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Darf mein Reiseveranstalter ohne mein Einverständnis einen anderen Flughafen zum Rückflug nehmen?

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Frage vom Besucher

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22.10.2024

Wenn das der Veranstalter so entscheidet, kann ich mich wehren?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Ein Wechsel des Abflughafens ist eine wesentliche Änderung, wenn er erhebliche Umstände für den Reisenden mit sich bringt (z.B. erhebliche Mehrkosten für Anreise). Der Veranstalter braucht das Einverständnis. Andernfalls kann man den Vertrag kündigen oder Minderung fordern, je nach Schwere der Beeinträchtigung. Geringfügige Änderungen, wie ein nahegelegener Ersatzflughafen, können zulässig sein, wenn vertraglich vorbehalten.

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