Tina von Kiedrowski ist seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1999 hochspezialisiert auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Von 1999 bis 2007 bearbeitete sie in der Sozietät 'Fiedler, Zmija & Partner' und bis Frühjahr 2009 in der Kanzlei „Gentz und Partner" das familienrechtliche Dezernat.
2003 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht. Als Alternative zur gerichtlichen Klärung gibt es seit einigen Jahren die Möglichkeit, im Rahmen einer Mediation zu einer eigenverantwortlichen Lösung zu gelangen. Tina von Kiedrowski hat als zusätzliche Qualifikation eine Mediationsausbildung abgeschlossen und ist als Mediatorin und als beratende Anwältin in Mediationsverfahren tätig.
Zweiter Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist das Wohn- und Gewerberaummietrecht, der begleitenden Beratung und prozessualen Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Sie hat den Fachanwaltskurs im Miet- und Wohneigentumsrecht erfolgreich absolviert.