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Keen Law Rechtsanwalts GmbH

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  • Anwalt
  • Märkisches Ufer 38/40 10179 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Herzlich Willkommen bei der Keen Law! 

Gerne stellen wir Ihnen unser Leistungsspektrum vor. 

Erfahren Sie, wie wir Sie als "klassischen" Mandanten im Versicherungs- und allgemeinen Zivilrecht oder als Kanzlei bzw. Prozesskostenfinanzierer bei allen Fragestellungen rund um die Themen Rechtsschutz, anwaltliches Haftungsrecht und Gebührenrecht unterstützen können. 

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte arbeiten auf höchstem juristischem Niveau. Alle Berufsträger besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und prägen durch ihre Eigenschaft als Autoren in einschlägigen Praxiskommentaren und der Fachliteratur sowie durch die Tätigkeit als Dozenten die Entwicklung in der Rechtsprechung.  

Für Mandantinnen und Mandanten...

... nehmen wir uns  persönlich für Sie und Ihr Anliegen viel Zeit. Wir erläutern Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs, welche Möglichkeiten Sie haben und legen Wert darauf, Ihnen die Rechtslage verständlich zu erklären und Ihre Fragen zu beantworten. Der Einzelfall und eine rechtlich richtige wie wirtschaftlich sinnvolle Lösung stehen bei uns ebenso im Fokus wie eine transparente und faire Kostenstruktur.  

Haben Sie Interesse an einer Beratung und möchten einen Termin vereinbaren? Gerne können Sie dies per E-Mail oder telefonisch tun. Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in unsere Kanzlei in Berlin.

Unsere Schwerpunkte für Mandantinnen und Mandanten: 

Versicherungsrecht

Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Versicherungsrecht. All unsere Berufsträger sind Fachanwälte im Versicherungsrecht oder haben den Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen. 

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Umgang mit 

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Cyberversicherung (insb. für Unternehmen)
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Maklerhaftung (für Versicherungsnehmer und Makler) 

Wir betreuen unternehmensbezogene Großschadensfälle ebenso akribisch wie kleinere Rechtsstreitigkeiten Privater.

Allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht

Darüber hinaus vertreten und beraten wir Sie in allgemeinen Fragestellungen rund um das Zivil(prozess)recht. Für mittelständische Unternehmen bieten wir eine umfassende, qualitativ hochwertige und auf eine langfristige Partnerschaft ausgerichtete Betreuung bei allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten - vom Abschluss bis hin zur Loslösung nicht (mehr) gewollter Geschäftsbeziehungen. Eine schnelle, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für unsere Mandanten steht hierbei im Mittelpunkt unseres Schaffens. 


Kanzleien und Prozesskostenfinanzierer...

vertreten und beraten wir in sämtlichen Angelegenheiten Rund um das Thema Gebührenrecht, Berufsrecht und anwaltliches Haftungsrecht. Diese Themengebiete werden häufig als (lästige) Neben- und Nischenaufgaben wahrgenommen. 

Wir haben uns eben diese zur Aufgabe genommen, damit für Sie gilt: Hauptsache die Hauptsache

Und, damit wir von uns behaupten dürfen: wir sind wirklich Anwalts Liebling. 

Gebührenrecht

Da sich der eigentliche Rechtsstreit bzw. der Schwerpunkt der Kanzlei in aller Regel auf andere Rechtsgebiete als die des RVG, GKG und co. fokussiert, werden allzu häufig Gebührentatbestände übersehen und wirtschaftliches Potenzial nicht ausgeschöpft. Das Geld bleibt sprichwörtlich auf der Straße liegen. Wer weiß schon ad hoc, 

  • unter welchen Umständen eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nicht erfolgt, 
  • wann unverbrauchte und auf das Kanzleikonto zurückerstattete Gerichtskosten mit offenen Gebührenforderungen verrechnet werden dürfen darf 
  • und was es braucht, um die sog. Abrategebühr in Ansatz bringen zu dürfen? 

Wir bieten auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Inhouse-Schulungen, Workshops und Vortragsveranstaltungen an, um das Einzelmandat gebührenoptimiert zu betreiben. Nicht allzu selten lässt sich der Umsatz eines Verfahrens so erheblich steigern, teilweise sogar verdoppeln. 

Streitigkeiten mit der RSV 

Ebenso unterstützen wir Kanzleien in der Auseinandersetzung mit Rechtsschutzversicherern

Hier greifen wir auf einen Erfahrungsschatz von über 1.500 geführten Verfahren bei einer Erfolgsquote von über 80 Prozent zurück, wenn es um die Bestätigung des Deckungsschutzes dem Grunde oder der Zahlungseintreibung von offenen Gebühren geht. Wir führen Deckungsklagen und Stichentscheidsverfahren, liefern Textvorlagen, erstellen Gutachten und bieten Beratung zur selbstoptimierten Verfahrensführung an. Wie so häufig im Versicherungsrecht lässt sich auch im Bereich Rechtsschutz eine immense - und dabei stets zu Lasten des Kanzleikontos wirkende - Fehlerquote im Regulierungsverhalten erkennen. Diese müssen (und sollen) Sie im Sinne Ihrer Mandanten und im Sinne Ihres wirtschaftlichen Erfolges nicht akzeptieren. 

Regressabwehr

Insbesondere in Kumulschadensverfahren aber auch im Rahmen von Einzelmandaten kommt es nach nicht erfolgreichem Verfahrensabschluss immer wieder zu Regressstreitigkeiten, in denen der Mandant oder dessen Rechtsschutzversicherer die Verfahrenskosten im Wege des Schadenersatzes von der Kanzlei zurückverlangt oder gar den verlustig gewordenen Anspruch der Hauptsache ersetzt bekommen will. 

Was auf den ersten Blick als ggf. evidenter Anwaltsfehler erscheint, muss bei genauerer Betrachtung nicht immer zu einem Schadenersatzanspruch führen. Die ordentliche Verteidigung im Regresswege ist ungemein wichtig. Denn selbst, wenn der Vermögensschadenshaftpflichtversicherer eingeschaltet wird, droht dem Anwalt der Lohn seiner Arbeit - die eigene Gebühr ist in aller Regel nicht von der Berufshaftpflicht gedeckt - zu entschwinden. Wir übernehmen die Verteidigung in Regressverfahren jedweder Art und setzen hierbei auf eine Vielzahl erfolgreich abgewehrter Schadenersatzprozesse in der Vergangenheit. 

Wenigstens so wichtig, wie eine qualitativ hochwertige Verteidigung im Regressverfahren ist eine gute Regressvorsorge:

  • Was gehört in eine ordnungsgemäße Aufklärung des Mandanten?
  • Wann muss ich wie über welche Änderung in der Rechtsprechung aufklären?
  • Was muss ich der RSV herausgeben, wenn diese offensichtlich einen Regressprozess gegen mich vorbereiten will? 
  • Wann darf, sollte und muss ich an meinen Mandanten herantreten um ggf. nachträgliche Bestätigung zur Verfahrensführung anzufordern, um dem drohenden Regress zu entkommen?

Solche und ähnliche Fragestellungen behandeln wir in immer wiederkehrenden Workshops. Gerne arbeiten wir auch individuell mit Ihnen zusammen und verhelfen, bestehende Strukturen und Mandate regresssicher auszugestalten.




info@keen-law.com

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