Antwortdatum: 05.01.2025
Nach deutschem Recht gibt es bereits im Trennungsjahr den sogenannten Trennungsunterhalt, der bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Ehegatte bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Dieser Anspruch erlischt erst mit der Rechtskraft der Scheidung, danach kann Ehegattenunterhalt (nachehelicher Unterhalt) in Frage kommen. Oft ist es ratsam, anwaltliche Hilfe zu nutzen, um die Unterhaltshöhe zu ermitteln und den Anspruch korrekt geltend zu machen. Der Unterhalt kann sowohl gerichtlich als auch im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung geregelt werden.