Antwortdatum: 30.10.2024
Das Jugendamt hat in familienrechtlichen Verfahren eine beratende und unterstützende Funktion. Es kann dem Gericht eine Stellungnahme abgeben und Gesprächsangebote machen. Eine Sorgerechtsentscheidung trifft jedoch allein das Familiengericht. Das Jugendamt schlägt Lösungen vor, unterstützt bei Gesprächen und achtet auf das Kindeswohl. Wenn das Jugendamt Sie zu einem Beratungstermin lädt, sollten Sie erscheinen, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Eine Weigerung kann das Familiengericht skeptisch stimmen. Allerdings hat das Jugendamt keine Autorität, eigenmächtig das Sorgerecht zuzuweisen. Seine Einschätzung hat aber erhebliches Gewicht für die Gerichtsentscheidung.