Antwortdatum: 11.01.2025
Das Gesetz über die Rückgabe von Kulturgütern aus anderen Mitgliedstaaten (Kulturgüterrückgabegesetz, Teil des KGSG) setzt EU-Richtlinien um. Es regelt, dass illegal verbrachtes Kulturgut an den Ursprungsstaat in der EU zurückgegeben wird. Auch internationale Übereinkommen (UNESCO 1970) gelten für Drittstaaten, wobei das KGSG bestimmte Verfahren für Rückforderungen vorsieht.