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Jens F. Imhoff

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  • Anwalt
  • Marienstraße 61 30171 Hannover

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwalt Jens F. Imhoff

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Kündigung - was nun?

Ob Wohnung oder Arbeitsplatz: Die Kündigung versetzt den meisten von uns erstmal einen Schock. Egal, ob sich die Kündigung schon länger angekündigt hat oder wie der Blitz aus heiterem Himmel kommt: Die Gefühle sind zumeist von einer Mischung aus Wut, Trauer und Existenzangst bestimmt.

Gerade jetzt ist es wichtig, nicht die Nerven zu verlieren! 

Rechtsanwalt Jens F. Imhoff steht seinen Mandanten seit 2002 fachkundig zur Seite und erwarb zusätzlich die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht (2007) und für Mietrecht (2011).  

Die Fachanwaltstitel werden durch die Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Anwalt die erforderlichen überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen kann. Diese Kenntnisse erlangte Herr Rechtsanwalt Imhoff durch den erfolgreichen Abschluss der beiden Fachanwaltslehrgänge sowie durch die intensive Bearbeitung einer Vielzahl an mandatsbezogenen Fällen.


Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Imhoff hat sich auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert und ist auf diesem Gebiet bundesweit tätig.

Durch die jahrelange Erfahrung bei der Vertretung sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern ist er zu einem versierten Experten auf diesem Gebiet geworden. Herr Rechtsanwalt Imhoff übernimmt neben der Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen auch die Beratung bei Kündigungen und - soweit erforderlich - auch die anschließende Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Ebenso handelt er Abfindungen aus und berät bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen.


Mietrecht

Auch im Mietrecht hat sich Herr Rechtsanwalt Imhoff auf die Vertragsbeendigung spezialisiert. Hierbei steht er Mietern und Vermietern fachkundig und hoch qualifiziert zur Seite.

Bei einer Kündigung sollten Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, da hier viele Besonderheiten zu beachten sind. Das betrifft sowohl eine ordnungsgemäße Kündigung wegen Eigenbedarfs als auch eine fristlose Kündigung wegen Mietschulden. 

Zudem werden im Gewerberaum-Mietrecht häufig Verträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen. Soll der Vertrag dann doch vorzeitig beendet werden, kann eine genaue Prüfung durchaus ergeben, dass die frühere Beendigung wegen Formfehlern tatsächlich möglich ist. 

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, können Sie sich per Telefon, E-Mail oder über die Terminanfrage des Profils an die Kanzlei wenden.



info@terner-imhoff.de

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Fragen und Antworten

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