Kann ein Ladenbesitzer für verlorene Gegenstände haften? - Anwalte-de.com

Kann ein Ladenbesitzer für verlorene Gegenstände haften?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Kunden legen oft ihre Sachen im Laden ab, z. B. Jacken oder Taschen, und vergessen sie. Manchmal verschwinden diese Gegenstände oder werden versehentlich vertauscht. Muss ich als Inhaber für den Verlust haften oder gar Schadensersatz leisten?

Website-Administration 14.01.2025
Antwortdatum: 14.01.2025

Solange Sie kein spezielles Verwahrverhältnis (z. B. Garderobe gegen Gebühr) vereinbart haben, sind Sie nicht verpflichtet, die fremden Gegenstände Ihrer Kunden zu beaufsichtigen. Ein stillschweigendes Verwahrverhältnis könnte entstehen, wenn Sie aktiv anbieten, Mantel oder Tasche aufzubewahren. Ist das nicht der Fall und legt der Kunde sein Eigentum ohne Absprachen im Geschäft ab, haften Sie in der Regel nicht. Es gilt § 690 BGB (unentgeltliche Verwahrung), bei dem die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Dennoch empfiehlt es sich, gefundene Gegenstände eine Zeitlang aufzubewahren und Kunden aus Kulanz bei der Suche zu helfen.

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