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Raoul Beth

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  • Anwalt
  • Aalesunder Str. 2 10439 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Sie werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einer Straftat beschuldigt? Sie haben eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen wurde durchsucht oder eine Ihnen nahestehende Person wurde verhaftet und befindet sich in Untersuchungshaft? Dann sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich umgehend mit einem Strafverteidiger in Verbindung setzen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen in dieser äußerst belastenden Ausnahmesituation bei und verteidige Sie kompetent und durchsetzungsstark gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe.

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt 2015 bin ich nahezu ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und verfüge daher über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen. Ich vertrete Sie bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und Verfahrensstadien (1. Instanz, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde), wobei ich insbesondere auf die Verteidigung gegen wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Vorwürfe spezialisiert bin. Im Mai 2022 wurde mir der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen.

Wenn Sie ein Anhörungsschreiben als Beschuldigter, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, kontaktieren Sie mich unter der Rufnummer 030/549050640 zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs. Ein Beratungsgespräch kostet maximal 220,00 € und diese werden beim Zustandekommen eines Mandats angerechnet. Sie finden meine Kanzlei in Laufweite der S-Bahnstation Bornholmer Straße an der Grenze zwischen Prenzlauer Berg und Pankow.



Achtung:

  • Machen Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keine Angaben ohne Rücksprache mit einem Anwalt. Versuche, die Vorwürfe selbst "zu klären", gehen regelmäßig schief. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche belastenden Beweismittel überhaupt vorliegen und als Laie können Sie regelmäßig nicht zuverlässig einschätzen, mit welchen Angaben Sie die Situation verbessern und mit welchen verschlimmern. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen, woraus keine Schlüsse zu Ihren Lasten gezogen werden dürfen. Soweit sich in Ihrem Verfahren eine Einlassung strategisch anbietet, kann diese immer noch nach Akteneinsicht und in Gegenwart Ihres Anwalts erfolgen.
  • Bei Strafbefehlen läuft eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Notieren Sie sich daher unbedingt, wann der Brief bei Ihnen eingegangen ist und suchen Sie umgehend einen Anwalt auf. Nach Ablauf der Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann gegen Sie vollstreckt werden.


Ich verteidige Sie unter anderem in folgenden Bereichen:


Wirtschaftsstrafrecht

Bei Vorwürfen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts erfordert eine erfolgreiche Verteidigung nicht nur eine große strafrechtliche Expertise, sondern auch weitreichende Kenntnisse des Handels-, des Gesellschafts- und des Insolvenzrechts und der tatsächlichen Abläufe in einem Unternehmen. Neben den strafrechtlichen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafe oder der Einziehung der Taterträge ("Tatbeute") sind hier auch drohende außerstrafrechtliche Folgen wie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, ein Tätigkeitsverbot für GmbH-Geschäftsführer oder der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen in die Verteidigungsstrategie miteinzubeziehen.

Ich berate und verteidige Sie in allen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Vermögensdelikte: Neben Delikten wie Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) spielt im Wirtschaftsstrafrecht insbesondere die Untreue (§ 266 StGB) eine herausragende Rolle. Die Untreue erfasst die Schädigung fremden Vermögens durch Geschäftsführer, Vorstände und andere Personen, die mit der Betreuung fremder Vermögensinteressen betraut sind. Abseits der "klassischen" Veruntreuung von Firmengeldern kommt Untreue beispielsweise auch bei der Zahlung überhöhter Vorstandsgehälter, unzureichender Risikoprüfung bei Investitionsentscheidungen oder dem Anlegen und Führen "schwarzer Kassen" in Betracht.
  • Insolvenzdelikte: Zu den einschlägigen Delikten gehören in der Unternehmensinsolvenz insbesondere die Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO), die Bankrottdelikte (§§ 283 ff. StGB), das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und die Bilanzdelikte (§§ 331 ff. HGB), aber auch Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) kommen regelmäßig in Betracht.
  • Korruptionsdelikte: Zu den einschlägigen Delikten gehören hier insbesondere Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie Vorteilsnahme/-gewährung (§§ 331, 333 StGB) und Bestechlichkeit/Bestechung (§§ 332, 334 StGB) in Bezug auf Amtsträger.


Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht umfasst alle Straftaten im Zusammenhang mit der Erhebung von Steuern, insbesondere die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und die Steuerhehlerei (§ 374 AO). Die konkreten Vorwürfe richten sich hier jeweils nach der Art der hinterzogenen Steuer, weshalb neben strafrechtlichen auch vertiefte Kenntnisse des Steuerrechts zwingend erforderlich sind. Ich verteidige Sie beispielsweise gegen den Vorwurf der Hinterziehung der Umsatzsteuer im Rahmen eines sogenannten "Umsatzsteuerkarussells", der Hinterziehung der Tabaksteuer beim Zigarettenschmuggel oder beim Vertrieb von Shisha-Tabak, Dampfsteinen oder E-Zigaretten (sogenannte Vapes), der Hinterziehung der Energiesteuer bei der sogenannten "Heizölverdieselung" oder auch der Hinterziehung der Einkommenssteuer im Zusammenhang mit der Untervermietung auf Airbnb.

Neben den strafrechtlichen Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafe und der Einziehung der Taterträge (regelmäßig der Betrag der ersparten Steuern) ist hier auch die steuerrechtliche Haftung gegenüber den Finanzbehörden in die Verteidigungsstrategie miteinzubeziehen. In ausgewählten Bereichen vertrete ich Sie diesbezüglich auch im Steuerstreitverfahren und arbeite ansonsten eng mit entsprechend spezialisierten Kolleginnen und Kollegen zusammen.


Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht umfasst alle Delikte des Strafgesetzbuchs. Ich verteidige Sie beispielsweise gegen folgende Vorwürfe: Betrug (insbesondere Sozialleistungsbetrug, § 263 StGB), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB), Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB).


Anwaltliches Berufsrecht

Daneben vertrete und berate ich Kolleginnen und Kollegen in allen berufsrechtlichen Angelegenheiten (BRAO, BORA, FAO, etc). Aufgrund meiner Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Berlin nehme ich aber keine Mandate an, die in die Zuständigkeit des Anwaltsgerichts Berlin fallen können.



beth@kanzlei-beth.de

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