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Können Nicht-EU-Bürger Sozialleistungen in Deutschland beanspruchen?

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Frage vom Besucher

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05.11.2024

Wie ist das mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis?

Website-Administration 10.11.2024
Antwortdatum: 10.11.2024

Grundsätzlich haben Ausländer erst Anspruch auf Sozialleistungen, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt und ggf. eine Arbeitserlaubnis haben. EU-Bürger können je nach Freizügigkeitsrecht ALG II beziehen, Nicht-EU-Bürger benötigen einen sicheren Aufenthaltstitel. Wer nur zum Zweck der Arbeitssuche einreist, kann ausgeschlossen sein. Einzelheiten sind komplex und richten sich nach Aufenthaltsrecht und europäischer Freizügigkeit.

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