Antwortdatum: 31.12.2024
Ein Wechselmodell bedeutet, dass das Kind in etwa gleichen Anteilen bei beiden Eltern wohnt und beide sich betreuen. Rechtlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Unterhalt wird anders berechnet: Beide müssen anteilig den Barunterhalt leisten, je nach Einkommen. Ggf. kann einer dem anderen einen Ausgleich zahlen, wenn das Einkommen stark differiert. Für ein funktionierendes Wechselmodell muss eine klare Absprache existieren, auch zur Alltagsorganisation, Schule, Kita etc. Das Familiengericht kann ein Wechselmodell anordnen, wenn es dem Kindeswohl dient. Praktisch setzt es jedoch hohe Kooperationsbereitschaft beider Eltern voraus.