Antwortdatum: 30.12.2024
Ein Sozialbericht wird vom Jugendamt erstellt, wenn das Familiengericht mehr über die sozialen, schulischen, familiären Umstände des Kindes und der Eltern wissen möchte. Der Bericht enthält Beobachtungen über Erziehungsverhalten, Wohnverhältnisse, Schulbesuche und mögliche Risikofaktoren. Das Jugendamt führt Gespräche mit Eltern, Kindern und ggf. Dritten. Sie dürfen den Bericht einsehen und sich dazu äußern, falls Sie ihn für fehlerhaft halten. Das Gericht berücksichtigt Ihren Einspruch und kann eine weitere Klärung durch Sachverständige anordnen. Der Sozialbericht ist jedoch eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das Familiengericht, besonders in strittigen Sorgerechts- und Umgangssachen.