Antwortdatum: 10.12.2024
Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehen tarifliche Sozialkassen (Soka-Bau) für Urlaubsregelungen, Zusatzrente etc. Die gesetzliche Basis liegt in Tarifverträgen, die per Allgemeinverbindlicherklärung auf alle Betriebe wirken. Es ist kein klassisches SGB-Verfahren, sondern ein spezielles Konstrukt des Tarifrechts. Dennoch ergänzt es die soziale Absicherung, indem Betriebe Beiträge für Mitarbeiter zahlen.