Kann ich den Reisevertrag kündigen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen auftreten? - Anwalte-de.com
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Kann ich den Reisevertrag kündigen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Naturkatastrophen auftreten?

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Frage vom Besucher

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05.12.2024

Was sagt das Gesetz bei ‚höherer Gewalt‘?

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

§ 651h BGB erlaubt den kostenfreien Rücktritt, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände eintreten, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen. Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Epidemien können darunterfallen. Der Veranstalter muss dann den Reisepreis erstatten. Schadensersatz gibt es in diesem Fall allerdings nicht, da niemand Schuld hat.

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