Gilt bei einer Reha-Maßnahme das ‚Kurortprinzip‘, wenn das Wunschort teurer ist? - Anwalte-de.com
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Gilt bei einer Reha-Maßnahme das ‚Kurortprinzip‘, wenn das Wunschort teurer ist?

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Frage vom Besucher

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27.10.2024

Kann ich bestimmen, wo ich meine Rehabilitation mache?

Website-Administration 28.10.2024
Antwortdatum: 28.10.2024

Grundsätzlich wählen die Sozialversicherungsträger eine geeignete Reha-Einrichtung. Wer eine bestimmte Klinik bevorzugt, kann einen 'Wunsch und Wahlrecht' anmelden, muss aber Mehrkosten selber tragen, falls es teurer ist. Der Leistungsträger darf nur medizinisch notwendige und wirtschaftliche Leistungen bezahlen. Das 'Wunsch- und Wahlrecht' aus § 9 SGB IX muss beachtet werden, aber ist nicht grenzenlos.

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