Rechtsanwälte Donath-Franke – Corona? Wir bieten auch online-Besprechungen an!
Bitte unterrichten Sie sich über die Kanzlei und meinen Werdegang auch gerne auf dem Kanzleiprofil der Rechtsanwälte Donath-Franke oder der Homepage www...
Rechtsanwälte Donath-Franke – Corona? Wir bieten auch online-Besprechungen an!
Bitte unterrichten Sie sich über die Kanzlei und meinen Werdegang auch gerne auf dem Kanzleiprofil der Rechtsanwälte Donath-Franke oder der Homepage www.donath-franke.com.
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke (angestellte Rechtsanwältin)
Arbeitsrecht
Ich berate sowohl im individuellen Arbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete alle Protagonisten auf diesem Gebiet (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalvertretungen). Durch meine weitere Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts ergeben sich wichtige Synergien im Hinblick auf Beratung und Vertretung auch zu Rechtsfragen an den Schnittstellen dieser beiden Rechtsgebiete.
Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung bei Streitigkeiten, insbesondere in Arbeitsgerichtsprozessen (Kündigungen (Kündigungsschutzklage) Streitigkeiten um Lohn/Gehalt/Vergütung; die Meldung zur Sozialversicherung, Arbeitspapiere, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Arbeitszeugnis und dergleichen mehr), berate ich auch vorbeugend. So entwerfe und prüfe ich Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen jeweils insbesondere auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes an betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen.
Durch regelmäßige Fortbildung halte ich mein Wissen stets auf dem aktuellsten Stand, so dass ich jeweils auch auf Neuerungen in Literatur und Rechtsprechung reagiere und Besonderheiten beachte (beispielsweise krankheitsbedingte Kündigungen, Zustimmung des Integrationsamtes bei der Kündigung von Schwerbehinderten und gleichgestellten Personen, notwendige Beteiligung des Betriebsrats, Kündigung älterer Arbeitnehmer, Teilzeit oder Vorruhestand).
Bei der Vertretung von Arbeitnehmern ist es für mich selbstverständlich zu berücksichtigen, dass es hier um deren wirtschaftliche Existenzgrundlage geht. Bei der Vertretung von Arbeitgeber liegt mein Augenmerk auch auf einer zügigen Lösung, die zu wirtschaftlich vernünftigen Ergebnissen und Planungssicherheit führt.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ich kenne auch das Mietrecht von beiden Seiten, denn ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter. Auf diesem Rechtsgebiet bin ich sowohl mit der Erstellung von Entwürfen für Mietverträge, der Vorbereitung von Kündigungen, Mieterhöhungen und natürlich auch bei der Vertretung der Interessen meiner Mandanten im Falle von Streitigkeiten befasst. So prüfe ich Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kündigungen auch auf ihre Wirksamkeit. Ich setze Ihre Ansprüche durch oder wäre unberechtigte Ansprüche insbesondere auch zu folgenden Themen ab: Mietzins, Mietmängel, Räumung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz.
Auch auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts sind wir tätig. Wir prüfen die Wirksamkeit von Beschlüssen und helfen Ihnen auch bei der Anfechtung solcher Beschlüsse. Wir unterstützen Sie auch dabei, Beschlüsse in Ihrem Interesse durchzusetzen. Wir prüfen auch, ob bauliche Veränderungen zulässig oder nicht zulässig sind und gewähren auch sonst umfassende Hilfe im Umgang mit der Eigentümergemeinschaft.
Familienrecht
Ich berate und vertrete Sie auf allen Gebieten des Familienrechts. Ich besitze fast 2 Jahrzehnte Erfahrung und insbesondere auch das notwendige Einfühlungsvermögen, um Sie optimal zu vertreten.
Ob es um die Geltendmachung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht, in mir finden Sie auf den Gebieten Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und der Ansprüche aus dem sonstigen ehelichen Güterrecht (bis Weise Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) stets die richtige Ansprechpartnerin.
Selbstverständlich gehört zu meiner Tätigkeit insbesondere auch die Regelung der familienrechtlichen Beziehungen zu Kindern, insbesondere von Umgang, Sorgerecht, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, Kindesunterhalt und Adoption.
Selbstverständlich erstrecken sich mein Können und meine Erfahrungen auch auf das Recht nicht so traditioneller Formen des Zusammenlebens, wie insbesondere der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Ob im Rahmen der Ehe, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder im Rahmen der Beziehung zu Dritten (beispielsweise der Eltern des Partners), auch wenn es um Schenkungen oder unbenannte Zuwendungen geht setze ich Ihre berechtigten Ansprüche durch oder wäre unberechtigte Ansprüche ab.
Sozialrecht
Da ich ein sehr sozialer und verständnisvoller Mensch bin, lag es nahe, dass ich mich insbesondere auch der Unterstützung von Mandanten im Sozialrecht widme. Seit vielen Jahren befasse ich mich mit der Durchsetzung der Leistungsansprüche auf diesem Gebiet, also insbesondere im Rahmen von Arbeitslosengeld I und II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Hartz IV, Rentenansprüchen, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung, Grad der Behinderung, Merkzeichen, Gleichstellung, Krankenversicherung, Insolvenzgeld und sonstigen Ansprüchen auf Leistung und Teilhabe.
Ich prüfe (Ausgangs-) Bescheide und Widerspruchsbescheide und ergreife die gebotenen Rechtsmittel. Ich vertrete Ihre Interessen insbesondere in dem ich Klage zum Sozialgericht erhebe.
Ich ermittele die anzurechnenden Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, prüfe ob die Voraussetzungen für die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft gegeben sind, kontrolliere die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und sorge natürlich dort, wo es angebracht ist, auch im Wege von Eilverfahren (einstweilige Anordnung, landläufig auch: einstweilige Verfügung) für die Anspruchsdurchsetzung.
Auch mit dem
allgemeinen Vertragsrecht insbesondere dem Kaufrecht
befasse ich mich gerne für Sie. Ich vertrete Sie unabhängig davon, auf welcher Seite (zBsp. Verkäufer oder Käufer) Sie den Vertrag geschlossen haben Ob es die Geltendmachung von Kaufpreisansprüchen oder sonstigen vertraglichen Zahlungsansprüchen oder die Durchsetzung ihrer Mängelansprüchen (Gewährleistung) anlangt, in unserer Kanzlei finden Sie immer einen Anwalt, der sie in diesen Bereichen versiert vertritt. Dabei achten wir darauf, die Ansprüche ausgerichtet nach Ihren Zielen (Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung bzw. Rücktritt und Schadenersatz) zügig und unter Beachtung der einzuhaltenden Formalien durchzusetzen. Auch im Falle der arglistigen Täuschung, insbesondere bei Immobilienkauf, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir prüfen ob ein Gewährleistungsausschluss bzw. Haftungsausschluss wirkt und führen je nach Ihrem Interesse die schlagkräftigen Argumente dafür oder dagegen aus.
Kontaktieren Sie mich und lassen Sie sich von mir eingehend beraten und effektiv weiterhelfen!
Die Kanzlei am Alten Steinweg 5 in Zwickau ist sowohl mit PKW als auch mit öffentl. Verkehrsmitteln gut erreichbar. Es stehen Ihnen Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
Informieren Sie sich gerne auch auf der Kanzleihomepage:www.donath-franke.com
ra@donath-franke.com