Gilt beim Thema Familienzusammenführung nationales oder EU-Recht?
- 29.12.2024
Mein Ex wohnt jetzt über 500 km entfernt, hat aber ein Umgangsrecht mit unserem gemeinsamen Kind. Beide wollen sich regelmäßig sehen, aber die Reisekosten sind hoch. Wer zahlt eigentlich die Fahrtkosten, und wie oft ist ein solches Treffen realistisch?
Bei Umgang über weite Entfernungen müssen Eltern grundsätzlich eine einvernehmliche Regelung über Häufigkeit und Kostenaufteilung finden. Es gibt keine starren gesetzlichen Vorgaben. Oft trägt der umgangsberechtigte Elternteil die Anfahrt, um das Kind abzuholen, kann aber im Einzelfall eine Kostenbeteiligung verlangen, insbesondere wenn die Distanz durch den Wohnortwechsel des betreuenden Elternteils entstand. Das Kind hat Recht auf regelmäßigen Kontakt, jedoch kann das Gericht Zeiten und Abläufe anpassen. Häufig sind längere Ferienaufenthalte oder Wochenendbesuche in geringerer Frequenz eine Lösung. Im Streitfall trifft das Familiengericht eine Umgangsregelung, die das Kindeswohl berücksichtigt.
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