Antwortdatum: 14.11.2024
Bisher gibt es in Deutschland keinen flächendeckenden rechtlichen Anspruch auf einen Ganztagsplatz an einer Grundschule, obwohl das Angebot stetig ausgebaut wird. Die Rahmenbedingungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Einige bieten verbindliche Ganztagsschulen, andere nur freiwillige Betreuungsangebote. Eltern können sich oft an den Schulträger oder das Jugendamt wenden, um ergänzende Hort- oder Betreuungsplätze zu beantragen. Ab 2026 soll schrittweise ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt werden. Für konkrete Informationen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Schulleitung oder dem Schulverwaltungsamt.