Antwortdatum: 28.10.2024
Das EEG sieht vor, dass Anlagenbetreiber ihre Photovoltaikanlage dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) melden. Unterlassene Meldungen können zu Kürzungen oder zum Verlust der EEG-Vergütung führen. Es drohen auch rückwirkende Abzüge für die Zeit, in der die Meldung fehlte. Die Behörde kann Sanktionen verhängen, die Vergütung auf Null setzen oder Bußgelder erheben. Wer verspätet meldet, muss mit nachträglichen Korrekturen rechnen. Häufig lässt sich eine Abmilderung erreichen, wenn Sie unverzüglich eine nachträgliche Meldung vornehmen und plausibel erklären, warum es versäumt wurde. Bleiben Sie jedoch inaktiv, riskieren Sie weitere Konsequenzen und finanzielle Verluste.