Antwortdatum: 31.12.2024
Die subjektiven Tatbestandsmerkmale (Vorsatz, Absicht, Beweggründe) sind entscheidend, weil das Strafrecht den Täter nicht nur für äußere Abläufe, sondern auch für dessen innere Haltung haftbar macht. Im deutschen Recht ist das Prinzip von Schuld und Verantwortlichkeit eng an die geistige Steuerung geknüpft. Wer ohne Vorsatz handelt oder keinen Willen zum Unrecht hatte, kann unter Umständen straffrei bleiben oder mit milderen Sanktionen rechnen.