Antwortdatum: 01.12.2024
Weinbau ist geregelt durch das Weinrecht (Weinverordnung, Weingesetz). Wer gewerblichen Weinbau betreibt oder Wein abfüllt und verkauft, braucht eine Betriebsnummer, Anmeldung beim zuständigen Weinbauamt und muss Vorgaben zu Anbau, Herkunft (ggf. geschützte Herkunftsbezeichnungen) einhalten. Für Hobbywinzer im Minimaßstab kann es Ausnahmen geben, aber beim Verkauf sind alle Weinrechtsvorschriften zu beachten.