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Maria del Pilar Sagués Espuny

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  • Anwalt
  • Friedrichstr. 95 10117 Berlin

Informationen über den Spezialisten


Suchen Sie eine Anwältin, die Ihnen im spanischen Erbrechtkompetent zur Seite steht?

Oder benötigen Sie eine Vertretung vor einem spanischen Gericht? 



Abogada Maria del Pilar Sagués Espuny hilft Ihnen gerne weiter! 



Rechtsanwältin / Abogada Maria del Pilar Sagués Espuny




Pilar Sagués Espuny schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Barcelona ab und erhielt ihre Zulassung als „Abogada" (Rechtsanwältin für spanisches und internationales Recht) bei der Rechtsanwaltskammer zu Barcelona, Spanien, im Jahr 1993. Im Jahr 1995 erhielt sie ebenfalls ihre Zulassung als europäische Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer zu Berlin. Im gleichen Jahr eröffnete Frau Sagués ihre Kanzlei in Berlin-Mitte, wo sie seitdem deutsche Staatsbürger mit Vermögen in Spanien berät und betreut.

Frau Sagués Espuny vertritt die Interessen ihrer Mandanten überall in Spanien, aber insbesondere in Madrid, Katalonien, Andalusien, der Region Valencia, Murcia, den Balearen und Kanaren.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte hat sie auf das spanische Immobilienrecht, das deutsch-spanische Erbrecht, das spanische Prozessrecht und das spanische Steuerrecht gelegt.   




Spanisches Immobilienrecht 

Kauf, Verkauf, Schenkung, Bau und Vermietung von Immobilien in Spanien

Haben Sie endlich die langersehnte Immobilie in Spanien gefunden oder möchten Sie Ihre Immobilie in Spanien verkaufen? Beabsichtigen Sie, Ihre Immobilie zu schenken?
Abogada Sagués Espuny steht Ihnen in allen Fragen des spanischen Immobilienrechts gern zur Verfügung:
1. Überprüfung der Vertragsunterlagen,
2. Einsicht in das spanische Grundbuch, um Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen festzustellen,
3. Erkundigungen bei der Stadtverwaltung und dem Katasteramt,
4. Erstellung von Kaufverträgen (vom privaten Kaufvertrag und Optionsvertrag bis zur notariellen Kaufurkunde),
5. Betreuung bei dem Notartermin zur Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen zugunsten der Parteien,
6. Beratung zu den verschiedenen Steuerarten (spanische Grunderwerbsteuer, Wertzuwachssteuer der Gemeinde, staatliche Gewinnsteuer aus dem Verkauf der Immobilie, spanische Schenkungssteuer usw.).


Deutsch-Spanisches Erbrecht 

 Vorbereitung von Testamenten, Vermächtnissen und anderen letztwilligen Verfügungen, wie zum Beispiel Erbverträgen,
2. Beratung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer,  
3. Vollständige Abwicklung von Erbschaften in Spanien, angefangen bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente über die Betreuung bei Unterzeichnung der Urkunde zur Annahme und Aufteilung der Erbschaft, Anfertigung und Vorlage der Erbschafssteuererklärung bei dem spanischen Finanzamt, Zahlung der spanischen Erbschaftssteuer und Wertzuwachssteuer bis hin zur Eintragung im spanischen Grundbuch,
4. Gerichtliche Verfahren in Spanien zur Geltendmachung von Erb -und Pflichtteilansprüchen. 


Spanisches Prozessrecht 

Abogada Sagués Espuny begleitet ihre Mandanten in allen Verfahren vor spanischen Gerichten, z. B. im sogenannten Feststellungsverfahren oder wenn es um die Durchsetzung von einstweiligen Verfügungen geht. Sollten Sie eine kompetente Vertretung im Mahnverfahren und im Vollstreckungsverfahren benötigen, steht sie Ihnen sachkundig zur Seite und vertritt Sie auch im Wechselverfahren. Frau Sagués Espuny ist bei allen Gerichten und Instanzen in Spanien zugelassen und verfügt über zwanzig Jahre Prozesserfahrung in den wichtigsten Gebieten: Barcelona, Madrid, Balearen, Kanaren und Andalusien. 


Spanisches Steuerrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem spanischen Steuerrecht, insbesondere wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilieneigentum und die damit verbundenen Steuern wie Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer, Urkundensteuer oder Einkommensteuer für Nichtansässige geht. Ebenfalls klärt sie Fragen zur Erbschaftssteuer, Wertzuwachssteuer und zur Schenkungssteuer.





info@sagues.de

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