Welcher Unterhalt steht einem behinderten erwachsenen Kind zu?
- 19.11.2024
Obwohl die Ehe für alle mittlerweile gilt, gibt es noch eingetragene Lebenspartnerschaften. Wie ist dort die gesetzliche Erbfolge geregelt, wenn kein Testament existiert? Gibt es Unterschiede zur Ehe, oder wird der Lebenspartner genauso behandelt wie ein Ehegatte?
Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten, die eingetragene Lebenspartnerschaft ist jedoch weiterhin existent für bereits bestehende Partnerschaften. Hinsichtlich des Erbrechts ist die Stellung des eingetragenen Lebenspartners weitgehend der eines Ehegatten angeglichen. Das heißt, der Lebenspartner hat bei gesetzlicher Erbfolge dieselben Rechte wie ein Ehegatte. Trotzdem empfiehlt sich ein Testament, um Missverständnisse zu vermeiden. Wurde die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt, gilt das Ehegatten-Erbrecht eindeutig. Wer in einer alten Lebenspartnerschaft bleibt, genießt aber ebenfalls die gleichen erbrechtlichen Rechte.
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».