Antwortdatum: 23.11.2024
Ja, wenn während der Wohlverhaltensphase alle Schulden beglichen und die Verfahrenskosten bezahlt werden, kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung vorzeitig erteilen. Auch bei Erreichen bestimmter Quoten (35 % der Forderungen) kann eine vorzeitige Beendigung nach drei Jahren möglich sein, sofern das Gesetz dies so regelt.