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Konstantin Weinholz

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  • Anwalt
  • Olivaer Platz 16 10707 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Nach meiner Anwaltszulassung im Jahr 1999 war ich 16 Jahre in eigener Kanzlei in Schöneberg tätig, bevor es mich 2016 an den Olivaer Platz zog. Knapp fünf  Jahre als Sozius der Kanzlei Junghans und Radau sowie über zwei Jahre Bürogemeinschaft mit den Kollegen Radau und Waldeck liegen hinter mir. Nun setze ich meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit den Kollegen Danckert Spiller Richter fort.

Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht, habe den Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht erfolgreich absolviert und habe umfassende Erfahrungen auf verschiedenen Gebieten gesammelt.

Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die  Freude am Anwaltsberuf. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt und dem Erwerb des Fachanwaltstitels setze ich mich für die Rechte und Interessen meiner Mandantschaft ein und lege großen Wert auf Qualität, präzise Arbeit und absolute Verlässlichkeit. Ihre Belange sind auch meine!

Medizinrecht

Auf dem Gebiet des Medizinrechts berate und vertrete ich niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. 

Praxisgründung, Fragen der beruflichen Zusammenarbeit bis hin zur Begleitung der Praxisübergabe oder die Vertretung in Haftungsangelegenheiten gehören zu meinem Spektrum. 

Die medizinrechtliche Beratung bildet einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei. Ich bin seit über 20 Jahren auf diesem Fachgebiet tätig. Zudem verfüge ich über eine Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht.

Berufshaftung/ Personenschadensrecht

Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit liegt eines meiner besonderen Interessen in der Berufshaftung. Fehler passieren jedem, ob Steuerberater, Hausverwalter oder Anwalt. Mein Anliegen ist die zielführende Regulierung Ihres Schadens. Ich unterstütze Sie gern!

Sollte es zu einem Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall mit einem Personenschaden kommen, sind Sie bei mir an der richtigen Adresse. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden - die umsichtige Berarbeitung Ihres Anliegens erfordert die Spezialisierung, die ich Ihnen bieten kann.

Immobilienrecht

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie bedürfen der umsichtigen Beratung und Vertragsgestaltung. Auch wenn Verträge über Immobilientransaktionen notariell geschlossen werden, ist der anwaltliche Blick auf die Vertragsformulierungen unerlässlich, nicht zuletzt, weil eine Rechtsberatung durch den Notar nicht erfolgt. Ich helfe Ihnen bei der Planung und Vorbereitung, prüfe die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe, gestalte Verträge und begleite Sie bei den Verhandlungen. Auch die Rückabwicklung von Immobilientransaktionen bin ich gern behilflich.

Ferner berate und begleite ich Sie in allen Fragen des Gewerberaummietrechts.

Die vertragliche Gestaltung zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Ich verfüge jedoch über einen reichen Erfahrungsschatz bei der gerichtlichen Vertretung der Interessen seiner Mandanten.

Baurecht

Ich bin Ihnen in sämtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Baustelle behilflich, und unterstütze Sie bei Schwierigkeiten mit Bauträgern. Am Bau beteiligten Unternehmen helfe ich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.

Ich verfüge auch über langjährige Erfahrungen im Bereich des Haftungsrechts. Gern besuche ich auch Ihre Baustelle, um mir ein eigenes Bild von der Situation vor Ort zu machen. Mit Bausachverständigen bin ich gut vernetzt, so dass Ihnen auch interdisziplinär schnell und kompetent geholfen werden kann.

Erbrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Es ist nie zu früh, sich um das Wesentliche zu kümmern. Nur zu oft schieben wir die Regelung unserer persönlichen Angelegenheiten vor uns her. 

Vorbereitung und Begleitung der Rechtsnachfolge im Todesfall oder bereits „unter Lebenden“ sind wichtige Pfeiler dieses Rechtsgebietes. Gerade die Vermeidung späterer Streitigkeiten durch testamentarische Regelung oder Vorkehrungen im Wege der Bevollmächtigung ist Ziel meiner Beratungstätigkeit.

Die umsichtige Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag kann aus erbrechtlicher sowie aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung sein. Ich analysiere Ihre Situation und finde mit Ihnen gemeinsam den Weg, Ihre Nachfolge bestmöglich zu regeln. Neben der beratenden und gestaltenden Tätigkeit vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen Auseinandersetzungen, unter anderem unter Miterben oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Die Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht und/ oder Patientenverfügung sichert Sie und Ihre Angehörigen für den Fall ab, dass Sie Ihre Geschicke vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst bestimmen können. 

Ob Testament oder sonstige Verfügung:

Ich stimme alle Formulierungen mit Ihnen gemäß Ihren Bedürfnissen ab und unterstütze Sie auch nach Eintritt des Vorsorge- oder Todesfalls. 

Generell ist die wesentliche Maxime meiner Arbeit, Ihnen zuzuhören, mit Ihnen gemeinsam die Situation zu analysieren und dann die beste Lösung zu finden.


Ihr Interesse wurde geweckt? Kontaktieren Sie mich einfach und schnell über das anwalt.de-Profil oder auch direkt per Mail!



weinholz@op16.de

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