverlässige Rechtsberatung, wenn es um die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen geht. Wir übernehmen Vertragsprüfungen und setzen Ihre Rechte gegen Kunden und Lieferanten durch.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auch in dem Verkauf und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Dabei zeichnen wir uns durch die sorgfältige und maßgeschneiderte Erstellung, Optimierung und Überprüfung von Handelsverträgen aus. Dabei geht es oftmals um die besonderen Rechtsbeziehung unter Kaufleuten oder auch die Vorschriften für Handelsvertreter.
Bei diesen Fragestellungen können Sie auf ein Team von Kollegen zurückgreifen. So stehen Ihnen in unserer Sozietät vier Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Hemm, Rechtsanwältin Hundegger, Rechtsanwalt Seggewiss und Rechtsanwalt Meyer zur Verfügung, um Sie bestmöglich bei Ihren Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht aber auch das Medizinrecht zu unterstützen.