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Patricia Stark

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  • Anwalt
  • Hohenzollerndamm 123 14199 Berlin

Informationen über den Spezialisten


Möchten Sie sich scheiden lassen und suchen eine Rechtsanwältin, die Sie kompetent und umfassend berät und vertritt? Oder haben Sie eine Straftat begangen oder sind Opfer einer Straftat geworden und benötigen eine Rechtsanwältin, die Ihre Rechte durchsetzt? Frau Rechtsanwältin Patricia Stark ist genau die richtige Ansprechpartnerin für Sie!  

Rechtsanwältin Patricia Stark, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin Patricia Stark ist seit 2001 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2002 Fachanwältin für Strafrecht. Aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualifikationen im Familien- und im Strafrecht, welche Frau Rechtsanwältin Patricia Stark durch ein überdurchschnittliches Maß an theoretischer und praktischer Kenntnisse und durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen erlangen konnte, steht sie ihren Mandanten mit einer kompetenten und umfassenden Beratung zur Seite und vertritt sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Im Familienrecht steht Ihnen Frau Patricia Stark als FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT in allen Fragen zur Verfügung. Das kann bereits mit der Erstellung des Ehe- oder Partnerschaftsvertrages beginnen über Adoptionsrecht und Gewaltschutz bis hin zu der Abwicklung einer Trennung oder Scheidung und den dazugehörenden Themen wie Unterhaltungsregelungen, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögens- und Zugewinnausgleich, Gütertrennung und Versorgungsausgleich.

Als FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT hat sie einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in diesen Bereich gelegt. Durch diese Spezialisierung ist sie in der Lage, ihren Mandanten eine umfassende, kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung anbieten zu können und unterstützt hier in allen Bereichen des Strafrechts, angefangen bei Diebstahl und Betrug über Jugendstrafsachen, Körperverletzungs- und Gewaltdelikte bis hin zu Kapitalstrafsachen und Sexualdelikten. Frau Rechtsanwältin Stark bietet ihre Hilfe sowohl bei Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren und Revisionen als auch als Pflichtverteidigerin an und unterstützt insbesondere Opfer einer Straftat als Nebenklagevertreterin.

Rechtsanwältin Stark ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland zugelassen. In Strafsachen ist sie beim BGH zugelassen. Außerdem hat sie eine Zulassung beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag/Niederlande. Frau Rechtsanwältin Patricia Stark bietet aufgrund besonderer Sprachkenntnisse auch eine Beratung in englischer Sprache an.

Frau Rechtsanwältin Patricia Stark studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn. Nach ihrem Referendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf war sie zunächst Assessorin in einer Kanzlei in Frankfurt/Main und als Rechtskundelehrerin bei der DAA in Finsterwalde. Zwischen 1997 und 2004 war sie in ihrer eigenen Kanzlei in Lübbenau/Spreewald tätig. Seit 2004 befindet sich ihre Kanzlei in Berlin.

Bürozeiten: Wir bitten wir Sie, einen Termin per Telefon (Tel. 030-69817858) oder per E-Mail (kanzlei@starkinrecht.de) zu vereinbaren. 

Anfahrtsinformationen: Hohenzollerndamm 123 

im Berliner Bezirk Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf, Nähe Roseneck, gegenüber der Ilmenauer Straße. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Kanzlei u. a. mit den Buslinien 110, 115, 249 und N10 (Haltestelle Elsterplatz) und mit den S-Bahnlinien S41, S42, S46, S47 (Haltestelle Hohenzollerndamm oder Haltestelle Heidelberger Platz, hier auch mit den U-Bahnlinien U2 und U3). 

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:www.starkinrecht.de



kanzlei@starkinrecht.de

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