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Matthias Wellmann

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  • Anwalt
  • Berliner Allee 24 13088 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwalt Matthias Wellmann wurde 1973 im Bundesland Brandenburg geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft schloss er 1997 an der Justus-Liebig-Universität in Gießen ab.
 Danach absolvierte er den Referendardienst im Landgerichtsbezirk Kiel und schloss diesen erfolgreich mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab.

  • Er arbeitete bis 2004 zunächst im Angestelltenverhältnis.
  • Anfang 2005 erwarb er eine bestehende Kanzlei und ist seitdem als selbstständiger Rechtsanwalt tätig und besitzt zugleich die Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht.
  • Rechtsanwalt Wellmann arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit einer weiteren Anwaltskollegin.
  • Herr Wellmann ist Vater von zwei Kindern und verheiratet.

Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in Berlin zur Verfügung! Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

Fachanwalt für Familienrecht:

Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt auf und unterstütze Sie bei der Regelung des Umgangsrechts. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren und beantworte Rechtsfragen zum Versorgungsausgleich. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise:

Arbeitsrecht:

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gehören zu meinen Mandanten, wenn es um die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen oder Aufhebungsverträgen geht. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem profunden Fachwissen gerne zur Seite. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen und vertrete Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage.

Verkehrsrecht:

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensregulierung oder der Korrespondenz mit der Versicherung? Im Verkehrsrecht übernehme ich die Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen für Reparatur, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, die bei Sachschäden entstehen können. Aber auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen können Sie sich auf mich verlassen.

Zivilrecht:

Das Zivilrecht enthält alle Regelungen, welche die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen betreffen. Bei Fragen zu Vertragsangelegenheiten, Befristungen oder Kaufverträgen können Sie sich getrost an mich wenden. Ich übernehme die rechtssichere Ausarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu meinem Leistungsangebot gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beratung bezüglich Nachlieferung, Widerruf, Nachbesserung oder Gewährleistung.

Allgemeines Vertragsrecht:

Nicht viele Rechtsgebiete wirken sich so stark auf das tägliche Leben aus wie das Vertragsrecht. Mit kreativem Sachverstand setze ich Ihre individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse in einen rechtssicheren Vertrag oder bei Bedarf in ein umfangreiches Vertragswerk um. Außerdem prüfe ich in Ihrem Auftrag bereits vorhandene Verträge und unterstütze Sie fundiert bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Wichtige Teile meiner vertragsrechtlichen Tätigkeit stellen auch die Abwicklung von Verträgen, die Sicherung von Vertragsrechten wie Hypotheken sowie die Kündigung von Vertragsverhältnissen dar.

Kontaktaufnahme:

Bitte nehmen Sie mit mir telefonischen Kontakt auf, damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.



info@anwalt-wellmann.de

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Fragen und Antworten

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Ich habe eine vertragliche Pflicht im Mietverhältnis nicht erfüllt. Welche Konsequenzen hat das für mich als Mieter?

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