Kann ein Partner sich weigern, im Familienunternehmen mitzuarbeiten?
- 12.12.2024
Mein Ex lebt jetzt im Ausland und zahlt keinen Kindesunterhalt mehr. Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen, wenn er in einem EU-Land wohnt? Brauche ich ein internationales Abkommen oder kann ich die deutsche Entscheidung dort vollstrecken lassen?
Dank EU-Recht (u. a. Unterhaltsverordnung (EG) Nr. 4/2009) ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Unterhaltstiteln einfacher. Liegt Ihr Ex-Partner in einem EU-Mitgliedstaat, können Sie einen deutschen Unterhaltstitel mithilfe des sogenannten 'Europäischen Vollstreckungstitels' oder der 'Brüssel I-Verordnung' anerkennen und dort vollstrecken lassen. Auch das Haager Unterhaltsübereinkommen kann greifen, wenn er in einem Land außerhalb der EU lebt, das das Übereinkommen ratifiziert hat. Man wendet sich an zentrale Behörden oder spezialisierte Anwälte im Ausland, um die Pfändung oder Eintreibung zu erwirken. Wichtig ist ein formell korrekter Unterhaltstitel und die Einhaltung der jeweiligen Verfahren.
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