Antwortdatum: 03.01.2025
Das StGB kennt Totschlag (§ 212), Mord (§ 211) und fahrlässige Tötung (§ 222). Mord ist ein Totschlag mit bestimmten strafverschärfenden Merkmalen wie Heimtücke oder niedrigen Beweggründen und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Totschlag ohne diese Merkmale führt zu einer Mindeststrafe von fünf Jahren, kann aber hoch bis zu lebenslänglich gehen. Fahrlässige Tötung entsteht, wenn keine Absicht vorliegt, sondern mangelnde Sorgfalt, was bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedeuten kann.