Was zählt als ‚Funktionsarzneimittel‘ vs. ‚Lebensmittel‘? - Anwalte-de.com
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Was zählt als ‚Funktionsarzneimittel‘ vs. ‚Lebensmittel‘?

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Frage vom Besucher

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01.11.2024

Z.B. Energydrinks mit Koffein, ist das ein Arzneimittel?

Website-Administration 05.11.2024
Antwortdatum: 05.11.2024

Arzneimittel sind Produkte zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten. Nahrungsergänzungs- oder Energydrinks haben keinen primären Heilzweck, also sind sie Lebensmittel. Enthält ein Produkt pharmakologische Wirkstoffe in wirksamer Dosierung, könnte es als Arzneimittel eingestuft werden. Die Abgrenzung ist manchmal schwierig und erfolgt nach AMG-Kriterien (Arzneimittelgesetz).

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