Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit im Strafrecht , hier insbesondere auch im Opferschutz und im Familienrecht als Ansprechpartner in meinen Büroräumen in Wuppertal zur Seite. Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Strafrecht
Opferschutz
Wenn Sie Opfer einer Gewalttat ( Bsp.: Sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung ; sexueller Mißbrauch von Kindern; Körperverletzung - auch häusliche Gewalt-; Stalking u.a. ) geworden sind, können Sie mich sehr gerne kontaktieren. Sobald Strafanzeige erstattet ist, kann ich mich für Sie bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und später beim Gericht für Sie als Opferanwältin bestellen und stehe Ihnen ab diesem Zeitpunkt in jeder Hinsicht rechtlich zur Verfügung, Sie brauchen sich rechtlich um nichts mehr zu kümmern. In den meisten Fällen , insbesondere bei Sexualstraftaten, ist auch meine Beiordnung auf Staatskosten möglich. Das gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren, als auch für das Hauptverfahrem, letzteres im Wege der sog. Nebenklage. Wenn Sie eine gerichtliche Ladung zu Ihrer Vernehmung als geschädigte Zeugin/geschädigter Zeuge erhalten und noch keinen Anwalt haben, sollten Sie mich spätestens dann kontaktiren, damit Sie vor Gericht nicht ohne anwaltlichen Beistand sind, vielmehr ich als Ihre Opferanwältin in der Hauptverhandlung dabei bin.
Strafverteidigung
Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie mich umgehend. Zusammen besprechen wir sodann unsere gemeinsame Vorgehensweise im Ermittlungsverfahren und im späteren Hauptverfahren, in der sog. gerichtlichen Hauptverhandlung.
Familienrecht
Eine Trennung oder Scheidung stellt eine emotional belastende Situation dar – gut, wenn Sie sich dann nicht auch noch über die rechtlichen Folgen den Kopf zerbrechen müssen. Neben dem Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres, übernehme ich für Sie von der Trennung an, die Klärung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen wie z. B. die Höhe der Ansprüche auf Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt, ggflls. die Aufteilung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder, die Zuweisung der ehelichen Wohnung oder die Durchführung der Gütertrennung und des Vermögensausgleichs. Um Sie für den Fall der Fälle ideal abzusichern, helfe ich Ihnen gerne bereits in „guten Zeiten“ bei der Erstellung eines rechtssicheren und individuellen Ehevertrags. Darüberhinaus stehe ich Ihnen auch bei häuslicher Gewalt ( s. auch mein Fachgebiet " Opferschutz oben ) gerne rechtlich zur Verfügung.
Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil!