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Sonja Laaser

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  • Anwalt
  • Fidicinstraße 28 10965 Berlin

Informationen über den Spezialisten

Herzlich willkommen bei Frau Rechtsanwältin Sonja Laaser! 

Frau Rechtsanwältin Sonja Laaser ist parallel zur Anwaltstätigkeit auch als freie Dramaturgin tätig und versteht sich vor diesem Hintergrund ideal auf alle Rechtsfragen des Kunst- und Kulturbereichs. Als Angehöriger der Kreativszene erhalten Sie von ihr umfassende, fachkundige und effektive Rechtsberatung und Vertretung in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. 

Auf Ihren Besuch freut sich: Frau Rechtsanwältin Sonja Laaser M.A.  

Frau Rechtsanwältin Laaser absolvierte nach Abschluss des Rechtswissenschaftsstudiums das Referendariat in der Berliner Senatskanzlei für Kulturelle Angelegenheiten sowie bei einer international tätigen urheberrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Ihre Kontakte in die vielfältigen kreativen Netzwerke Berlins helfen ihr dabei, ihre Mandanten zu verstehen und umfassend zu beraten. Bis 2011 war sie als Geschäftsführerin der freien Theaterspielstätte Ballhaus Ost tätig und gründete das Kunstmagazin für die Freie Theaterszene, ArtiBerlin. Nach Beendigung des Studiums der Dramaturgie als Master of Arts (M.A.) an der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch ist sie dort seit 2016 Lehrbeauftragte für das Fach Rechtskunde. Neben der Anwaltstätigkeit arbeitet sie außerdem als freie Dramaturgin. In ihren regelmäßigen Workshops vermittelt sie allen Interessierten praktische Hilfestellungen rund um Themen wie Unternehmensgründung oder Vertragsgestaltung. Derzeit nimmt sie an Lehrgängen zum Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht teil. 

Urheberrechte & Persönlichkeitsrechte

Als Rechtsanwältin und freie Dramaturgin konzentriert sich Frau Laaser ganz auf die rechtlichen Belange der Kunst- und Kreativszene. Sie vertritt die Rechte von Schauspielern, Regisseuren, Autoren, Fotografen und sonstigen Künstlern bei allen Fragen des Urheberrechts und der Persönlichkeitsrechte. Insbesondere berät sie seit vielen Jahren Existenzgründer und Kulturschaffende in juristischen Fragen. Neben Vertragsrecht, Markenrecht und unternehmerischen Problemstellungen kümmert sie sich überwiegend um urheberrechtliche Angelegenheiten – zum Beispiel um die Abwehr von Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing. 

Eine große Rolle spielen im Bereich des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts zudem auch Angelegenheiten rund um das Bildrecht. Haben Sie beispielsweise Fotos einer öffentlichen Veranstaltung gemacht und sind sich nun unsicher, ob Sie für deren Veröffentlichung die Zustimmung der abgebildeten Personen benötigen? Möchten Sie Fotografien einer von Ihnen inszenierten Theateraufführung auf Ihrer eigenen Homepage veröffentlichen? Oder suchen Sie nach juristischem Rat rund um die Verwendung fremden Filmmaterials für Ihr künstlerisches Projekt? Frau Rechtsanwältin Laaser erläutert Ihnen die entsprechenden Regelungen und bietet Ihnen fachkundigen Rat rund um die Möglichkeiten der erlaubten Verwendung von Bildmaterial. 

Wenden Sie sich gerne auch an Frau Rechtsanwältin Laasers fachkundige Beratung, wenn es um die Fotografie eines Gemäldes, um das Filmen von Inszenierungen, die Verwendung von Interviews in dokumentarischen Theaterarbeiten oder um die Verlinkung von YouTube-Videos geht. Sie setzt sich außerdem für Ihre Interessen ein, wenn Sie Probleme wegen der Verlinkung von Websites haben, die unerlaubterweise urheberrechtlich geschützte Inhalte abbilden. 

Vertragsrecht

Sie sind Existenzgründer und benötigen anwaltliche Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung der entsprechenden Vertragsdokumente? Frau Rechtsanwältin Laaser verfügt in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und ist Ihnen bei sämtlichen vertragsrechtlichen Angelegenheiten gerne behilflich. Im Kunst- und Kulturbereich spielt das Vertragsrecht außerdem auch in Gestalt von Gastspielverträgen eine Rolle. Frau Rechtsanwältin Laaser unterstützt Sie in allen Situationen dabei, Ansprüche auf Schadensersatz aus Vertragsverhältnissen geltend zu machen.

Bürozeiten: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Beratungstermin unter der Rufnummer 030/26593520. Alternativ können Sie auch gerne die Terminvorbereitung auf dem Profil nutzen. 

Öffentliche Verkehrsmittel: Die Räumlichkeiten der Kanzlei befinden sich in der Niebuhrstr. 71 in Berlin und sind bequem mit den den S-Bahn-Linien 3, 5, 7, 9 und 75 (Savignyplatz), der U-Bahn-Linie 7 (Wilmersdorfer Str.) sowie dem Bus 101 (Mommsenstr.) erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie unter: kanzlei-laaser.com



info@kanzlei-laaser.com

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Fragen und Antworten

Was tun, wenn mir Mobbing am Arbeitsplatz widerfährt? 1 Antwort

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13
16.12.2024

Ich werde am Arbeitsplatz gemobbt. Welche Rechte habe ich und wie kann ich mich wehren?

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Was passiert, wenn ich eine Straftat begangen habe? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich wurde wegen einer Straftat angezeigt. Was passiert jetzt und wie kann ich mich verteidigen?

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Was muss ich bei einem Unfall im Ausland tun? 1 Antwort

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2
16.12.2024

Ich hatte einen Unfall im Ausland. Welche rechtlichen Schritte muss ich in Deutschland und im Ausland unternehmen?

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Wie gehe ich vor, wenn ich ein Bußgeld erhalten habe? 1 Antwort

1 Antwort
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1
16.12.2024

Ich habe ein Bußgeld erhalten. Muss ich es zahlen oder kann ich etwas dagegen tun?

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